3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Mössingen – Bodelshausen – Ofterdingen

Beschluss zur Veröffentlichung im Internet gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch

Der Gemeinderat der Stadt Mössingen hat am 17.11.2025, der Gemeinderat der Gemeinde Bodelshausen am 25.11.2025 und der Gemeinderat der Gemeinde Ofterdingen am 09.12.2025, sowie der gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Mössingen – Bodelshausen – Ofterdingen (VVG) am 27.01.2026 in öffentlicher Sitzung den Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplans der VVG vom 31.10.2025 gebilligt und beschlossen, diesen gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Internet zu veröffentlichen.

Ziele und Zwecke der Planung

Insbesondere aus Gründen der bisherigen baulichen Entwicklung wird neben der Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes ein Änderungsverfahren notwendig. In dieses Änderungsverfahren werden zum Stand Entwurf folgende Bereiche einbezogen:

Mössingen

  • Hoeckle: Änderung einer gewerblichen und einer gemischten Baufläche in eine Wohnbaufläche und gemischte Baufläche in Zusammenhang mit der Entwicklung des Bebauungsplans „Hoeckle“ in Mössingen; ca. 4,1 ha
  • Westlich der Steinlachstraße: Änderung einer gewerblichen Baufläche, einer geplanten gewerblichen Baufläche und einer Grünflache in eine Wohnbaufläche in Zusammenhang mit der Entwicklung des Bebauungsplans „Westlich der Steinlachstraße" in Mössingen-Talheim; ca. 1,3 ha
  • Dachtel: Herausnahme einer Teilfläche der geplanten Wohnbaufläche im Bereich „Dachtel“ in Mössingen; ca. 2,3 ha
  • Hinter Bollenhaus: Herausnahme einer Teilfläche der geplanten Wohnbaufläche im Bereich „Hinter Bollenhaus“ in Mössingen-Talheim, ca. 0,6 ha
  • Kürze: Herausnahme einer Teilfläche der geplanten Wohnbaufläche im Bereich „Kürze“ in Mössingen-Öschingen, ca. 0,8 ha

Bodelshausen

  • Äußere Bahnhofstraße: Klarstellung der Darstellung als gemischte Baufläche für das Flurstück 4685 in Bodelshausen; ca. 0,2 ha
  • „Oberhausen“ 3. Änderung und Erweiterung: Nachvollzug der Wohnbaufläche in Bodelshausen-Oberhausen in Zusammenhang mit dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Oberhausen“ 3. Änderung und Erweiterung"; ca. 0,3 ha
  • Binsenäcker II Nord und Süd: Nachvollzug zweier gewerblicher Bauflächen in Zusammenhang mit den rechtsverbindlichen Bebauungsplänen „Binsenäcker II Nord" und „Binsenäcker II Süd" in Bodelshausen; insgesamt ca. 3,4 ha

Veröffentlichung im Internet

Der Entwurf zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes mit gemeinsamer Begründung, die detaillierten Gebietsbriefe bestehend aus Plänen und Steckbriefen, die Anlagen zur 3. Änderung des Flächennutzungsplans (Abwägung der frühzeitigen Beteiligung, Umweltbericht), die aus Sicht der VVG wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und die Drucksache der VVG 2025/179 werden gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit von

Samstag, 31.01.2026 bis einschließlich Mittwoch, 04.03.2026

im Internet unter folgendem Link:

https://www.moessingen.de/de/Wirtschaft-Bauen/Stadtentwicklung/Beteiligungsprozesse

auf der Homepage der Stadt Mössingen veröffentlicht.

Während der Dauer der Veröffentlichung im Internet können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Übermittlung erfolgt elektronisch an folgende E-Mail-Adresse:

stadtentwicklung@moessingen.de

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die genannten Unterlagen in dem o.g. Zeitraum im Rathaus Mössingen, Freiherr-vom-Stein-Straße 20, Flurbereich im 3. Obergeschoss, während der üblichen Öffnungszeiten aus.

Im selben Zeitraum kann der Planentwurf für die Markung der Gemeinde Ofterdingen im Rathaus Ofterdingen (Flur im 1.OG), Rathausgasse 2 (Zugang über die Bachsatzstraße) in Ofterdingen zu den Öffnungszeiten

Montag: 08:00 - 12:00 Uhr und13:30 - 16:30 Uhr

Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch: geschlossen

Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr

Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

eingesehen werden.

Bitte melden Sie sich vorab in Zimmer 1.03 an.

Im selben Zeitraum kann der Planentwurf für die Markung der Gemeinde Bodelshausen im Rathaus Bodelshausen, Büro 103, Am Burghof 8 in Bodelshausen zu den Öffnungszeiten

Montag: 08.00 - 12.00 Uhr

Dienstag: geschlossen

Mittwoch: 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr

Donnerstag: 08.00 - 12.00 Uhr

Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr

eingesehen werden.

Innerhalb der oben genannten Frist können Stellungnahmen schriftlich oder mündlich (auch telefonisch) zur Niederschrift bei der Stadt Mössingen oder elektronisch abgegeben werden. Gem. § 3 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können.

Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung wird ebenfalls unter obigem Link in das Internet eingestellt.

Bei Fragen erreichen Sie uns telefonisch unter 07473/370 337 und schriftlich unter Stadtverwaltung Mössingen, Sachgebiet Stadtentwicklung, Umwelt, Liegenschaften, Freiherr-vom-Stein-Straße 20, 72116 Mössingen.

Die Benachrichtigung der Behörden und Träger öffentlicher Belange von der Veröffentlichung im Internet und die Einholung von Stellungnahmen gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt im selben Zeitraum.

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

Folgende wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden mit ausgelegt:

Von der VVG eingeholte Stellungnahmen:

  1. Umweltbericht, Fritz & Grossmann Umweltplanung GmbH, Balingen, 27.10.2025 (UB)

Im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange eingegangene umweltbezogene Stellungnahmen:

2. Regierungspräsidium Tübingen, Stellungnahme vom 27.05.2025 (RPT)

3. Regierungspräsidium Freiburg, Stellungnahme vom 08.05.2025 (RPF)

4. Landratsamt Tübingen, Stellungnahme vom 06.05.2025 (LRA)

5. Regionalverband Neckar-Alb, Stellungnahme vom 08.05.2025 (RV)

6. Naturschutzbund Deutschland LV Baden-Württemberg e.V., Ofterdingen- Bodelshausen, Stellungnahme vom 09.05.2025 (NABU)

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar

Zum Schutzgut Mensch (inkl. Erholung)  
zu negativen Auswirkungen auf Ober- und Unterlieger hinsichtlich des Eingriffs in ein Überschwemmungsgebiet RPT
zur Vermeidung von Hochwasserschäden RPT
zu Geruchseinwirkungen auf geplante Wohnbebauung RPT
zu Störfallbetrieben RPT
zur Betroffenheit eines Gebiets für Erholung RV, NABU
zu Erholungsfunktionen für die Öffentlichkeit UB
zu Starkregenereignissen UB, NABU
zu verkehrsbedingten Schallemissionen UB
zur Anfälligkeit für Unfälle oder Katastrophen UB
2. Zum Schutzgut Arten/Biotope/Schutzgebiete  
zur Betroffenheit von Regionalen Grünzügen UB, RPT, RV, NABU
zur Betroffenheit eines Gebiets für Naturschutz und Landschaftspflege (Fläche entfällt zum Entwurf) RV, NABU
zu FFH-Mähwiesen und weiteren geschützten Biotopen UB, LRA
zur möglichen Betroffenheit geschützter Arten UB, LRA
hinsichtlich der Lage im Biotopverbund und der Nähe zum Wildtierkorridor nationaler Bedeutung UB, NABU
zur Betroffenheit des Landschaftsschutzgebiets „Rauher Rammert“ (Fläche entfällt zum Entwurf) LRA, NABU
zur Betroffenheit von Waldflächen LRA
hinsichtlich eines angrenzenden FFH-Gebiets UB, NABU
zur Betroffenheit von Streuobst NABU
hinsichtlich der Lage in einem Vogelschutzgebiet UB
zu Barriere-Effekten durch Zähne NABU
zu Vermeidungs-, Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen UB
zu bereits durchgeführten artenschutzrechtlichen Untersuchungen auf BP-Ebene UB
3. Zum Schutzgut Fläche und Boden sowie zu Belangen der Landwirtschaft  
zu Vorbehaltsgebieten für Bodenerhaltung UB, RPT, RV, NABU
zur Flächeninanspruchnahme / Umwidmung landwirtschaftlicher Flächen UB, RPT
zur Beeinträchtigung eines landwirtschaftlichen Betriebs mit Pferdehaltung durch die Umwidmung landwirtschaftlicher Flächen (Fläche entfällt zum Entwurf) RPT, NABU
zu geologischen Verhältnissen, Geochemie, bodenkundlichen Verhältnissen, Hydrogeologie UB, RPF
zum schonenden und sparsamen Umgang mit Böden UB, RPF
zu Rohstoffvorkommen RPF
zu Filter- und Pufferfunktionen des Bodens für Schadstoffe NABU
zu Altlasten und Altlastenverdachtsflächen UB
zur Qualität des Bodens und der Bodenfunktionen UB
4. Zum Schutzgut Wasser  
zur Lage in einem Überschwemmungsgebiet UB, RPT
hinsichtlich eines angrenzenden Quellenschutzgebiets (Fläche entfällt zum Entwurf) NABU
zum Vorkommen von Grundwasser und Oberflächengewässer UB
zu Wasserschutzgebieten UB
zu Hochwasserschutz UB
zu Starkregenereignissen UB, NABU
zu Abwasserbeseitigung UB
5. Zum Schutzgut Luft/Klima  
zu Klimaschutz und Klimaanpassung UB, RPT
zu erneuerbaren Energien UB, RPT
zu Kaltluftproduktion UB
6. Zum Schutzgut Landschaftsbild/Ortsbild  
zur möglichen Beeinträchtigung der Kulturlandschaft NABU
zur Beeinträchtigung des Landschaftsbildes UB, NABU
zum Naturraum UB
zu Einsehbarkeit, Blickbezügen, Zerschneidung von Freiräumen und zur Arrondierung des Ortsrandes UB
7. Zum Schutzgut Kultur- und Sachgüter  
Zu archäologischen Kulturdenkmalen und Prüffallgebieten UB, NABU
8. Zu Nr. 1 - 7  
zu Wechselwirkungen mit anderen Schutzgütern UB

Mössingen, den 30.01.2026

Martin Gönner,

Bürgermeister