Hundebestandsaufnahme

Die Gemeinde Bodelshausen hat sich wie bereits angekündigt dazu entschlossen, mithilfe eines Dienstleisters eine Hundebestandsaufnahme in der Gemeinde durchzuführen.

In der Zeit vom 03.06.2024 bis voraussichtlich 13.07.2024 wird die Firma Springer Kommunale Dienste aus Düren diese Bestandsaufnahme durchführen.Jeder Mitarbeiter wird sichtbar einen von der Gemeinde Bodelshausen ausgestellten Legitimationsausweis mit sich führen. Zur Durchführung dieses Auftrages werden die Wohnungen nicht betreten und keine Steuern oder Gebühren vor Ort erhoben.  Durch die Befragung sämtlicher Haushalte in Bodelshausen soll festgestellt werden, ob und wieweit die Hundehalter der satzungsgemäßen Pflicht zur Anmeldung Ihrer Hunde nachgekommen sind. Nur durch eine möglichst vollständige Erfassung aller in Bodelshausen gehaltenen Hunde kann auch ein Höchstmaß an Steuergerechtigkeit erreicht werden.  Sollten Sie einen oder mehrere Hunde halten und diese(n) bereits ordnungsgemäß zur Zahlung der Hundesteuer angemeldet haben, brauchen Sie nichts weiter veranlassen. Nach § 2 der Hundesteuersatzung der Gemeinde Bodelshausen sind alle Hundehalter zur Anmeldung Ihres Hundes verpflichtet. Falls Hunde nicht angemeldet sind, muss mit rückwirkender Steuerfestsetzung sowie der Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 € gerechnet werden.   Sollten Sie noch weitere Fragen haben, dürfen Sie sich gerne bei Frau Steeb, Zimmer 003, Telefon 708-132, s.steeb@bodelshausen.de melden.  Gemeindeverwaltung Bodelshausen