Öffentliche Bekanntmachung - Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre für das Gebiet „Grabenstraße“

Zur Sicherung des mit dem Beschluss vom 20.02.2024 eingeleiteten Bebauungsplanverfahrens „Grabenstraße“ hat der Gemeinderat der Gemeinde Bodelshausen in seiner öffentlichen Sitzung am 20.02.2024 eine Veränderungssperre gemäß § 14 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Die Verlängerung der Veränderungssperre um ein Jahr gemäß § 17 BauGB wurde in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 09.12.2025 beschlossen. Der Geltungsbereich der Veränderungssperre ergibt sich aus dem Lageplan zur Abgrenzung der Veränderungssperre vom 08.02.2024. Die Abgrenzung ist in dem nachfolgend abgedruckten Kartenausschnitt zu entnehmen:

Die Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre für das Gebiet „Grabenstraße“ tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft.

Die Veränderungssperre kann im Rathaus der Gemeinde Bodelshausen, Am Burghof 8, 72411 Bodelshausen, Raum 103, während der üblichen Öffnungszeiten

Montag 08:00 Uhr – 12:00 Uhr

Mittwoch 08:00 Uhr – 12:00 Uhr

14:00 Uhr – 18:00 Uhr

Donnerstag 08:00 Uhr – 12:00 Uhr

Freitag 08:00 Uhr – 12:00 Uhr

und im Internet auf der Seite der Gemeinde Bodelshausen unter https://www.bodelshausen.de/verwaltung/aktuelles eingesehen werden. Jedermann kann die Veränderungssperre einsehen und über ihren Inhalt Auskunft verlangen.

Auf die Vorschriften des § 18 Abs. 2 Satz 2 und 3 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche und des § 18 Abs. 3 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre für das Gebiet „Grabenstraße“

Aufgrund der §§ 16 und 17 des Baugesetzbuches in der Fassung vom 03. November 2017, zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023, i.V.m. § 4 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) hat der Gemeinderat der Gemeinde Bodelshausen am 09. Dezember 2025 die Verlängerung der am 23. Februar 2024 in Kraft getretenen Veränderungssperre für das Gebiet „Grabenstraße“ als folgende Satzung beschlossen:

§ 1

Gegenstand der Satzung

Die am 23. Februar 2024 in Kraft getretene Veränderungssperre für das Gebiet „Grabenstraße“ wird um ein Jahr verlängert.

§ 2

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Bodelshausen, 20.02.2026

Florian King

Bürgermeister