Hinweis zur Beantragung von Briefwahlunterlagen
Briefwahlunterlagen können noch bis Freitag, 15:00 Uhr, regulär beantragt werden.
Am Samstag ist eine Beantragung nur noch möglich, wenn der bereits beantragte Wahlschein bzw. die Briefwahlunterlagen nicht angekommen sind.
Am Wahlsonntag können Briefwahlunterlagen bis 15:00 Uhr ausschließlich in Fällen einer plötzlich aufgetretenen Erkrankung beantragt werden.
Bei Fragen oder Bedarf wenden Sie sich bitte telefonisch an das Hauptamt (07471 / 708-121).
