Anträge von Vereinen auf Investitionsförderung für Investitionen in 2026
T E R M I N N I C H T V E R S Ä U M E N!
Anträge von Vereinen auf Investitionsförderung für Investitionen in 2026
Nach der Vereinsförderrichtlinie vom 11.12.2018, zuletzt geändert am 14.12.2021, müssen Förderanträge für 2026 mit förderfähigen Kosten von über 6.000,00 € bis spätestens
01. September 2025
bei der Gemeindeverwaltung eingegangen sein. Förderanträge für Maßnahmen zwischen 2.500,00 und 6.000,00 € sind bis spätestens 30. Juni 2026 zu stellen. Vereine, welche beabsichtigen, im Jahr 2026 förderfähige Investitionen durchzuführen, werden auf diese Termine aufmerksam gemacht, da verspätet eingehende Anträge abgelehnt werden müssen.
Ihre Gemeindeverwaltung
