Bekanntmachung des Wirtschaftsplanes 2025

Der Gemeinderat hat am 11. März 2025 den Wirtschaftsplan 2025 beschlossen. Das Landratsamt als Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Erlass vom 10. Juni 2025 die Gesetzmäßigkeit des Wirtschaftsplans bestätigt und die Genehmigung der genehmigungspflichtigen Teile erteilt. Der Wirtschaftsplan wird nachstehend gem. § 81 Abs. 3 der Gemeindeordnung öffentlich bekannt gemacht:

Gemeinde Bodelshausen

Landkreis Tübingen

Wirtschaftsplan

des Eigenbetriebs Gemeindewerke Bodelshausen

für das Wirtschaftsjahr 2025

Aufgrund des § 14 des Eigenbetriebsgesetzes in der Fassung vom 08.01.1992 (GBl. S. 21) sowie der §§ 1 bis 4 der Eigenbetriebsverordnung i.V.m. den §§ 79 ff. der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 11. März 2025 folgenden Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2025 beschlossen:

§ 1 Erfolgsplan, Liquiditätsplan

Für den Wirtschaftsplan 2025 wird festgesetzt:

1. im Erfolgsplan mit den folgenden Beträgen

Erträge von 2.618.300
Aufwendungen von 2.667.100
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag - 48.800

2. im Liquiditätsplan mit den folgenden Beträgen

Einzahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit von 2.485.300
Auszahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit von 1.965.100
Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf aus lfd. Geschäftstätigkeit 520.200
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 0
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 656.200
Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit - 656.200
Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf - 136.000
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 70.000
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 443.000
Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit - 373.000
Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands - 509.000

§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen

wird festgesetzt auf 0 Euro

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

wird festgesetzt auf 835.000 Euro

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite

wird festgesetzt auf 1.000.000 Euro

Bodelshausen, 11. Juli 2025

gez. King

Bürgermeister

Hinweis

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Ge­mein­deord­nung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustande­kommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegen­über der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffent­lichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Auslegung

Der Wirtschaftsplan 2025 liegt zur Einsichtnahme vom Montag, 14. Juli bis Donnerstag, 24. Juli 2025 öffentlich im Rathaus, Zimmer 002 aus.

Ebenfalls ist der Wirtschaftsplan 2025 zur Einsichtnahme öffentlich auf der Internetseite der Gemeinde Bodelshausen unter Gemeindeportrait / Bodelshausen in Zahlen / Haushaltspläne unter „Haushaltsplan 2025“ abrufbar: https://www.bodelshausen.de/gemeindeportrait/bodelshausen+in+zahlen/haushaltsplaene

Bodelshausen, 11. Juli 2025

gez. King

Bürgermeister