Rauchverbot an ÖPNV-Haltestellen
Seit dem 04. Februar 2026 gilt: Das Rauchen ist auch an allen Bus- und Straßenbahnhaltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs verboten.
Mit dieser Erweiterung des Landesnichtraucherschutzgesetzes wird insbesondere der Schutz der Fahrgäste gestärkt – vor allem von Kindern, älteren Menschen und Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen. Da sich an Haltestellen häufig viele Menschen auf engem Raum aufhalten, kann der Rauch schnell zur Belastung werden.
Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger, diese Regelung zu beachten und durch gegenseitige Rücksichtnahme zu einem angenehmen und rauchfreien Aufenthalt an den Haltestellen beizutragen.
Ihre Gemeindeverwaltung

