Information zum Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung für die Grundschule in Bodelshausen

Die Entwicklungen rund um den bevorstehenden Rechtsanspruch auf einen Ganztagesbetreuungsplatz an den Grundschulen bewegen die Städte und Gemeinden aktuell sehr – so auch in Bodelshausen. Wie bei unserer Steinäcker-Grundschule der aktuelle Stand ist, welche Perspektiven im Raum stehen und mit welchem zeitlichen Vorlauf geplant wird, erfahren Sie nachfolgend.

1. Aktueller Stand

Die Steinäcker-Schule ist als Grundschule mit besonderer pädagogischer und sozialer Aufgabenstellung seit dem Schuljahr 2007/2008 eine teilgebundene Ganztagesschule.

In dieser Schulform ist ein Teil der Schülerinnen und Schüler in der Ganztagesschule angemeldet, die sowohl von Lehrkräften der Steinäcker-Schule als auch von Fach- und Zusatzkräften der Gemeinde gestaltet wird.

Die Ganztagesgrundschule in Bodelshausen bietet für Eltern ein verlässliches und vor allem sehr flexibles Betreuungsangebot von 7 bis 17 Uhr (freitags bis 14.30 Uhr) an. Das Angebot in der Schulkindbetreuung ist auf ca. 80 Betreuungsplätze begrenzt.

Dies entspricht etwa
20 Betreuungsplätze pro Klassenstufe. Um hier bedarfsgerecht entscheiden zu können, wurden Vergabekriterien festgelegt:

  • wenn die Betreuung zur Sicherung des Kindeswohls notwendig ist,
  • wenn der betreuende Elternteil alleinerziehend und berufstätig ist oder eine Erwerbstätigkeit aufnimmt oder sich in Ausbildung befindet,
  • wenn beide Elternteile einer Erwerbstätigkeit nachgehen, eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder sich in Ausbildung befinden.

Deshalb kann die Schulkindbetreuung aktuell weitestgehend nur von Eltern genutzt werden, die mindestens eines der Kriterien erfüllen. Die Eltern können frei wählen, welches Angebot an welchem Tag sie nutzen möchten. Hierbei ist lediglich das Ankommen, das Mittagessen und die Spätbetreuung kostenpflichtig.

2. Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung
ab dem Schuljahr 2026/2027

Am 12. Oktober 2021 trat das Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG) in Kraft.

Damit wurde ein Rechtsanspruch auf eine ganztägige Betreuung für Kinder im Grundschulalter festgelegt.

Ziel des Verfahrens ist es, Ganztagsschulen an öffentlichen allgemeinbildenden Schulen im Grundschulbereich bedarfsorientiert und flächendeckend einzurichten, d.h. jede Schülerin und jeder Schüler soll bei Bedarf die Möglichkeit haben, eine Ganztagsschule in erreichbarer Nähe zu besuchen.

Folgende Rahmenbedingungen zum Rechtsanspruch wurden festgelegt:

  • Jedes Kind hat von der ersten bis zur vierten Klasse in der Grundschule einen Anspruch auf ganztägige Förderung in einer Tageseinrichtung.
  • Der Rechtsanspruch wird stufenweise ab dem Schuljahr 2026/2027 eingeführt, beginnend in Klassenstufe 1:
Schuljahr Klassenstufe(n)
2026/2027 1
2027/2028 1, 2
2028/2029 1, 2, 3
2029/2030 1, 2, 3, 4
  • Er umfasst acht Stunden an fünf Werktagen (Montag bis Freitag)
    in der Woche.
  • Der Rechtsanspruch besteht auch während der Schulferien.
    Daher wird die Gemeinde zukünftig sowohl die tägliche Betreuungszeit in den Ferien von 6 auf 8 Stunden erhöhen als auch die Anzahl der Ferienbetreuungswochen auf etwa 9 Wochen pro Jahr stufenweise erweitern.
    Laut Landesgesetz kann die Ferienbetreuung bis zu 4 Wochen im Jahr entfallen.

3. Welche Modelle für die Ganztagesschule sind möglich?

Grundsätzlich stellt sich für die Schule wie auch die Verwaltung die Frage, wie zukünftig der Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung an der Steinäcker-Schule umgesetzt werden könnte.

Ab dem Schuljahr 2026/2027 (zuerst für die Klassenstufe 1 und danach jedes Schuljahr aufsteigend für die anderen Klassenstufen) können die Vergabekriterien der Gemeinde nicht mehr angewandt werden und damit haben alle Eltern die Möglichkeit ihre Kinder zukünftig für die Ganztagesschule anzumelden.

Dabei kommen drei unterschiedliche Möglichkeiten der Umsetzung in Frage:

Teilgebundene Ganztagesschule
(wie bisher)
§ 4a Ganztagesschule (Wahlform) § 4a Ganztagesschule (verbindliche Form)
Für bestimmte Wochentage können einzelne Bausteine gebucht werden Eltern entscheiden,
ob ihr Kind am Ganztagsangebot teilnimmt.
Die Eltern melden sich verbindlich für ein Schuljahr an
Der Ganztagsbetrieb ist für alle verpflichtend
  Mind. 3 Tage/Woche,
je 7 Zeitstunden
bis zu max. 5 Tage
je 8 Zeitstunden
Mind. 3 Tage/Woche,
je 7 Zeitstunden
bis zu max. 5 Tage
je 8 Zeitstunden
Das Angebot ist teilweise kostenlos; nur das Ankommen
(Mo. - Fr., 7.00 - 8.00 Uhr) und die Spätbetreuung (Mo. - Do., 15.50 - 17.00 Uhr)
sind kostenpflichtig.
Das Angebot ist kostenlos


Das Angebot ist kostenlos

3.1 Teilgebundene Ganztagesschule (aktuelle Schulform)

Verbleib bei dem bisherigen Modell der teilgebundenen Ganztagesschule.
Die Steinäcker-Schule bekommt dafür aktuell jedes Schuljahr 32 Lehrerwochenstunden (LWS) zusätzlich, um diese Form der Ganztagesbetreuung umzusetzen. Das Angebot wird durch Fachkräfte und Zusatzkräfte der Gemeinde ergänzt.

3.2 Ganztagsschule in Wahlform nach § 4a Schulgesetz

In der Wahlform entscheiden die Eltern, ob sie ihre Kinder für die Ganztagesschule anmelden; das bedeutet:

An der Schule lernen sowohl Schülerinnen und Schüler, die im Ganztagsschulbetrieb betreut werden, als auch Schülerinnen und Schüler, die nur den Unterricht besuchen. Bei Anmeldung der Schülerin / des Schülers am Ganztagsbetrieb ist die Teilnahme für ein Schuljahr verbindlich. Auch bei dieser Form der Ganztagesschule bekommt die Schule zusätzliche Lehrerwochenstunden (abhängig vom zeitlichen Umfang der Ganztagesschule) zugeteilt.

Ein Beispiel
Der Schulträger entscheidet sich für eine Ganztagesschule in Wahlform nach § 4a Schulgesetz von Montag bis Donnerstag von 8 bis 16.00 Uhr.
(Zeitmodell: 4 Tage à 8 Zeitstunden):

  • Die Schule bietet Ganztagsbetreuung an – aber die Eltern entscheiden, ob ihr Kind daran teilnimmt oder nicht.
  • Bei einer Anmeldung besucht das Kind verbindlich von Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 16.00 Uhr die Ganztagesschule. Die Eltern können keine einzelnen Betreuungstage bzw. Betreuungsbausteine buchen. Dieses Angebot ist kostenlos (mit Ausnahme des Mittagessens)
  • Es gibt keine Schulpflicht in der Mittagspause, d.h. die Kinder können in der Mittagspause auch nach Hause gehen.
  • Die Gemeinde hat den Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung von Montag bis Donnerstag erfüllt. Sie könnte zusätzlich noch vor oder nach der Ganztagesschule kostenpflichtige Betreuungsbausteine (wie Ankommen oder Spätbetreuung) anbieten.
  • Die Gemeinde müsste freitags noch ergänzend zur Unterrichtszeit eine Betreuung anbieten, um den Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung am Freitag zu erfüllen (Rechtsanspruch ist 8 Zeitstunden / Tag). Dieses Angebot wäre kostenpflichtig:
Mo. Di. Mi. Do. Fr.

Mögliche zusätzliche kostenpflichtige Betreuungsbausteine (Gemeinde)

Ganztagesschule nach § 4a Schulgesetz
in Wahlform mit 4 Tagen und 8 Zeitstunden (kostenlos)
Kostenpflichtiges
Ganztagesschulangebot – 8 Zeitstunden
(Gemeinde)
 
     

Mögliche zusätzliche kostenpflichtige Betreuungsbausteine (Gemeinde)

3.3 Verbindliche Form der Ganztagsschule nach § 4a Schulgesetz

In der verbindlichen Form nehmen alle Schülerinnen und Schüler der Schule
am Ganztagsschulbetrieb teil. Auch bei dieser Form der Ganztagesschule bekommt die Schule zusätzliche Lehrerwochenstunden (abhängig vom zeitlichen Umfang der Ganztagesschule) zugeteilt.

Ein Beispiel
Der Schulträger entscheidet sich für eine Ganztagesschule in verbindlicher Form nach § 4a Schulgesetz von Dienstag bis Donnerstag von 8 bis 15.00 Uhr.
(Zeitmodell: 3 Tage à 7 Zeitstunden):

  • Die Teilnahme ist für alle Kinder Pflicht.
  • Bei einer Anmeldung besucht das Kind verbindlich von Dienstag bis Donnerstag von 8.00 bis 15.00 Uhr die Ganztagesschule. Die Eltern können keine einzelnen Betreuungstage von Dienstag bis Donnerstag buchen. Dieses Angebot ist kostenlos (mit Ausnahme des Mittagessens)
  • Es gibt keine Schulpflicht in der Mittagspause, d.h. die Kinder können in der Mittagspause auch nach Hause gehen.
  • Die Gemeinde hat den Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung von Dienstag bis Donnerstag noch nicht erfüllt (7 Zeitstunden / Tag), deshalb müsste ein kostenpflichtiger zusätzlicher Betreuungsbaustein von mindestens 1 Stunde angeboten werden. Sie könnte zusätzlich noch weitere kostenpflichtige Betreuungsbausteine (wie Ankommen oder Spätbetreuung) anbieten.
  • Die Gemeinde müsste montags und freitags noch ergänzend zur Unterrichtszeit eine Betreuung anbieten, um den Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung am Freitag zu erfüllen (Rechtsanspruch ist 8 Zeitstunden / Tag). Dieses Angebot wäre kostenpflichtig:
Mo. Di. Mi. Do. Fr.

Mögliche zusätzliche kostenpflichtige Betreuungsbausteine (Gemeinde)

Kostenpflichtiges
Ganztagesschulangebot –
mind.
8 Zeitstunden
(Gemeinde)
Ganztagesschule nach
§ 4a Schulgesetz
in Wahlform mit 3 Tagen und
7 Zeitstunden (kostenlos)
Kostenpflichtiges
Ganztagesschulangebot –
8 Zeitstunden
(Gemeinde)
  Kostenpflichtiger Betreuungsbaustein –
mindestens 1 Stunde (Gemeinde)
 

Bei allen drei Formen der Ganztagesbetreuung kann die Gemeinde ergänzend zusätzliche kostenpflichtige Betreuungsbausteine anbieten (wie z.B. beim jetzigen Modell der teilgebundenen Ganztagesschule mit dem Ankommen und der Spätbetreuung).

Weitere Rahmenbedingungen für Ganztagsschulen nach § 4a Schulgesetz
(verbindlich und Wahlform):

Zeitrahmen:

  • Es kann zwischen folgenden Zeitmodellen gewählt werden:

Zeitmodelle

3 Tage à 7 Zeitstunden

3 Tage à 8 Zeitstunden

4 Tage à 7 Zeitstunden

4 Tage à 8 Zeitstunden

5 Tage à 7 Zeitstunden

5 Tage à 8 Zeitstunden

Ganztagesangebot:

  • Für Schülerinnen und Schüler, die eine verbindliche Ganztagsschule besuchen oder in der Wahlform am Ganztagsbetrieb angemeldet wurden, unterliegen die Zeiten des Ganztagsbetriebs, mit Ausnahme der Mittagspause, einschließlich des Mittagessens der Schulpflicht. Die Angebote im Ganztagsbereich sind grundsätzlich unentgeltlich.
  • Rhythmisierung:

- Entzerrung des Unterrichtvormittags: in der Regel Abdeckung von vier Zeitstunden am Vormittag

- Längere (Bewegungs-)Pausen, ggf. späterer Unterrichtsbeginn

Monetarisierung:

Ganztagsschulen gemäß § 4 a Schulgesetz können maximal 70 Prozent ihrer zusätzlich zugewiesenen Lehrerwochenstunden für die Ganztagesschule monetarisieren und damit verschiedene Angebote außerschulischer Partner, z.B. auch der Gemeinde oder Vereine finanzieren.

4. Weitere Vorgehensweise:

Die Gemeinde wird in einem gemeinsamen Beteiligungs- und Planungsprozess im nächsten Schuljahr 2025/2026 mit der Schule, den Eltern und dem Gemeinderat abwägen, welche Form der Ganztagesschule für Bodelshausen die besten Möglichkeiten der Ganztagesbetreuung für Eltern und Kinder bietet.

Der Schulträger entscheidet, welche Form der Ganztagesschule zukünftig angeboten wird und damit letztendlich der Gemeinderat. Falls die Gemeinde sich entschließen sollte, eine Ganztagesschule nach § 4a Schulgesetz in Wahlform oder verbindlicher Form zu beantragen, wäre folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Der Gemeinderat beschließt, einen Antrag auf eine Ganztagesschule nach § 4a Schulgesetz zu stellen.
  • Die Gemeindeverwaltung stellt den Antrag.

Weitere Voraussetzungen u.a.:

  • Pädagogisches Ganztageskonzept der Schule inkl. exemplarischem Stundenplan,
  • Anhörung der Schulkonferenz und Anhörung des Elternbeirats,
  • Stellungnahme des Schulamts und Stellungnahme des Regierungspräsidiums.
  • Antragstermin:
    1. Oktober beim Staatlichen Schulamt für das darauffolgende Schuljahr.
    Die Bewilligungsbehörde ist das Regierungspräsidium

5. Möglicher Zeitplan

Für den Fall, dass Bodelshausen nicht mehr die teilgebundene Ganztagesschule anbieten würde, könnte deshalb eine Ganztagesschule nach § 4a Schulgesetz frühestens ab dem Schuljahr 2027/2028 umgesetzt werden.