Behördenwegweiser
Externe Organisationseinheit
Waffen- und Sprengstoffrecht
Im Zusammenhang mit der bestehenden Corona-Infektionsgefahr sind persönliche Vorsprachen derzeit grundsätzlich nur nach telefonischer Terminvereinbarung möglich.
Beschreibung
Bevor waffen- und sprengstoffrechtliche Erlaubnisse erteilt werden können, müssen bestimmte Unterlagen beim Landratsamt Tübingen vorgelegt werden.
Über die vorzulegenden Unterlagen informieren wir Sie hier
Parkplatz
In ausreichender Zahl vor dem Hauptgebäude in der Wilhelm-Keil-Straße 50 in 72070 Tübingen vorhanden.
Kontakt
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit
Montag
08:00 Uhr
- 12:00 Uhr
Mittwoch
08:00 Uhr
- 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr
- 12:30 Uhr
und 13:30 Uhr
- 17:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr
- 12:00 Uhr
Persönlicher Kontakt
Frau Bisinger-Letzgus
Sekretariat
Telefon (0 70 71) 207-31 03
Frau Steinmetz
Sachbearbeitung
Telefon (0 70 71) 207-31 15
Herr Steimle
Sachgebietsleitung
Telefon (0 70 71) 207-31 24
Formulare und Onlinedienste
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Antrag auf einen Jagdschein
Mit diesem Formular können Sie einen Jagdschein beantragen.