Sport- und Kulturehrung 2026 – Melden Sie uns Ihre Spitzenleistungen!

Für die Durchführung der Ehrungen im Bereich des Sports und der Kultur benötigen wir eine Mitteilung der zu Ehrenden zu den in der Zeit vom 1. Januar 2025 bis einschließlich 31. Dezember 2025 erbrachten Spitzenleistungen.

Gleichzeitig bitten wir Sie, uns auch die Trainer und Übungsleiter zu benennen, da wir uns bei diesen ebenfalls für ihr ehrenamtliches Engagement bedanken und sie zur Sportlerehrung einladen möchten.

Personenkreis

Für besondere sportliche Leistungen können geehrt werden:

  • Sportler und Mannschaften von Bodelshäuser Vereinen, die einem dem Deutschen Sportbund angehörenden Mitgliedsverband angeschlossen sind (Sportvereine),
  • Bürger/innen von Bodelshausen,
  • Schüler/innen aus Bodelshausen oder Schüler/innen an Bodelshäuser Schulen.
  • Im kulturellen Bereich können Personen und Gruppen geehrt werden, deren Leistungen mit den für die Ehrung von Sportlern geltenden Voraussetzungen vergleichbar sind.

Die Gemeindeverwaltung wird auch die örtlichen Vereine mit einem gesonderten Schreiben darum bitten, zu ehrende Personen vorzuschlagen. Wer über seinen Verein vorgeschlagen wird, kann von einer weiteren Meldung absehen. Wenn jemand in Bodelshausen wohnhaft ist und eine Spitzenleistung als Angehöriger eines auswärtigen Vereins erbracht hat, zählt dieser ebenfalls zum zu ehrenden Personenkreis, muss sich jedoch selbst aktiv melden.

Richten Sie Ihre Meldungen bitte mit dem Namen, der vollständigen Adresse und dem Geburtsdatum bis spätestens 28.02.2026 an die Gemeindeverwaltung Bodelshausen, z. Hd. Frau Anja Alex, Am Burghof 8, 72411 Bodelshausen (Telefon 07471 708-126, E-Mail: a.alex@bodelshausen.de).

Spätere Meldungen können leider nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Sportlerehrung ist am 12. Juni 2026 vorgesehen. Die zu Ehrenden erhalten hierzu zu gegebener Zeit eine gesonderte Einladung.

Wir würden uns über möglichst zahlreiche Meldungen freuen und hoffen, an den Erfolg der vergangenen Veranstaltungen anknüpfen zu können.

Ihre

Gemeindeverwaltung