Bericht zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 28.07.2026

TOP 1: Einwohnerfragestunde

Keine Fragen

TOP 2: Bekanntgabe Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung

Keine Bedenken

TOP 3: Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Schubertstraße 1, Flurstück-Nr. 3705/0
Hier: Zustimmung der Gemeinde nach § 36a BauGB
Der Gemeinderat erteilte das gemeindliche Einvernehmen für die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Schubertstraße 1 im Verfahren nach § 31 Abs. 3 BauGB (Bau-Turbo).

Das Bauvorhaben weicht in einzelnen Punkten von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Schmalzwiesen“ ab. Betroffen sind die Abweichung der festgesetzten Baugrenze, die Kniestockhöhe sowie die Dachfarbe. Die beantragten Abweichungen wurden als städtebaulich vertretbar bewertet. Insbesondere wird berücksichtigt, dass der Bebauungsplan aus dem Jahr 1966 in Teilen nicht mehr den heutigen städtebaulichen Gegebenheiten entspricht und vergleichbare Abweichungen im Umfeld bereits vorhanden sind.

Der Gemeinderat stimmte den beantragten Befreiungen einstimmig zu.

TOP 4: Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage auf dem Grundstück Daimlerstraße 16, Flurstück-Nr. 8276,
Hier: Zustimmung der Gemeinde nach § 36a BauGB
Der Gemeinderat erteilte das gemeindliche Einvernehmen für die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage auf dem Grundstück Daimlerstraße 16. Das Vorhaben wird im Verfahren nach § 31 Abs. 3 BauGB (Bau-Turbo) durchgeführt und weicht hinsichtlich der Anzahl der Vollgeschosse sowie der Traufhöhe von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Seelosenäcker“ ab.

Die beantragten Abweichungen sind städtebaulich vertretbar und keine öffentlichen oder nachbarlichen Belange stehen entgegen.

Der Gemeinderat stimmte den beantragten Befreiungen mehrheitlich zu.

TOP 5: Bauantrag zum Neubau eines Mehrfamilienhauses und Doppelhaus mit Tiefgarage, Abbruch Wohnhaus und Fabrikgebäude auf dem Grundstück Bahnhofstraße 130, Flurstück 4580
Hier: Zustimmung der Gemeinde nach § 36 a BauGB
Der Gemeinderat befasste sich mit dem Bauantrag zum Neubau eines Mehrfamilienhauses und eines Doppelhauses mit Tiefgarage auf dem Grundstück Bahnhofstraße 130.

Das Vorhaben wird im Verfahren nach § 31 Abs. 3 BauGB (Bau-Turbo) durchgeführt und weicht hinsichtlich der Ausführung von Flachdachgauben auf der Traufseite sowie der zulässigen Grundflächenzahl und der Überschreitung der Baugrenze von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Blöhstein“ ab.

Die beantragten Abweichungen sind städtebaulich vertretbar und keine öffentlichen oder nachbarlichen Belange stehen entgegen.

Der Gemeinderat stimmte den beantragten Befreiungen einstimmig zu.

TOP 6: Informationen über sonstige Bauvorhaben
Die Mitglieder des Gemeinderats nahmen von zwei Bauvorhaben Kenntnis, welche keiner Beratung und Beschlussfassung bedürfen, da die Vorgaben des Bebauungsplans eingehalten werden oder kein Bebauungsplan besteht.

TOP 7: Jugendmusikschule Steinlach e.V. I Haushaltsplan 2026 und Jahresabschluss 2025
Der Rechnungsabschluss der Jugendmusikschule Steinlach e. V. für das Jahr 2025 wurde in der Mitgliederversammlung am 11.06.2026 zur Kenntnis genommen und der Haushaltsplan 2026 beschlossen. Dem Gemeinderat der Stadt Mössingen als Gewährsträger wurde der Rechnungsabschluss am 29.06.2026 ebenfalls vorgestellt, welcher den Haushaltsplan 2026 jedoch mehrheitlich ablehnten.

Der Rechnungsabschluss 2025 weist bereinigt einen Abmangel von 1.421,31 € aus, wovon auf die Gemeinde Bodelshausen ein Anteil in Höhe von 95,38 € entfällt.

Für das Haushaltsjahr 2026 beträgt die finanzielle Beteiligung der Gemeinde Bodelshausen insgesamt 24.399,27 €. Diese setzt sich aus dem Regelzuschuss sowie dem Vorschuss auf den voraussichtlichen Abmangel 2026 zusammen.

TOP 8: Annahme von Spenden und ähnlichen Zuwendungen - 1. Halbjahr 2026

Im ersten Halbjahr 2026 erhält die Gemeinde Spenden in Höhe von insgesamt 5.712,53 €.

Der Gemeinderat nimmt diese Spenden einstimmig an. Die Zuwendungen stammen aus den Kulturveranstaltungen des Forums sowie von der Kreissparkasse Tübingen.

Für diese wertvolle Unterstützung bedankt sich die Gemeinde herzlich.

TOP 9: Verschiedenes, Bekanntgaben

Dorfstraßenfest 2026: Der Vorsitzende spricht seinen Dank an alle helfenden Hände aus. Es war ein gelungenes Festwochenende.

After Work: Die After-Work-Reihe geht weiter am 13.08.2026 – 24.09.2026, und zwischen dem 26.11.-17.12.2026 wird es dann eine After-Work-Reihe mit weihnachtlichem Charakter geben.

TOP 10: Einwohnerfragestunde

Keine Fragen