Sachstand zur Sanierung der B 27 zwischen Ofterdingen und Bodelshausen

Zur geplanten Sanierung der B 27 zwischen Ofterdingen und Bodelshausen hat die Gemeinde Bodelshausen beim Regierungspräsidium um weitere Informationen zum aktuellen Planungsstand gebeten. Hintergrund sind die zahlreichen Fragen und berechtigten Bedenken aus der Bürgerschaft sowie die erwarteten verkehrlichen Auswirkungen der Maßnahme.

Nach Rückmeldung des Regierungspräsidiums befindet sich die konkrete Ablaufplanung derzeit noch in Abstimmung. Eine tagesscharfe Abschnittsplanung ist aktuell noch nicht möglich, da die bisherigen Planungen noch mit den Kapazitäten der beauftragten Baufirma abgeglichen werden müssen.

Der detaillierte Bauablauf soll nach derzeitigem Stand Mitte Juli bekanntgegeben werden. Das Regierungspräsidium bereitet hierzu eine ausführliche Pressemitteilung sowie Informationen auf der eigenen Internetseite vor.

Bereits jetzt wurden folgende Rahmenbedingungen mitgeteilt, die wir Ihnen gerne weitergeben möchten:

  • Die Fahrbahndeckenerneuerung des Streckenabschnitts zwischen Ofterdingen und Bodelshausen soll voraussichtlich in sechs Bauabschnitten umgesetzt werden. Jeder dieser Bauabschnitte soll etwa zwei Wochen dauern.
  • Der Schwerpunkt der Hauptarbeiten soll in den Sommerferien Baden-Württemberg liegen. Dadurch sollen die Einschränkungen für Anliegerinnen und Anlieger, Betriebe sowie die Kurklinik so weit wie möglich reduziert werden.
  • Nach aktuellem Stand kann die Fahrtrichtung Tübingen während aller sechs Bauabschnitte aufrechterhalten werden. Für die Fahrtrichtung Hechingen sind unterschiedliche Verkehrsführungen vorgesehen:
  • In den Bauabschnitten 1 bis 4 soll der Verkehr in Fahrtrichtung Hechingen über Dettingen, die L 385, sowie über Hemmendorf, die L 391 und L 389, umgeleitet werden.
  • In den Bauabschnitten 5 und 6 soll der Verkehr in Fahrtrichtung Hechingen einstreifig auf der B27 verbleiben können.

Sobald der Gemeinde die finale Pressemitteilung mit dem detaillierten Bauablauf vorliegt, werden wir die Bürgerinnen und Bürger entsprechend informieren.

Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an das Referat 47.1 (Baureferat Nord), E-Mail: abteilung4@rpt.bwl.de, des Regierungspräsidiums Tübingen.