Weitere Information zur Teilfortschreibung Wind- und Solarenergie des Regionalverbandes Neckar-Alb

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Der Regionalverband Neckar-Alb hat laut Klimaschutzgesetz des Landes Baden-Württemberg die Aufgabe, bis zum Jahr 2025 mindestens 1,8% der Regionsfläche für den Ausbau von Wind-, sowie 0,2% für Solarenergieanlagen im Regionalplan auszuweisen. Konkret bedeutet dies, dass auf den Gebieten der Landkreise Reutlingen, Tübingen und dem Zollernalbkreis insgesamt ca. 4.500 Hektar an Flächen für den Ausbau von Windenergieanlagen sowie ca. 500 Hektar an Flächen für den Ausbau von Freiflächensolaranlagen festgelegt werden müssen. Ergänzend zu den öffentlichen Bekanntmachungen am 29.12.2023, 26.01.2024 sowie in der vergangenen Ausgabe des Gemeindeboten am 15.03.2024 wollen wir diese an alle Haushalte verteilte Ausgabe unseres Amtsblattes nutzen, um nochmals über den Verfahrensstand, die weiteren Planungen und die Möglichkeiten zur Einbringung von Bedenken und Anregungen zu informieren.
Verfahrensstand: Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Neckar-Alb hat am 05.12.2023 die Planentwürfe für die Teilfortschreibungen Wind- und Solarenergie beschlossen und die Verbandsverwaltung beauftragt, im Zeitraum von 11. Januar 2024 bis 11. April 2024 die Beteiligung nach § 12 Abs. 2, Abs. 3 und Abs. 5 Landesplanungsgesetz durchzuführen. Städte und Gemeinden, sonstige Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit haben nun gemäß § 9 Abs. 2 Raumordnungsgesetz bzw. § 12 Abs. 2, Abs. 3 und Abs. 5 Landesplanungsgesetz Gelegenheit, sich zu den Planentwürfen zu äußern und Ihre Stellungnahmen über die jeweilige Beteiligungsplattform (siehe unten), per E-Mail an beteiligung@rvna.de, oder per Post an Regionalverband Neckar-Alb, Löwensteinplatz 1, 72116 Mössingen, abzugeben. Alle Unterlagen liegen in der Zeit vom 11.01.2024 bis zum 11.04.2024 beim Regionalverband Neckar-Alb und den Landratsämtern der Landkreise Reutlingen, Tübingen und Zollernalbkreis öffentlich aus. Den genauen Verfahrensstand entnehmen Sie bitte der Seite https://www.rvna.de/formellebeteiligung - hier besteht auch die Möglichkeit, eigene Belange einzubringen. Die Teilfortschreibungen Windenergie und Solarenergie des Regionalplans sind transparent und in einem offenen Verfahren gestaltet. Wir möchten Sie ausdrücklich ermuntern, bei Bedenken und Anregungen bis zum 11.04.2024 eine Stellungnahme an den Regionalverband abzugeben. Dies dient schlussendlich dazu, mögliche Betroffenheiten der Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde zu erkennen. Ziel des Regionalverbandes ist es, den Regionalplan bis Ende 2025 zur Rechtskraft zu führen. Sollte es nicht gelingen, innerhalb der Region Neckar-Alb das gesetzlich vorgegebene Flächenziel von 1,8 % der Regionsfläche für Windenergienutzung zu erreichen, ist die sogenannte „Superprivilegierung“ zu befürchten, wonach Windenergieanlagen überall dort gebaut werden können, wo sie nicht ausdrücklich verboten sind und die Eigentümer ihr Einverständnis erteilen. Einem derartigen „Wildwuchs“ gilt es in jedem Fall vorzubeugen.

Schema: Zuständigkeiten und Verfahren im Bereich Windkraft (Quelle: RVNA)

Vorrang- und Vorbehaltsgebiete auf Gemarkung Bodelshausen: Der aktuelle Regionalplanentwurf sieht ein Vorranggebiet für Windkraft vor, das sich über Teile der Gemarkungen von Bodelshausen und Ofterdingen erstreckt. In den Vorranggebieten für Windenergienutzung haben die Errichtung und der Betrieb von Windenergieanlagen und erforderlicher Nebenanlagen Vorrang vor anderen raumbedeutsamen Nutzungen. Innerhalb dieser Flächenkulisse ist die Entwicklung von Windenergie-Projekten grundsätzlich möglich. In diesem Zusammenhang ist es wichtig zu wissen, dass im Rahmen des aktuellen Verfahrens keine konkreten Windkraftanlagenstandorte geplant werden. Angaben zur Anzahl, Standort, Art, Höhe und zum genauen Standort der Windenergieanlagen sind nicht Gegenstand der regionalen Planungsebene. Vielmehr grenzt das Vorranggebiet die Fläche ab, innerhalb derer später Windkraftprojekte grundsätzlich umsetzbar sind. Um seriöse Aussagen zu genauen Standorten, Anzahl an Windrädern, Höhe der Windkraftanlagen etc. machen zu können, ist der aktuelle Planungsstand deutlich verfrüht.  

Regionalplan-Entwurf: Vorranggebiet für Windenergie


Die Gemeinde wird im Verfahren lediglich als betroffene Behörde angehört – mit der Möglichkeit, Bedenken und Anregungen vorzubringen. Der Gemeinderat hatte sich in der Sitzung vom 12.03.2024 mit dreizehn Für- und einer Gegenstimme mehrheitlich dafür ausgesprochen, zum geplanten Vorranggebiet für Windenergie anzuregen, die Vorsorgeabstände zu Wohngebieten und Aussiedlerhöfen sowie dem Kastanienhof nochmals kritisch zu prüfen, um schädliche Auswirkungen auf die Wohnbevölkerung zu vermeiden. Außerdem wird größter Wert darauf gelegt, dass die kommunalen Siedlungspotenziale im Gewann „Rotlaub“ nicht beschränkt werden. Weiterhin sieht der Regionalplan-Entwurf für Bodelshausen ein Vorrang- und ein Vorbehaltsgebiet für Freiflächen-Photovoltaik vor. In den Vorranggebieten haben die Errichtung und der Betrieb von Freiflächen-Photovoltaikanlagen Vorrang vor anderen Nutzungen. In Vorbehaltsgebieten sind auch andere raumbedeutsame Nutzungen möglich. Aus dem Teilregionalplan Solarenergie ergibt sich keine Pflicht zur Umsetzung von Freiflächen-PV-Anlagen. Hier greift die kommunale Planungshoheit, da für solche Anlagen in der Regel ein Bebauungsplan erforderlich ist.

Regionalplan-Entwurf: Vorranggebiet (Bo02/He01) und Vorbehaltsgebiet (Bo01) für Photovoltaik


Auch diese Gebiete wurden dem Gemeinderat am 12.03.2024 zur öffentlichen Beratung über die kommunale Stellungnahme zum Regionalplanentwurf vorgelegt. Zum interkommunalen Vorranggebiet zwischen Bodelshausen und Hechingen (Bo02/He01) wurde beschlossen, keine Stellungnahme abzugeben. Dieser „gefangene“ Bereich zwischen B27 und Bahnlinie bietet sich für ein Photovoltaikprojekt geradezu an.Das Vorbehaltsgebiet Bo01 (10 ha) sehen Gemeindeverwaltung und Gemeinderat im Hinblick auf die Bedeutung für das Landschaftsbild und die Landwirtschaft eher kritisch. Daher wurde der Regionalverband gebeten, diese Festlegung nochmals zu kritisch überprüfen und ggf. zu entnehmen. Weitere Vorgehensweise – kommunale Planungen: Das gesamtgesellschaftliche Ziel, die Energieversorgung in Deutschland klimafreundlicher und zugleich krisensicher zu gestalten, wird uns in den kommenden Jahren beschäftigen. Auch die Gemeinde Bodelshausen wird ihren Anteil dazu beitragen müssen, die Ziele zu erreichen.Fest steht: Sofern und sobald die Gemeinde konkrete Anlagenstandorte für erneuerbare Energien – insbesondere im Bereich Windenergie – planen sollte, wird dies in einem transparenten Prozess erfolgen.  Neben der Auswahl verträglicher Standorte innerhalb der vorgegebenen Flächenkulissen sowie geeigneter Anlagentypen werden wir hierbei auch ein besonderes Augenmerk darauf legen, dass unsere Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit erhalten werden, durch Erwerb von Anteilen finanziell am wirtschaftlichen Erfolg der Energieerzeugung vor Ort zu partizipieren.

Ergänzende Informationen zur Energiewende und zum Ausbau erneuerbarer Energien:
Auf der Webseite der Bundesregierung werden die wichtigsten Fragen zum Ausbau erneuerbarer Energien beantwortet. Folgen Sie entweder dem Link https://www.bundesregierung.de/breg-de/schwerpunkte/klimaschutz. Das Umweltbundesamt hat die wichtigsten Informationen zur Windenergie kompakt aufbereitet. Insbesondere wird hier neben den rechtlichen Grundlagen eingegangen auf erforderliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung sowie der Natur und Landschaft vor Beeinträchtigungen. (https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/erneuerbare-energien/windenergie-an-land#flaeche) Ebenfalls beim Umweltbundesamt finden Sie eine Abhandlung zur Freiflächen-PV, welche die wichtigsten Fragen hinsichtlich Flächeninanspruchnahme und Umweltbelange behandelt.(https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/erneuerbare-energien/photovoltaik/photovoltaik-freiflaechenanlagen#flacheninanspruchnahme-durch-photovoltaik-freiflachenanlagen)