Informationen zur Landtagswahl Baden-Württemberg

Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen

Zur Wahl der Abgeordneten des 18. Landtags von Baden-Württemberg am 8. März 2026 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann?

Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Landtagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an.

Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird − ebenfalls kostenlos − eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist.

Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts Seite 5 von 6 des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122

Informationen zur Briefwahl

Aktuell werden die Wahlbenachrichtigungen ausgetragen. Diese müssen Ihnen bis spätestens 15.02.2026 vorliegen.

Sie haben mehrere Möglichkeiten Briefwahl zu beantragen:

  • per QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung
  • über den Link auf unserer Homepage
  • durch Einreichen der ausgefüllten Wahlbenachrichtigung (Datum, Unterschrift und Geburtsdatum sind zwingend erforderlich)
  • per E-Mail mit Name, Vorname, vollständiger Anschrift und Geburtsdatum an: Buergerservice@bodelshausen.de

Ab sofort können die Briefwahlunterlagen auch persönlich im Bürgerservice abgeholt werden. Dort ist auch eine sofortige Stimmabgabe vor Ort möglich. Mitzubringen sind Wahlbenachrichtigung und Ausweis. Eine Abholung für andere Personen ist nur mit Vollmacht erlaubt.

Die Briefwahlunterlagen können bis Freitag, 06.03.2026, 15:00 Uhr beantragt werden.


Falls Unterlagen beantragt, aber noch nicht erhalten wurden, ist eine Abholung am Samstag, 07.03.2026, von 10:00 - 12:00 Uhr im Bürgerservice möglich.

Der rote Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag bis 18:00 Uhr beim Wahlamt eingegangen sein.

Ab Donnerstag, 05.03.2026, sollten Wahlbriefe nur noch in den Briefkasten der Gemeinde eingeworfen werden.

Bei Fragen steht das Wahlamt der Gemeinde Bodelshausen unter der Telefonnummer 07471-708-121 oder per E-Mail unter hauptamt@bodelshausen.de zur Verfügung.