Behördenwegweiser
Externe Organisationseinheit
Waffen- und Sprengstoffrecht
Beschreibung
Bevor waffen- und sprengstoffrechtliche Erlaubnisse erteilt werden können, müssen bestimmte Unterlagen beim Landratsamt Tübingen vorgelegt werden.
Über die vorzulegenden Unterlagen informieren wir Sie hier
Parkplatz
In ausreichender Zahl vor dem Hauptgebäude in der Wilhelm-Keil-Straße 50 in 72070 Tübingen vorhanden.
Kontakt
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit
Montag
08:00 Uhr
- 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 Uhr
- 12:00 Uhr
Mittwoch
08:00 Uhr
- 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr
- 12:00 Uhr
und 14:00 Uhr
- 16:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr
- 12:00 Uhr
Persönlicher Kontakt
Frau Bisinger-Letzgus
Telefon (0 70 71) 207-31 03
Frau Steinmetz
Telefon (0 70 71) 207-31 15
Herr Höllwarth
Telefon (0 70 71) 207-31 24
Leistungen
- Bedürfnis zum Besitz von Schusswaffen
- Befähigungsschein zum gewerbsmäßigen Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen beantragen
- Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen beantragen
- Erlaubnis zum nicht gewerbsmäßigen Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen beantragen
- Europäischen Feuerwaffenpass beantragen
- Handel mit Waffen - Erlaubnis beantragen
- Herstellung von Waffen - Erlaubnis beantragen
- Jagdschein - Änderung der Adresse beantragen
- Jagdschein - Ausstellung beantragen
- Jagdschein - Verlängerung beantragen
- Kleinen Waffenschein beantragen
- Munitionserwerbsschein beantragen
- Umgang mit Airbag- oder Gurtstraffereinheiten anzeigen
- Verlust einer Waffe oder einer waffenrechtlichen Erlaubnis anzeigen
- Waffenbesitzkarte beantragen
- Waffenbesitzkarte im Erbfall beantragen
- Waffenschein beantragen
Formulare und Onlinedienste
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Antrag auf einen Jagdschein
Mit diesem Formular können Sie einen Jagdschein beantragen.
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Erlaubnisfreier Umgang mit Airbag- und Gurtstraffereinheiten - Anzeige (DOC)
Sollte Ihre Stadt oder Landratsamt kein Formular anbieten, können Sie das vom Umweltministerium zur Verfügung gestellte Formular "Anzeige nach § 14 Sprengstoffgesetz - Erlaubnisfreier Umgang mit Airbag- und Gurtstraffereinheiten" verwenden.