Gesplittete Abwassergebühr - Trennung in Schmutz- und Niederschlagswasser
Abwasserkosten entstehen unter anderem durch die Reinigung des in die Kanalisation entwässerten Schmutz- und Regenwassers, die Instandhaltung des öffentlichen Kanalnetzes sowie Regenwasserbehandlungs- und Entlastungsanlagen.
Um diese Kosten für die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung zu decken, wurde bisher eine Abwassergebühr erhoben, die sich nach der verbrauchten Frischwassermenge berechnet. Dabei ging man davon aus, dass bei allen Grundstücken die in die Kanalisation eingeleitete Abwassermenge ungefähr dem verbrauchten Frischwasser entspricht.
Am 11. März 2010 hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden, dass die Gebührenerhebung allein nach diesem Frischwassermaßstab nicht mehr zulässig ist. Die Kommunen sind nun verpflichtet, die Kosten für die öffentliche Abwasserbeseitigung verursachergerecht, entsprechend der tatsächlichen Inanspruchnahme zu erheben.
Weitere Informationen und Formulare bezüglich Wasserzins- und Abwassergebühren finden Sie hier:
- Gesplittete Abwassergebühr - Anzeigepflichten der Grundstückseigentümer (13,4 KB)
- Broschüre zur gesplitteten Abwassergebühr (957,7 KB)
- Allgemeine Informationen zu Wasserzins- und Abwassergebühren (218,3 KB)
- Gebührenübersicht Wasserzins (443,8 KB)
- Rückmeldebogen Niederschlagswassergebühr (503,2 KB)
- Checkliste Hausverkauf - Wasserzins umschreiben (26,8 KB)
- Nutzung einer Betriebswasseranlage (112,7 KB)