Landtagswahl

Wahlschein zur Landtagswahl am 08.03.2026 beantragen


Bitte beachten Sie, dass sich die Wahllokale seit der Corona-Pandemie geändert haben!

Das Wahllokal für
Wahlbezirk 00101:              Bürgersaal im Rathaus, Am Burghof 8, 72411 Bodelshausen
Wahlbezirk 00102:              Foyer der Krebsbachhalle, Gerstlaich 1, 72411 Bodelshausen
Wahlbezirk 00103:              Schulturnhalle, Fliederstraße 2, 72411 Bodelshausen

Erfahren Sie mehr zum Thema Landtagswahl in den einzelnen Videos:

Zu den einzelnen Videos:
„Alles, was Du über die Landtagswahl 2026 in Baden-Württemberg wissen musst“ (3:16 min)
Warum ist die Wahl des Landtags so wichtig – und welche Fragen werden auf Landesebene entschieden? Wer ist wahlberechtigt? Was ändert sich durch die Wahlrechtsreform? Wie kann man seine Stimme abgeben? All diese Fragen werden in diesem Video beantwortet https://youtu.be/3r2jby0Lpzc
 
„Was ist der Landtag in Baden-Württemberg – und wie wird er gewählt?“ (2:37 min)
Grundlegende Fragen zum Landtag, zur Bedeutung von Landespolitik und zur Landtagswahl werden in diesem Video in Leichter Sprache beantwortet: https://youtu.be/8m1uZnbj9RA
 
„Wie geht Briefwahl bei der Landtagswahl in Baden-Württemberg?“ (2:23 min)
Was macht man mit dem Wahlschein und dem Stimmzettel? Grundlegende Fragen zur Briefwahl werden in diesem Video in Leichter Sprache beantwortet: https://youtu.be/FCcZ4p5NDhw
 
„Wie wählt man im Wahlraum bei der Landtagswahl in Baden-Württemberg?“ (2:03 min)
Wie lange sind die Wahlräume offen? Was muss man zum Wählen mitnehmen? Grundlegende Fragen zum Wahlvorgang am Wahltag werden in diesem Video in Leichter Sprache beantwortet: https://youtu.be/i2WLDBg3820

Beim Aufruf der Anzeige der Wahlergebnisse werden Sie auf die Seiten unseres technischen Dienstleisters für die Wahldurchführung weitergeleitet.

So wählte Bodelshausen - Abrufbar am Wahlsonntag ab 19 Uhr

Landtag Baden-Württemberg
Landtag Baden-Württemberg

Der Landtag von Baden-Württemberg besteht aus mindestens 120 Abgeordneten und wird für 5 Jahre gewählt. Die Wahl erfolgt in 70 Wahlkreisen nach dem personalisierten Verhältniswahlrecht.
 
Jede Wählerin und jeder Wähler hat zwei Stimmen:
 
- die Erststimme für einen Direktkandidaten im Wahlkreis,
- die Zweitstimme für die Landesliste einer Partei, die die proportionale Sitzverteilung bestimmt.
 
In jedem Wahlkreis erhält der Bewerber mit den meisten Erststimmen ein Direktmandat. Reichen die Direktmandate einer Partei in einem Regierungsbezirk nicht aus, werden zusätzliche Sitze nach den Stimmenzahlen der Bewerberinnen und Bewerber vergeben. Gewinnt eine Partei mehr Direktmandate, als ihr nach dem Zweitstimmenanteil zustehen, entstehen Überhangmandate, die durch Ausgleichsmandate ausgeglichen werden.
 
Die nächste Landtagswahl findet am 8. März 2026 statt, erstmals dürfen auch Personen ab 16 Jahren wählen.

Bekanntmachung zur Wahl am 14.03.2021

Hinweise zur Wahl