Beschluss zur Veröffentlichung des Entwurfs des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Grabenstraße“ im Internet gem. § 3 Abs. 2 BauGB - Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gem. §13a BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Bodelshausen hat am 20.02.2024 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Grabenstraße“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB zusammen mit örtlichen Bauvorschriften aufzustellen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 23.02.2024 öffentlich bekannt gemacht. Am 21.04.2026 hat der Gemeinderat der Gemeinde Bodelshausen in öffentlicher Sitzung den Entwurf für den Bebauungsplan und den Entwurf der örtlichen Bauvorschriften „Grabenstraße“ gebilligt und die Veröffentlichung im Internet gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der Beschluss wird hiermit bekanntgemacht.
Ziel und Zweck ist es, das städtebauliche Ziel der Innenentwicklung konsequent weiterzuverfolgen. Im Bereich der Grabenstraße liegen mehrere Flächen, welche sich optimal für eine Nachverdichtung im Wohnsektor eignen und für welche derzeit Planungs- und Entwicklungsüberlegungen bestehen. Die Chance, auf diesen Flächen die Innenentwicklung voranzutreiben, soll genutzt werden, und dadurch die Inanspruchnahme von wertvollen Flächen im Außenbereich vermieden werden.
Der Bebauungsplan wird gem. § 13a Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften ist dem nachfolgend abgedruckten Kartenausschnitt zu entnehmen. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 1,34 ha. Maßgeblich für den Geltungsbereich ist der zeichnerische Teil des Bebauungsplans.
Der Entwurf des Bebauungsplans und der Entwurf der örtlichen Bauvorschriften mit gemeinsamer Begründung, jeweils vom 21.04.2026, und deren Anlagen werden in der Zeit von
27.04.2026 bis einschließlich 29.05.2026
im Internet unter folgendem Link auf der Homepage der Gemeinde Bodelshausen veröffentlicht:
https://www.bodelshausen.de/verwaltung/rathaus/oeffentliche+bekanntmachungen
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.
Die Übermittlung soll elektronisch an die Mailadresse
i.koch@bodelshausen.de
erfolgen. Alternativ können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde vorgebracht werden. Schriftliche Stellungnahmen können an das Rathaus Bodelshausen, Am Burghof 8, 72411 Bodelshausen, gerichtet werden. In vorgenanntem Rathaus können auch während der üblichen Öffnungszeiten Stellungnahmen zur Niederschrift angegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers notwendig. Vorgebrachte Stellungnahmen sollten die volle Anschrift der Beteiligten enthalten.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die oben genannten Unterlagen im Rathaus der Gemeinde Bodelshausen, Am Burghof 8, 72411 Bodelshausen, Raum 103, während der üblichen Öffnungszeiten (Montag 08:00 – 12:00 Uhr, Mittwoch 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr, Donnerstag 08:00 – 12:00 Uhr und Freitag 08:00 – 12:00 Uhr) öffentlich ausgelegt.
Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung wird ebenfalls unter obigem Link in das Internet eingestellt.
Bodelshausen, den 24.04.2026
Florian King
Bürgermeister


