Öffentliche Bekanntmachungen

In vielerlei Angelegenheiten ist eine öffentliche Bekanntmachung gesetzlich vorgeschrieben. So kann eine Satzung der Gemeinde zum Beispiel erst nach erfolgter öffentlicher Bekanntmachung Rechtswirksamkeit erlangen. Die Form der öffentlichen Bekanntmachungen hat die Gemeinde in einer hierfür erlassenen Satzung "Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung" festgelegt. Danach erfolgen öffentliche Bekanntmachungen und sonstige amtliche Mitteilungen der Gemeinde Bodelshausen und anderer öffentlicher Behörden und Stellen durch Veröffentlichung im Amts- und Mitteilungsblatt "Der Gemeindebote". Sie gelten mit Ablauf des Erscheinungstages des Amtsblattes als vollzogen.

Öffentliche Bekanntmachung zum Beschluss zur Veröffentlichung des Entwurfs des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften "Grabenstraße" im Internet gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Bodelshausen hat am 21.04.2026 in öffentlicher Sitzung den Entwurf für den Bebauungsplan und den Entwurf der örtlichen Bauvorschriften "Grabenstraße" gebilligt und die Veröffentlichung im Internet gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der Beschluss wurde am 24.04.2026 ortsüblich bekanntgegeben.

Die Entwurfsunterlagen vom 21.04.2026 sind in der Zeit von 27.04.2026 bis einschließlich 29.05.2026 einsehbar: