3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Mössingen – Bodelshausen – Ofterdingen
Beschluss zur Veröffentlichung im Internet gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
Der Gemeinderat der Stadt Mössingen hat am 17.11.2025, der Gemeinderat der Gemeinde Bodelshausen am 25.11.2025 und der Gemeinderat der Gemeinde Ofterdingen am 09.12.2025, sowie der gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Mössingen – Bodelshausen – Ofterdingen (VVG) am 27.01.2026 in öffentlicher Sitzung den Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplans der VVG vom 31.10.2025 gebilligt und beschlossen, diesen gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Internet zu veröffentlichen.
Ziele und Zwecke der Planung
Insbesondere aus Gründen der bisherigen baulichen Entwicklung wird neben der Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes ein Änderungsverfahren notwendig. In dieses Änderungsverfahren werden zum Stand Entwurf folgende Bereiche einbezogen:
Mössingen
- Hoeckle: Änderung einer gewerblichen und einer gemischten Baufläche in eine Wohnbaufläche und gemischte Baufläche in Zusammenhang mit der Entwicklung des Bebauungsplans „Hoeckle“ in Mössingen; ca. 4,1 ha
- Westlich der Steinlachstraße: Änderung einer gewerblichen Baufläche, einer geplanten gewerblichen Baufläche und einer Grünflache in eine Wohnbaufläche in Zusammenhang mit der Entwicklung des Bebauungsplans „Westlich der Steinlachstraße" in Mössingen-Talheim; ca. 1,3 ha
- Dachtel: Herausnahme einer Teilfläche der geplanten Wohnbaufläche im Bereich „Dachtel“ in Mössingen; ca. 2,3 ha
- Hinter Bollenhaus: Herausnahme einer Teilfläche der geplanten Wohnbaufläche im Bereich „Hinter Bollenhaus“ in Mössingen-Talheim, ca. 0,6 ha
- Kürze: Herausnahme einer Teilfläche der geplanten Wohnbaufläche im Bereich „Kürze“ in Mössingen-Öschingen, ca. 0,8 ha
Bodelshausen
- Äußere Bahnhofstraße: Klarstellung der Darstellung als gemischte Baufläche für das Flurstück 4685 in Bodelshausen; ca. 0,2 ha
- „Oberhausen“ 3. Änderung und Erweiterung: Nachvollzug der Wohnbaufläche in Bodelshausen-Oberhausen in Zusammenhang mit dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Oberhausen“ 3. Änderung und Erweiterung"; ca. 0,3 ha
- Binsenäcker II Nord und Süd: Nachvollzug zweier gewerblicher Bauflächen in Zusammenhang mit den rechtsverbindlichen Bebauungsplänen „Binsenäcker II Nord" und „Binsenäcker II Süd" in Bodelshausen; insgesamt ca. 3,4 ha
Veröffentlichung im Internet
Der Entwurf zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes mit gemeinsamer Begründung, die detaillierten Gebietsbriefe bestehend aus Plänen und Steckbriefen, die Anlagen zur 3. Änderung des Flächennutzungsplans (Abwägung der frühzeitigen Beteiligung, Umweltbericht), die aus Sicht der VVG wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und die Drucksache der VVG 2025/179 werden gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit von
Samstag, 31.01.2026 bis einschließlich Mittwoch, 04.03.2026
im Internet unter folgendem Link:
https://www.moessingen.de/de/Wirtschaft-Bauen/Stadtentwicklung/Beteiligungsprozesse
auf der Homepage der Stadt Mössingen veröffentlicht.
Während der Dauer der Veröffentlichung im Internet können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Übermittlung erfolgt elektronisch an folgende E-Mail-Adresse:
stadtentwicklung@moessingen.de
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die genannten Unterlagen in dem o.g. Zeitraum im Rathaus Mössingen, Freiherr-vom-Stein-Straße 20, Flurbereich im 3. Obergeschoss, während der üblichen Öffnungszeiten aus.
Im selben Zeitraum kann der Planentwurf für die Markung der Gemeinde Ofterdingen im Rathaus Ofterdingen (Flur im 1.OG), Rathausgasse 2 (Zugang über die Bachsatzstraße) in Ofterdingen zu den Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr und13:30 - 16:30 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
eingesehen werden.
Bitte melden Sie sich vorab in Zimmer 1.03 an.
Im selben Zeitraum kann der Planentwurf für die Markung der Gemeinde Bodelshausen im Rathaus Bodelshausen, Büro 103, Am Burghof 8 in Bodelshausen zu den Öffnungszeiten
Montag: 08.00 - 12.00 Uhr
Dienstag: geschlossen
Mittwoch: 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 - 12.00 Uhr
Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr
eingesehen werden.
Innerhalb der oben genannten Frist können Stellungnahmen schriftlich oder mündlich (auch telefonisch) zur Niederschrift bei der Stadt Mössingen oder elektronisch abgegeben werden. Gem. § 3 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können.
Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung wird ebenfalls unter obigem Link in das Internet eingestellt.
Bei Fragen erreichen Sie uns telefonisch unter 07473/370 337 und schriftlich unter Stadtverwaltung Mössingen, Sachgebiet Stadtentwicklung, Umwelt, Liegenschaften, Freiherr-vom-Stein-Straße 20, 72116 Mössingen.
Die Benachrichtigung der Behörden und Träger öffentlicher Belange von der Veröffentlichung im Internet und die Einholung von Stellungnahmen gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt im selben Zeitraum.
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).
Folgende wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden mit ausgelegt:
Von der VVG eingeholte Stellungnahmen:
- Umweltbericht, Fritz & Grossmann Umweltplanung GmbH, Balingen, 27.10.2025 (UB)
Im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange eingegangene umweltbezogene Stellungnahmen:
2. Regierungspräsidium Tübingen, Stellungnahme vom 27.05.2025 (RPT)
3. Regierungspräsidium Freiburg, Stellungnahme vom 08.05.2025 (RPF)
4. Landratsamt Tübingen, Stellungnahme vom 06.05.2025 (LRA)
5. Regionalverband Neckar-Alb, Stellungnahme vom 08.05.2025 (RV)
6. Naturschutzbund Deutschland LV Baden-Württemberg e.V., Ofterdingen- Bodelshausen, Stellungnahme vom 09.05.2025 (NABU)
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar
Mössingen, den 30.01.2026
Martin Gönner,
Bürgermeister
