Gewerbe- und Grundsteuer sind am 15.02.2026 fällig
Zum 15.02.2026 ist die 1. Rate der Gewerbesteuer- und Grundsteuervorauszahlung für 2026 zur Zahlung fällig.
Die Höhe der Vorauszahlungsrate ist aus dem letzten Gewerbesteuer- bzw. Grundsteuerbescheid ersichtlich.
Da es sich beim Grundsteuerbescheid um einen Mehrjahresbescheid handelt, gilt der letzte Bescheid auch für künftige Jahre, solange sich keine Änderungen (Neubewertung, Verkauf,…) ergeben haben.
Alle Steuerschuldner, die nicht am Einzugsverfahren der Gemeinde Bodelshausen teilnehmen, werden gebeten, zur Vermeidung von Mahnungen mit Säumniszuschlägen und Mahngebühren, den oben genannten Termin unbedingt einzuhalten und die Überweisung unter Angabe Ihres Kassenzeichens rechtzeitig vorzunehmen.
Machen Sie es sich leichter, erteilen Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat. Sie brauchen sich dann über die Bezahlung zum Fälligkeitszeitpunkt keine Gedanken zu machen. Auch sparen Sie den Weg zur Bank und letztendlich auch Zeit! Rufen Sie uns an! Tel. 708-131 (Frau Meral).
Übrigens: Das Formular einer Bankeinzugsermächtigung können Sie auf unserer Internet-Seite www.bodelshausen.de > Service & Formulare > Bürgerservice > SEPA-Lastschriftmandat herunterladen, bzw. ausfüllen. Die unterschriebene Originalausfertigung senden Sie uns bitte zurück.
Sollten Sie der Gemeindekasse ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, wird der fällige Betrag fristgerecht abgebucht.
Ihre Gemeindeverwaltung
