Anzeige nach § 2 Abs. 2 Landesgaststättengesetz
Vorübergehender Gaststättenbetrieb aus besonderem Anlass (ehem. Gestattung)
Durch das neue Gaststättengesetz ist seit 1. Januar 2026 die Erlaubnispflicht im Bereich der bisherigen Gestattungen weggefallen und wurde durch ein Anzeigeverfahren ersetzt.
Dies betrifft beispielweise die gastgewerblichen Tätigkeiten anlässlich von Veranstaltungen der Vereine. Der Verantwortliche für den vorübergehenden Gaststättenbetrieb aus besonderem Anlass meldet nunmehr lediglich zwei Wochen vorher den Betrieb unter Angabe des Namens der ladungsfähigen Anschrift, des Ortes und des Zeitraumes der Veranstaltung an. Die Anzeige kann nicht mündlich erfolgen.
Das Formular der Anzeige nach § 2 Abs. 2 Landesgaststättengesetz finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Bodelshausen oder können Sie beim Bürgerservice erhalten.
