Integration + Migration
Welche Behörde ist für was zuständig?
Die Gemeinde Bodelshausen ist für die Aufnahme und Unterbringung der Flüchtlinge und Asylbewerber in der Anschlussunterbringung zuständig.
Das Landratsamt Tübingen ist zuständig für die Erstaufnahme der Flüchtlinge und Asylbewerber. Die Beantragung von Sozialleistungen nach dem SGB und die Sozialarbeit mit Anmeldung von Kindern in Kindergarten und Schule etc.
Unterstützerkreis Flüchtlinge hilft
Im Dezember 2014 wurde der Arbeitskreis Asyl gegründet. Der Arbeitskreis Asyl setzt sich aus ehrenamtlich Tätigen zusammen, die den Flüchtlingen mit Rat und Tat zur Seite stehen wollen, um ihnen das Ankommen in Deutschland zu erleichtern.
Der Unterstützerkreis Flüchtlinge gliedert sich in drei Gruppen:
- Sport+Freizeit-Gruppe
- Gruppe Alltagsbegleitung
- Gruppe Sprache
Die Sport+Freizeit-Gruppe unternimmt Wanderungen, sonstige Freizeitaktivitäten oder stellt den Kontakt zu den Vereinen her. Weitere Ideen und Angebote werden gerne angenommen.
Die Gruppe Alltagsbegleitung hilft den Flüchtlingen zum Beispiel beim Einkaufen, Arztbesuch und sonstigen alltäglichen Aufgaben. Manchmal bereitet auch das Verstehen von Briefen den Flüchtlingen Schwierigkeiten, hierbei unterstützt die Gruppe Alltagsbegleitung auch.
Die Gruppe Sprache bietet bereits seit Mitte Januar ergänzenden Sprachunterricht an, um das im offiziellen Sprachkurs gelernte zu üben und zu vertiefen. Die Sprache stellt einen wichtigen Aspekt der Intergration dar. Das Angebot dieses ergänzenden Sprachkurses wird von vielen Flüchtlingen auch sehr motiviert angenommen.
Der Unterstützerkreis Flüchtlinge ist keine geschlossene Gesellschaft. Alle, die sich in irgendeiner Weise einbringen können, sind herzlich Willkommen. Wenn auch Sie Interesse haben, dürfen Sie sich gerne unter der E-Mail Adresse: uk.bodelshausen@web.de melden. Allgemeine Auskünfte über den Unterstützerkreis Flüchtlinge erhalten Sie auch beim Bürgerservice der Gemeindeverwaltung, Tel. 07471 708-0.