Rückschnitt von Hecken, Sträuchern und Bäumen
Die Gemeinde bittet alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer Hecken, Sträucher und Bäume regelmäßig zurückzuschneiden.
Bitte halten Sie eine lichte Höhe von mindestens 4,50 m über Fahrbahnen sowie 2,50 m über Geh- und Radwegen frei. Verkehrszeichen, Straßenbeleuchtungen und Sichtfelder dürfen nicht durch Bewuchs beeinträchtigt werden.
Auch während der Vegetationszeit vom 1. März bis 30. September ist ein schonender Rückschnitt zur Freihaltung des Lichtraumprofils sowie zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit zulässig. Dabei ist jedoch auf brütende Vögel und andere geschützte Tiere Rücksicht zu nehmen.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

