Kooperation mit der OEW Breitband GmbH - ein Meilenstein zur Beschleunigung des Glasfaserausbaus in Bodelshausen

Der Gemeinderat der Gemeinde Bodelshausen hatte in der Sitzung vom 27.09.2022 einstimmig den Beschluss gefasst, den weiteren Ausbau des kommunalen Glasfasernetzes in Zusammenarbeit mit dem zu 100% kommunal getragenen Unternehmen OEW Breitband GmbH durchzuführen. Die hierzu erforderliche Kooperationsvereinbarung hat Herr Bürgermeister King zwischenzeitlich unterzeichnet.

Bürgermeister Florian King bei der Unterzeichnung der KooperationsvereinbarungRechts im Bild: Christian Trisner, Projektleiter der OEW Breitband GmbH

Hintergründe zur beschlossenen Kooperation mit der OEW Breitband GmbH Die Zielsetzung, der Bürgerschaft aufgrund des unzureichenden Angebotes der Privatwirtschaft als Kommune angemessene Zugänge zu breitbandigen Internetverbindungen zu ermöglichen, steht in Bodelshausen bereits seit Jahren fest. Dahinter steht die Überzeugung, dass der Ausbau einer gut funktionierenden, auf Glasfasertechnik basierender Breitbandinfrastruktur bereits heute einer der entscheidendsten Faktoren für die Zukunftsfähigkeit und Attraktivität der Städte und Gemeinden ist. Die bisherige, zwischen Gemeinderat und Gemeindeverwaltung abgestimmte Strategie der Gemeinde sah vor, in Kooperation mit dem Zollernalbkreis und dem Verbund Komm.Pakt.Net ein eigenes Breitbandnetz aufzubauen und hierbei die optimalen Fördermittel in Anspruch zu nehmen. Zuletzt hatte der Gemeinderat hierzu am 14.12.2021 beschlossen, zur Orientierung für die weitere Ausbaustrategie die kommunale Masterplanung zu überarbeiten, um somit die Grundlage für einen Antrag auf Bundesförderung mit Co-Finanzierung durch das Land Baden-Württemberg zu schaffen. 

Die Kosten für einen flächendeckenden Ausbau aller rund 1.900 noch ausstehenden Hausanschlüsse sind zwischenzeitlich abschätzbar und werden sich, Stand 04/2022, auf rund 20,83 Millionen Euro belaufen. Bei einer tatsächlich zu erwartenden Förderquote von 76,8 % (16,01 Mio. Euro) würden bei der Gemeinde Eigenmittel von rund 4,82 Mio. Euro verbleiben. Vor diesem Hintergrund arbeiten viele Gemeinden inzwischen mit privatwirtschaftlichen Unternehmen zusammen, die ohne Inanspruchnahme von Fördermitteln in kurzer Zeit Breitbandnetze aufbauen. Die Kooperation mit den aktuell in der Raumschaft tätigen privaten Ausbau-Unternehmen hat die Gemeinde bisher versagt, da diese hinsichtlich der Ausbaustandards (Verlegetiefen, Bauweise etc.) in keiner Hinsicht den Vorstellungen der Gemeinde entsprechen und auch keine ausreichend verbindlichen Verpflichtungen im Hinblick auf die flächendeckende Versorgung eingehen. Durch eine Änderung des förderrechtlichen Rahmens hat sich nun hat sich eine neue Kooperationsmöglichkeit und Ausbauoption ergeben: Die vollständige Abgabe der Aufgabe des Breitbandausbaus für alle noch unterversorgten Gebiete an eine dritte öffentlich-rechtliche Körperschaft: Die OEW Breitband GmbH. Der Zweckverband Oberschwäbische Elektrizitätswerke (OEW) hat gemeinsam mit den Breitbandverbänden Komm.Pakt.Net, BLS Sigmaringen, Zweckverband Ravensburg, ZVBB Bodenseekreis die OEW Breitband GmbH gegründet.

Die OEW Breitband GmbH ist ein 100% kommunales Unternehmen mit dem Zweck der Daseinsvorsorge im Bereich Breitbandversorgung, dass bei Übertragung der Aufgabe des Breitbandausbaus wie die antragsberechtigte Kommune agieren und selbst die erforderlichen Planungen durchführen sowie die zugehörigen Förderanträge stellen kann. Auf Grundlage des Graue-Flecken-Förderprogramms hat die OEW Breitband GmbH der Gemeinde Bodelshausen das Angebot gemacht, den geförderten Breitbandausbau der Grauen Flecken in allen noch unterversorgten Gebieten zu übernehmen. Das bedeutet, dass die OEW sich verpflichtet, alle noch nicht mit Glasfaser versorgten Haushalte und Betriebe, einschließlich der Aussiedlerhöfe und der Kläranlage, mit Glasfaseranschlüssen zu versorgen. Das Graue-Flecken-Förderprogramm unterstützt Gebietskörperschaften beim Aufbau einer kommunalen Breitbandinfrastruktur für Gebiete, die unter 100 Mbit/s versorgt sind. Bedingt durch die Inanspruchnahme der öffentlichen Fördermittel anstelle der Gemeinde ist die OEW Breitband GmbH dazu verpflichtet, mit denselben Verlegestandards wie die Kommune zu bauen. Umstrittene „minimalinvasive“ Techniken wie Micro- oder Nano-Trenching sind in diesem Rahmen nicht vorgesehen.

Wirkungsgebiet der OEW Breitband GmbH. Für die Gemeinde Bodelshausen ist aufgrund ihrer Mitgliedschaft beim Verbund Komm.Pakt.Net über den Zollernalbkreis eine Kooperation möglich.

Der Betrieb des durch die OEW gebauten Netzes wird, entsprechend der Regelungen für das Gemeindenetz, durch die Zollernalb-Data GmbH aus Balingen erfolgen. Dies ist aus Sicht der Gemeindeverwaltung von zentraler Bedeutung. Die künftige Kooperation wurde durch Unterzeichnung eines Kooperationsvertrages verbindlich gemacht. Nach Vertragsschluss durch Bürgermeister Florian King und die OEW Breitband GmbH wurde bereits die Förderantragstellung durch die OEW vorgenommen. Nach Vorliegen der Zuwendungsbescheide in vorläufiger Höhe werden die Planungs- und Bauleistungen von der OEW Breitband GmbH ausgeschrieben. Bei der Ausschreibung der Leistungen sind vergaberechtlichen Vorschriften zu beachten und Fristen einzuhalten. Daran anschließend kann mit der Realisierung der Ausbaumaßnahmen begonnen werden. Da die Ausschreibung für den gesamten Zollernalbkreis und Bodelshausen erfolgt wird die Priorisierung der Ausbaugebiete noch zu klären sein. Die Gemeindeverwaltung wird sich dafür einsetzen, dass der Ausbau in Bodelshausen möglichst frühzeitig begonnen wird. Die noch nicht mit Glasfaseranschlüssen versorgten Gebäude können voraussichtlich unentgeltlich einen Hausanschluss erhalten, da im neuen Bundesförderprogramm auch die Hausanschlüsse finanziell gefördert werden. Dies war in den bisherigen Ausbauschritten aufgrund der rechtlichen Vorgaben nicht möglich. Wir sind überzeugt davon, durch die Kooperation mit der OEW Breitband GmbH die bestmögliche Regelung für die Zukunft Bodelshausens gefunden zu haben.