Öffentliche Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2023 In diesen Tagen werden an die Grundsteuerpflichtigen, bei denen sich eine Änderung gegenüber dem Vorjahr ergeben hat, die Grundsteuerbescheide für das Jahr 2023 zugestellt. Auf diesen Bescheiden sind die einzelnen Gebäude bzw. Grundstücke aufgeführt, für die die Grundsteuer zu entrichten ist. Die Jahresgrundsteuer wird, sofern nicht eine Zahlung auf den 1.7. jeden Jahres beantragt wurde, in vier Teilbeträgen jeweils zum 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11.2023 fällig. Wie bereits schon mehrfach darauf hingewiesen, verzichtet die Gemeinde aus Verwaltungsvereinfachungs- und Kostengründen wieder ab 2023 auf die Zustellung eines Grundsteuerjahresbescheides bei allen Grundsteuerpflichtigen, soweit sich gegenüber dem Vorjahr keine Änderungen ergeben. Soweit der Grundsteuerbescheid z.B. für die Einkommensteuererklärung benötigt wird, ist hierfür der Grundsteuerbescheid 2022 nochmals heranzuziehen. Bitte bewahren Sie daher weiterhin den Grundsteuerbescheid 2022 bis zu einer Änderung gut auf.Für die Austellung einer Zweitausfertigung wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 8,00 € erhoben. Steuerfestsetzung
Die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2023 wird aufgrund § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes (GrStG) für diejenigen Steuerschuldner öffentlich festgesetzt, die für das Kalenderjahr 2023 die gleiche Grundsteuer wie für 2022 zu entrichten haben. Rechtsfolgen
Mit dem Tag dieser Bekanntmachung treten für diese Steuerschuldner die gleichen Rechtswirkungen ein, als ob ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Grundsteuerbescheid zugegangen wäre.
Wenn Änderungen in der sachlichen oder persönlichen Steuerpflicht eingetreten sind, gilt dies nicht. In diesen Fällen ergeht entsprechend dem Messbescheid des Finanzamtes ein geänderter schriftlicher Steuerbescheid. Fälligkeit
Die Grundsteuer 2023 ist zu den Zeitpunkten fällig, die im zuletzt schriftlich bekannt gegebenen Grundsteuerjahresbescheid oder Änderungsbescheid angegeben sind. Die bisher geleisteten Zahlungen wurden als Vorauszahlungen gebucht (§ 29 GrStG). Die festgesetzten Beträge werden zum jeweiligen Fälligkeitstermin abgebucht. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Steuerfestsetzung ist der Widerspruch zulässig. Er ist innerhalb eines Monats, gerechnet ab dem Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntmachung (13.01.2023), beim Bürgermeisteramt Bodelshausen, Am Burghof 8, 72411 Bodelshausen, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung, d.h. die Erhebung der festgesetzten Grundsteuer wird dadurch nicht aufgehalten. Hinweis
Auf die Erläuterungen auf der Rückseite des zuletzt übersandten Grundsteuerbescheides wird aufmerksam gemacht. Auf diesem Steuerbescheid ist außerdem vermerkt, dass er so lange gilt, also auch für die folgenden Jahre, bis er durch einen neuen Bescheid ersetzt wird. Bei einem Eigentumswechsel während des Jahres bleibt kraft Gesetzes der bisherige Eigentümer oder im Todesfall dessen Erbe(n) bis zum Jahresende steuerpflichtig und darüber hinaus so lange, bis das Finanzamt einen neuen Grundsteuermessbescheid erlassen hat. Abweichende vertragliche Vereinbarungen heben die gesetzliche Steuerschuld und Zahlungspflicht nicht auf; sie haben nur privatrechtliche Bedeutung im Innenverhältnis zwischen Käufer und Verkäufer. Steuerpflichtiger bei der Grundsteuer
Immer wieder kommt es zu Anfragen, weshalb ein Grundsteuerbescheid nach der Veräußerung des Grundstückes noch an den bisherigen Eigentümer bekanntgegeben wird. Mögliche Gründe können sein: Die Umschreibung auf den neuen Eigentümer erfolgt durch das Finanzamt erst zum 1. Januar des folgenden Jahres.
Ein vertraglich vereinbarter Übergangstermin für die Grundsteuer hat auf die Veranlagung keine Auswirkungen. Für die entsprechende Abwicklung des Vertrages sind die Vertragspartner zuständig.
Die Gemeinde kann einen Bescheid erst dann dem neuen Eigentümer bekanntgeben, wenn die Umschreibung durch das Finanzamt erfolgt ist.
Nach der Umschreibung werden dem zu Unrecht veranlagten Steuerpflichtigen die gezahlten Steuern erstattet, die Steuer wird beim neuen Eigentümer zugleich festgesetzt.Der Zeitraum zwischen Abschluss eines Kaufvertrages und Umschreibung durch das Finanzamt ist sehr unterschiedlich. Aufgrund der manchmal erforderlichen Genehmigungen und Bescheinigungen sowie der Bearbeitung kann sich diese bis zu einem halben Jahr hinziehen. Im Normalfall dauert es derzeit ca. 6-8 Wochen. Wir bitten hierfür um Verständnis. Abbuchung
Alle Steuerschuldner, die nicht am Einzugsverfahren der Gemeinde Bodelshausen teilnehmen, werden gebeten, zur Vermeidung von Mahnungen mit Säumniszuschlägen und Mahngebühren, die Fälligkeitstermine unbedingt einzuhalten und die Überweisung unter Angabe Ihres Kassenzeichens rechtzeitig vorzunehmen. Machen Sie es sich leichter, erteilen Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat. Sie brauchen sich über die Bezahlung zum Fälligkeitszeitpunkt keine Gedanken zu machen. Auch sparen Sie den Weg zur Bank und letztendlich auch Zeit! Rufen Sie uns an! Tel. 708-131 (Frau Meral). Das Formular einer Bankeinzugsermächtigung können Sie auf unserer Internet-Seite www.bodelshausen.de > Service & Formulare > Bürgerservice > SEPA Lastschriftmandat herunterladen bzw. ausfüllen. Die unterschriebene Originalausfertigung senden Sie uns bitte zurück. Sollten Sie der Gemeindekasse bereits ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, wird der fällige Betrag fristgerecht abgebucht. Auskunft
Für Auskünfte steht Ihnen das Steueramt, Frau Steeb (Tel. 708-132) zur Verfügung. Bürgermeisteramt- Steueramt -