Austausch von Gemeindewasserzählern

Nach dem Eichgesetz sind die Gemeindewerke verpflichtet, die in Gebäuden installierten Gemeindewasserzähler in Abständen von 6 Jahren auszutauschen. Dies sind wichtige Arbeiten, um die Wasserversorgung sicherzustellen.

Der Austausch ist für die Anschlussnehmer mit Ausnahme von eventuell notwendigen Umbaumaßnahmen nicht mit Kosten verbunden.

Bitte achten Sie darauf, dass der Wasserzählerstandort zugänglich ist.

Die Mitarbeiter der Gemeindewerke können sich ausweisen.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.