Anlage 1 zur Entgeltordnung für die Benutzung des FORUM, des Alten Rathauses, der Krebsbachhalle, der Schulturnhalle und des Gymnastikraums der Gemeinde Bodelshausen vom 01.01.2026
Anlage 1 zur Entgeltordnung für die Benutzung des FORUM, des Alten Rathauses, der Krebsbachhalle, der Schulturnhalle und des Gymnastikraums der Gemeinde Bodelshausen
vom 01.01.2026
A. Entgelte FORUM
Die nachfolgenden Entgelte beziehen sich jeweils auf einen Tag.
1. Saal
Bei einer teilweisen Nutzung des Saales (1/3, 1/2 oder 2/3) gelten die entsprechenden Anteile der oben genannten Entgelte (mit Ausnahme des Zuschlags für Küchenbenutzung und der Heizkosten) auf volle € aufgerundet.
Als Beginn der Veranstaltung zählt der tatsächliche Veranstaltungsbeginn (Hallen- bzw. Saalöffnung), als Ende die vollständige Räumung des Saales von Besuchern / Gästen.
3. Kostenersätze (für Ziffer 1 und 2)
Reinigungskosten: Siehe Abschnitt F.
Hausmeister: 50,00 € / Arbeitsstunde nach Aufwand
B. Entgelt für das Alte Rathaus
Die Gemeinde, örtliche Vereine, Parteien und kommunale Arbeitskreise, sowie ehrenamtlich für die Gemeinde tätigen Personen, Personenvereinigungen, Gruppen und Initiativen erhalten den Raum mietfrei.
Sollte Entgelt (z.B. Eintritt) erhoben werden, erhalten die oben genannten Personengruppen den Raum nicht mietfrei.
Für die anderen Nutzer gilt folgende Entgeltordnung je Veranstaltung:
- Standesamtliche Trauungen: siehe Verwaltungsgebührensatzung
- Örtliche Vereine, Parteien, Vereinigungen und Verbände für Veranstaltungen gegen Entgelt (z.B. Eintritt): 50,00 €
- Privatnutzungen und Hochzeiten: 150,00 €
Reinigung: Die Reinigung erfolgt in Eigenregie durch den Benutzer und in Absprache mit dem Hausmeister. Gegebenenfalls eine Reinigung durch das Reinigungspersonal der Gemeinde gegen einen Kostenersatz von 35,00 € / Arbeitsstunde.
Hausmeister: 50,00 € / Arbeitsstunde nach Aufwand
C. Entgelt für die Krebsbachhalle bei Sonderveranstaltungen
Einschließlich Betischung und Bestuhlung, Foyer mit Theke, Lautsprecheranlage, Tribüne, Umkleideräume, Toiletten
Als Beginn der Veranstaltung zählt der tatsächliche Veranstaltungsbeginn (Hallen- bzw. Saalöffnung), als Ende die vollständige Räumung des Saales von Besuchern / Gästen.
Kostenersätze:
Energiekosten
Energiekosten (Strom, Gas, Wasser) werden nach dem tatsächlichen Verbrauch und Tagespreis abgerechnet.
Hausmeister: 50,00 € / Arbeitsstunde nach Aufwand
Bei Veranstaltungen örtlicher Vereine ohne Eintritt gilt jedoch: 50,00 € / Arbeitsstunde nach Aufwand, jedoch maximal 100,00 € je Veranstaltung
Reinigung: siehe Abschnitt F.
D. Entgelt für die Schulturnhalle bei Sonderveranstaltungen
Das Entgelt beträgt:
für die Benutzung der Halle mit Nebenräumen: 200,00 € / Tag
für die Benutzung der Schulküche: 80,00 € / Tag
Heizkosten bei notwendiger Beheizung: 50,00 € / Tag
Als Beginn der Veranstaltung zählt der tatsächliche Veranstaltungsbeginn, als Ende die vollständige Räumung der Halle von Besuchern.
Kostenersätze:
Hausmeister: 50,00 € / Arbeitsstunde nach Aufwand
Bei Veranstaltungen örtlicher Vereine ohne Eintritt gilt jedoch: 50,00 € / Arbeitsstunde nach Aufwand, jedoch maximal 100,00 € je Veranstaltung
Reinigung: siehe Abschnitt F.
Schonbelag: Auslegen und aufräumen: pauschal 150,00 €
E. Entgelte für Sportveranstaltungen und den laufenden Übungsbetrieb in der Krebsbachhalle, der Schulturnhalle und dem Gymnastikraum
1. Sportveranstaltungen
1.1 Pflichtspiele: frei
1.2 Sonstige Sportveranstaltungen, Entgelt je angefangene Stunde:
Einschließlich Sportlereingang, Foyer mit Theke, Duschen, Umkleiden, Lautsprecheranlage, Tribüne, Bühne
Als Eintritt gilt nur das von Zuschauern erhobene Entgelt, nicht Startgelder.
Kostenersätze:
Energiekosten
Energiekosten (Strom, Gas, Wasser) werden in der Krebsbachhalle nach dem tatsächlichen Verbrauch und Tagespreis abgerechnet. In der Schulturnhalle wird ein Zuschlag von 3,00 € / Std. erhoben.
Hausmeister: 50,00 € / Arbeitsstunde nach Aufwand
Bei Veranstaltungen örtlicher Vereine ohne Eintritt gilt jedoch: 50,00 € / Arbeitsstunde nach Aufwand, jedoch maximal 100,00 € je Veranstaltung
Reinigung: siehe Abschnitt F.
Soweit ein Schonbelag notwendig ist, wird dies entsprechend Ziffer D. berechnet.
2. Übungsbetrieb für Sportliche Zwecke (Entgelt je angefangene Stunde):
Separate Kostenersätze (Hausmeister, Reinigung, Energiekosten) werden nicht erhoben. Es findet keine Unterscheidung nach Sommer- und Winterbetrieb statt.
Der Gymnastikraum wird wie 1/4 der Turnhalle behandelt.
F. Reinigungskosten bei A., B., C., D. und E
Soweit keine Eigenreinigung mit den vom Hausmeister zugelassenen Mitteln erfolgt (Kehren und feucht wischen) oder nachgereinigt werden muss, erfolgt ein Kostenersatz auf Grundlage der tatsächlichen Kosten nach dem tatsächlichen Reinigungsaufwand des Reinigungspersonals. Es wird ein Zuschlag von 10 % für die allgemeine Grundreinigung und Fensterreinigung eingerechnet.
G. Überschreiten der Benutzungszeiten nach § 8 (2), (3) und (4) der Benutzungsordnung
Für den Fall, dass die Benutzungszeiten nach § 8 (2), (3) und (4) überschritten werden, ist vom Veranstalter ein zusätzliches Entgelt in Höhe von 100,00 € / angefangene Stunde Überschreitung zu entrichten.
