Freilaufende Hunde im Gemeindegebiet
Da sich in der letzten Zeit wieder Beschwerden wegen nicht angeleinten Hunden im Gemeindegebiet häufen, möchten wir Sie als Hundebesitzer darauf hinweisen, dass gemäß unserer Polizeiverordnung auf allen öffentlichen Straßen und Gehwegen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortslage Hunde an die Leine zu nehmen sind (Leinenpflicht). Dies gilt auch (und insbesondere) in den frühen Morgen- und Abendstunden, in denen durch die Dunkelheit bedingt, das Erschrecken über einen auf einen zukommenden unangeleinten Hund besonders groß sein kann.
Hunde dürfen im Außenbereich ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, nicht frei umherlaufen.
Wir bitten Sie auch darum, Ihren Hund nicht alleine „Gassi-Gehen“ zu lassen. Auch wenn Sie als Hundebesitzer davon überzeugt sind, dass Ihr Hund keine Gefährdung darstellt, so sollten Sie doch Verständnis für Ihre Mitbürger, vor allem auch für die Kinder (z. B. auf dem Schulweg) aufbringen, die Angst vor einem Hund haben.
Der Tatbestand eines freilaufenden Hundes ist bereits ein Verstoß gegen die gültige Polizeiverordnung und stellt somit eine Ordnungswidrigkeit dar, die von uns mit einem Bußgeld belegt werden kann.
Wir bitten um Beachtung!
Ihre Gemeindeverwaltung
