Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II - Namensänderung melden
Änderungen Ihres Namens oder Firmennamens müssen Sie in Ihren Fahrzeugpapieren vermerken lassen.
Onlineantrag und Formulare
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Kfz-Zulassung
Mit Einführung der Stufe 3 ist es möglich, alle Verfahrensvarianten der Wiederzulassung online durchzuführen.
Das internetbasierte Verfahren kann nur bei Einhaltung der folgenden Voraussetzungen durchgeführt werden:- Ein nach dem 1. Januar 2015 zugelassenes und aktuell außer Betrieb gesetztes Fahrzeug und Vorliegen einer gültigen Reservierung des Kennzeichens für die Wiederzulassung und Ihren Hauptwohnsitz im Zulassungsbezirk.
- Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) mit freigelegtem Sicherheitscode.
- Zulassungsbescheinigung Teil II mit freigelegtem Sicherheitscode (nur bei Halterwechsel).
- Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (7-stellige eVB-Nr.).
- Gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsprüfung (SP).
- IBAN (Konto) für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters (Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen haben).
- Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) – ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Android-Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ (www.ausweisapp.bund.de).
Zuständige Stelle
die Zulassungsbehörde, in deren Bezirk Sie Ihren Hauptwohnsitz, Betriebssitz oder Ihre Niederlassung haben
Zulassungsbehörde ist
- für einen Stadtkreis: die Stadtverwaltung
- für einen Landkreis: das Landratsamt
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Sie haben Ihren persönlichen Namen oder Ihren Firmennamen geändert.
Verfahrensablauf
Sie oder Ihre Vertretung müssen die Änderung möglichst schnell bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen.
Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde steht Ihnen dazu ein Formular zum Download oder ein Onlinedienst über das Internet zur Verfügung.
Die Zulassungsbehörde gibt die Änderungsmeldung automatisch an das zuständige Hauptzollamt weiter.
Erforderliche Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I oder alter Fahrzeugschein
- Zulassungsbescheinigung Teil II oder alter Fahrzeugbrief
- gültiger Personalausweis oder Reisepass; ersatzweise standesamtliche Dokumente (z.B. Heirats- oder Scheidungsurkunde)
- bei Vertretung: zusätzlich
- schriftliche Vollmacht
- gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
- bei minderjährigen Personen: zusätzlich Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten
- bei juristischen Personen/Firmen:
Kosten
nach Verwaltungsaufwand: ab EUR 11,40
Hinweis: Die Kosten fallen auch dann an, wenn
- der alte Fahrzeugbrief noch nicht vollgeschrieben ist und
- als Folge der Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II die Zulassungsbehörde auch eine Zulassungsbescheinigung Teil I ausstellen muss.
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Stand: 16.08.2021
Verantwortlich: Verkehrsministerium Baden-Württemberg