Rat und Hilfe in allen Lebenslagen

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen.

Die nachfolgenden Seiten sollen Ihnen helfen sich im Vorfeld einen Überblick zu verschaffen um Ihnen den Behördengang zu erleichtern.

Meldepflicht

Wenn Sie innerhalb der Bundesrepublik Deutschland umziehen, müssen Sie sich nur bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden. Diese teilt Ihrer früheren Gemeinde mit, dass Sie umgezogen sind. Sie müssen sich dort nicht abmelden.

Rechtsgrundlage

§ 17 BMG

§ 33 BMG

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat ihn am 04.01.2024 freigegeben.