Öffentliche Bekanntmachungen

In vielerlei Angelegenheiten ist eine öffentliche Bekanntmachung gesetzlich vorgeschrieben. So kann eine Satzung der Gemeinde zum Beispiel erst nach erfolgter öffentlicher Bekanntmachung Rechtswirksamkeit erlangen. Die Form der öffentlichen Bekanntmachungen hat die Gemeinde in einer hierfür erlassenen Satzung "Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung" festgelegt. Danach erfolgen öffentliche Bekanntmachungen und sonstige amtliche Mitteilungen der Gemeinde Bodelshausen und anderer öffentlicher Behörden und Stellen durch Veröffentlichung im Amts- und Mitteilungsblatt "Der Gemeindebote". Sie gelten mit Ablauf des Erscheinungstages des Amtsblattes als vollzogen.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften Sondergebiet "Solarpark Bodelshausen" - Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplanentwurf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Bodelshausen hat am 09.06.2026 in öffentlicher Sitzung den Entwurf für den Bebauungsplan und den Entwurf der örtlichen Bauvorschriften "Solarpark Bodelshausen" gebilligt und die Veröffentlichung im Internet gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der Beschluss wurde am 26.06.2026 ortsüblich bekanntgegeben.

Die Entwurfsunterlagen vom 20.05.2026 sind in der Zeit von 29.06.2026 bis einschließlich 31.07.2026 einsehbar: