Bekanntmachung des Wirtschaftsplanes 2025
Der Gemeinderat hat am 11. März 2025 den Wirtschaftsplan 2025 beschlossen. Das Landratsamt als Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Erlass vom 10. Juni 2025 die Gesetzmäßigkeit des Wirtschaftsplans bestätigt und die Genehmigung der genehmigungspflichtigen Teile erteilt. Der Wirtschaftsplan wird nachstehend gem. § 81 Abs. 3 der Gemeindeordnung öffentlich bekannt gemacht:
Gemeinde Bodelshausen
Landkreis Tübingen
Wirtschaftsplan
des Eigenbetriebs Gemeindewerke Bodelshausen
für das Wirtschaftsjahr 2025
Aufgrund des § 14 des Eigenbetriebsgesetzes in der Fassung vom 08.01.1992 (GBl. S. 21) sowie der §§ 1 bis 4 der Eigenbetriebsverordnung i.V.m. den §§ 79 ff. der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 11. März 2025 folgenden Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2025 beschlossen:
§ 1 Erfolgsplan, Liquiditätsplan
Für den Wirtschaftsplan 2025 wird festgesetzt:
1. im Erfolgsplan mit den folgenden Beträgen
2. im Liquiditätsplan mit den folgenden Beträgen
§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen
wird festgesetzt auf 0 Euro
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
wird festgesetzt auf 835.000 Euro
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite
wird festgesetzt auf 1.000.000 Euro
Bodelshausen, 11. Juli 2025
gez. King
Bürgermeister
Hinweis
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Auslegung
Der Wirtschaftsplan 2025 liegt zur Einsichtnahme vom Montag, 14. Juli bis Donnerstag, 24. Juli 2025 öffentlich im Rathaus, Zimmer 002 aus.
Ebenfalls ist der Wirtschaftsplan 2025 zur Einsichtnahme öffentlich auf der Internetseite der Gemeinde Bodelshausen unter Gemeindeportrait / Bodelshausen in Zahlen / Haushaltspläne unter „Haushaltsplan 2025“ abrufbar: https://www.bodelshausen.de/gemeindeportrait/bodelshausen+in+zahlen/haushaltsplaene
Bodelshausen, 11. Juli 2025
gez. King
Bürgermeister
