Öffentliche Bekanntmachung zur Beschlussfassung des Lärmaktionsplans gem. § 47d Abs. 2 und 7 BImSchG
| Nach §47c Bundesimmissionsschutzgesetz wurden im Dezember 2023 von der Landesanstalt für Umwelt alle Hauptverkehrsstraßen mit über 3 Mio. Kfz/Jahr bzw. 8.200 Kfz/24 h analysiert. Auf Gemarkung Bodelshausen wurden aufgrund der Verkehrsbelastung von über 8.200 Kfz/24h die B 27 sowie die L 389 zwischen B 27 und Kreisverkehrsplatz als Hauptverkehrsstraßen erfasst. Die Gemeinde ist daher zur Aufstellung eines Lärmaktionsplans verpflichtet. Zur Verbesserung des Wohnumfeldes untersucht die Gemeinde freiwillig auch die Lärmbelastung entlang der L 389 Bahnhofstraße / Rottenburger Straße (nördlich des Kreisverkehrs) sowie die K 6931 Hechinger Straße und die K 6932 Bahnhofstraße. Der Gemeinderat hat dem erarbeiteten Entwurf des Lärmaktionsplans am 14. Oktober 2025 zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, die nach § 47 d Abs. 3 BImSchG erforderliche förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange durchzuführen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte im Zeitraum von 27. Oktober bis 30. November 2025. Der Gemeinderat der Gemeinde Bodelshausen hat am 09. Juni 2026 über die eingegangenen Stellungnahmen beraten. Der Lärmaktionsplan wurde mit den folgenden Lärmminderungsmaßnahmen beschlossen: Tempo 40 ganztags aus Lärmschutzgründen: - L 389 Rottenburger Straße / Bahnhofstraße: auf gesamter Länge zwischen nördlichem und östlichem Ortsschild - K 6931 Hechinger Straße: vom Kreisverkehrsplatz L 389 bis zum westlichen Ortsschild - K 6932 Bahnhofstraße: von der Einmündung L 389 bis zum südlichen OrtsschildAusbesserung hervorstehender Kanal- und SchachtdeckelEinbau eines lärmmindernden Fahrbahnbelags als vordringlicher Bedarf in allen Bereichen, in denen die Immissionsgrenzwerte von 65/55 dB(A) tags/nachts überschritten werdenFlankierende Maßnahmen zur Anzeige und Kontrolle der zulässigen HöchstgeschwindigkeitDer beschlossene Lärmaktionsplan liegt im Rathaus der Gemeinde zur Einsichtnahme aus und ist ebenfalls auf der Homepage der Gemeinde Bodelshausen unter https://www.bodelshausen.de/verwaltung/laermaktionsplan/ einsehbar. Die Verwaltung beantragt die Umsetzung der im Lärmaktionsplan festgesetzten Maßnahmen bei der zuständigen Verkehrsbehörde. |
| gez. Florian King Bürgermeister |
