Bericht zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 07.07.2026

TOP 1: Einwohnerfragestunde

Im Rahmen der Einwohnerfragestunde wurden aus den Reihen der betroffenen Elternschaft zahlreiche Fragen zur Ausgestaltung der Ganztagsgrundschule gestellt. Die anwesenden Eltern bewerteten die Zielrichtung, eine verbindliche Form der Ganztagsschule einzuführen, überwiegend kritisch.

TOP 2: Bekanntgabe Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung

Der Vorsitzende gab bekannt, dass im Rahmen der vergangenen Sitzung nichtöffentlich die Vergabeunterlagen für das Konzeptvergabeverfahren „Grabenstraße“ abgestimmt und beschlossen wurden. Weiterhin wurden die Mitglieder für das Bewertungsgremium bestellt. Das Verfahren soll im März/April 2027 abgeschlossen sein.

TOP 3: Ehrung von Lutz Herrberg für 20 Jahre Mitgliedschaft im Gemeinderat

Im Rahmen der Gemeinderatssitzung wurde Lutz Herrberg für sein langjähriges kommunalpolitisches Engagement geehrt. Hierzu wird ein gesonderter Bericht veröffentlicht.

TOP 4: Sachstandsbericht zur Analysephase des Landschaftsplans für die Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Mössingen–Bodelshausen–Ofterdingen

Der Gemeinderat wurde über den aktuellen Stand der Erarbeitung des Landschaftsplans für die Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft (VVG) Mössingen–Bodelshausen–Ofterdingen informiert. Der Landschaftsplan wird unter Federführung der Stadt Mössingen gemeinsam von den drei Kommunen parallel zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans erarbeitet. Mit der fachlichen Ausarbeitung wurde das Büro HHP.raumentwicklung aus Rottenburg beauftragt.

Die Analysephase des Landschaftsplans ist inzwischen abgeschlossen. Dabei wurden unter anderem die Schutzgüter Landschaft, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser sowie Klima und Luft untersucht. Die Ergebnisse bilden die Grundlage für die weiteren Planungsschritte. Im nächsten Schritt werden ein Zielkonzept, ein räumliches Leitbild sowie ein Handlungsprogramm mit konkreten Maßnahmen erarbeitet, deren Inhalte anschließend in die Fortschreibung des Flächennutzungsplans einfließen.

Der Gemeinderat nahm den Sachstandsbericht zur Analysephase des Landschaftsplans für die Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Mössingen-Bodelshausen-Ofterdingen zur Kenntnis.

TOP 5: Schulentwicklung: Einführung der Ganztagsschule nach § 4a Schulgesetz an der Steinäcker-Schule zum Schuljahr 2028/2029

Sachverhalt:

Mit dem Ganztagsförderungsgesetz wurde ein Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung für Kinder im Grundschulalter geschaffen. Ziel ist ein bedarfsgerechter und flächendeckender Ausbau von Ganztagsschulen. Der Anspruch wird ab dem Schuljahr 2026/2027 stufenweise eingeführt und gilt ab 2029/2030 für die Klassenstufen 1 bis 4. Er umfasst grundsätzlich acht Stunden an fünf Werktagen.

Bürgermeister Florian King betonte, bei der künftigen Ausgestaltung der Ganztagsgrundschule sei es nicht um eine kleine organisatorische Weichenstellung gegangen, sondern letztlich um die Frage, wie Bildungsgerechtigkeit, Betreuung, Familienleben, Berufstätigkeit und Chancengleichheit in Bodelshausen miteinander in Einklang gebracht werden könnten. Er stellte dar, dass keine der möglichen Entscheidungsoptionen ausschließlich Vorteile und keine Nachteile gehabt habe. Ebenso habe es keine Beschlussvariante gegeben, die allen Familien gleichermaßen gerecht geworden wäre. Genau deshalb sei diese Abwägung ganz besonders anspruchsvoll gewesen.

Er machte deutlich, dass die fachlichen Vorteile, die Verwaltung und Schulleitung in der verbindlichen Form gesehen hätten, nicht bedeutet hätten, dass die Bedenken gegen diese Form unbegründet gewesen seien. Ebenso hätten sich diejenigen, die eine Wahlform bevorzugten, ebenfalls auf gute Argumente stützen können. Es habe sich um eine schwierige Abwägung zwischen berechtigten Interessen gehandelt. Es sei zwischen Wahlfreiheit und Verlässlichkeit abzuwägen gewesen, zwischen familiärer Flexibilität und pädagogischer Struktur, zwischen individueller Nachmittagsgestaltung und gemeinsamer schulischer Entwicklung sowie zwischen dem, was wünschenswert gewesen sei, und dem, was dauerhaft tragfähig organisiert werden könne.

Bürgermeister Florian King dankte an dieser Stelle ausdrücklich allen, die an diesem Prozess mitgewirkt hatten: der Schulleitung, dem Kollegium der Steinäcker-Schule, dem Team der Schulkindbetreuung, Herrn Maier und dem Amt für Kinder, Jugend und Familie, dem Gemeinderat sowie den Eltern, die sich in unterschiedlicher Weise eingebracht hatten. Die Diskussion sei nicht immer einfach gewesen. Sie habe jedoch gezeigt, dass vielen Menschen die Entwicklung der Schule wichtig sei. Das sei zunächst einmal etwas Positives.

Bisherige Situation an der Steinäcker-Schule:

Die Steinäcker-Schule ist als Grundschule mit besonderer pädagogischer und sozialer Aufgabenstellung seit dem Schuljahr 2007/2008 per Erlass als teilgebundene Ganztagsschule eingerichtet. Für diese Form erhält die Schule derzeit zusätzlich 32 Lehrwochenstunden (LWS) pro Schuljahr. Ergänzt wird das Angebot durch Fach- und Zusatzkräfte der Gemeinde.

Im Zuge der Ganztagsschule wurde 2009 die Mensa eröffnet. Das bisherige Angebot bietet eine flexible Betreuung von 7.00 bis 17.00 Uhr, freitags bis 14.30 Uhr, und ist auf rund 80 Betreuungsplätze bzw. etwa 20 Plätze je Klassenstufe begrenzt. Aufgrund der begrenzten Plätze gelten Vergabekriterien insbesondere Kindeswohl, Alleinerziehende in Beruf/Ausbildung sowie Erwerbstätigkeit bzw. Ausbildung beider Elternteile.

Künftige Organisationsform nach § 4a Schulgesetz:

Grundsätzlich ist zu entscheiden, wie der Rechtsanspruch künftig umgesetzt wird. Der Gemeinderat hatte sich in seinen bisherigen Beratungen bereits darauf verständigt, das derzeitige Modell der teilgebundenen Ganztagsschule künftig nicht fortzuführen. Damit verbleiben zwei Organisationsformen:

  • Ganztagsschule in verbindlicher Form nach § 4a Schulgesetz: Alle Schüler/innen nehmen verpflichtend am Ganztagsschulbetrieb teil.
  • Ganztagsschule in Wahlform nach § 4a Schulgesetz: Die Erziehungsberechtigten entscheiden über die Teilnahme, die Anmeldung gilt jeweils für ein Schuljahr.

Ergänzende kostenpflichtige Betreuungsangebote außerhalb des Ganztagsschulbetriebs, z.B. vor Unterrichtsbeginn, bleiben unabhängig von der gewählten Form möglich.

Weitere Rahmenbedingungen für Ganztagsschulen, § 4a Schulgesetz:

Es stehen Zeitmodelle zwischen drei und fünf Tagen mit jeweils sieben oder acht Zeitstunden zur Verfügung. Die Zeiten des Ganztagsbetriebs sind für angemeldete bzw. verpflichtete Schüler/innen schulpflichtig, Mittagessen und Mittagspause sind ausgenommen. Das Ganztagsangebot ist grundsätzlich unentgeltlich.

Pädagogisch soll der Unterricht rhythmisiert werden, u.a. durch eine Entzerrung des Vormittags, längere Bewegungs- und Pausenzeiten sowie ggf. einen späteren Unterrichtsbeginn. Die zusätzlichen Lehrwochenstunden richten sich nach Zeitmodell und Zahl der Ganztagsschüler/innen.

Mensa:

Aus Sicht der Verwaltung ist aufgrund der erwarteten Schülerzahlen in allen Varianten der Ganztagsschule eine räumliche Erweiterung der Mensa erforderlich. Nach der brandschutzrechtlichen Stellungnahme dürfen Garderoben und andere brennbare Materialien nicht in notwendigen Treppenräumen abgestellt werden. Bei einer Mensaerweiterung ist daher auch eine ausreichende Garderobenlösung zu berücksichtigen.

Bisheriger Planungsprozess:

Schule, Verwaltung und Gemeinderat haben die Einführung der Ganztagsschule zum Schuljahr 2028/2029 in mehreren Planungsschritten vorbereitet. Dazu gehörten:

  • Abstimmungen zwischen Schule, Verwaltung und staatlichem Schulamt
  • Sitzungen mit Elternvertretungen und Kollegium
  • Beratung im Verwaltungsausschuss und Gemeinderat
  • Besuche anderer Ganztagsschulen
  • Elterninformationsabend
  • Bedarfserhebung

Während des Prozesses reichte die Elterninitiative Ganztagsschule am 19.04.2026 eine Petition für Wahlfreiheit mit zunächst 301 Unterschriften ein, zum 23.06.2026 lagen 434 Unterschriften vor.

Weitere wichtige Aspekte für die Entscheidungsfindung:

Für die Bedarfserhebung zum Schuljahr 2028/2029 wurden die Sorgeberechtigten von 293 Kindern befragt. 162 Rückmeldungen gingen ein:

  • Für 65 % der Kinder wurde ein Betreuungsbedarf gemeldet.
  • Davon benötigen 87 % eine Betreuung von täglich sieben Stunden.
  • 53 % benötigen Betreuung an drei Tagen pro Woche,
  • 47 % an vier oder fünf Tagen pro Woche.

Zur verbindlichen Form meldeten acht Eltern zurück, dass sie zwar Betreuungsbedarf hätten, aber keine verbindliche Ganztagsschule wünschten. Zehn Eltern gaben an, bei einer verbindlichen Form den Schulbezirk wechseln zu wollen.

Ab dem Schuljahr 2027/2028 ist für die Klassenstufen 1 und 2 mindestens ein Nachmittagsunterricht pro Woche und für Klassenstufe 3 und 4 mindestens an zwei Nachmittagen Unterricht vorgesehen.

Nach umfassender Betrachtung und sorgfältiger Abwägung aller relevanten Aspekte kamen sowohl die Schulleitung als auch die Verwaltung zu dem Ergebnis, dass die Einführung der verbindlichen Ganztagsschule mit 3 Tagen à 7 Stunden die besten pädagogischen Entwicklungsmöglichkeiten für die Schülerinnen und Schüler bietet.

Aus Sicht der Verwaltung bietet dieses Modell wesentliche Vorteile:

  • für die Steinäcker-Schule als Startchancen-Schule:
    Die verbindliche Form der Ganztagsschule eröffnet zusätzliche Möglichkeiten, die Potenziale des Startchancen-Programms wirksam auszuschöpfen. Insbesondere die Rhythmisierung des Unterrichts lässt sich in diesem Modell deutlich besser umsetzen. Dadurch wird ein wichtiger Beitrag zur Stärkung der Bildungsgerechtigkeit sowie zur Verbesserung der Bildungs- und Entwicklungschancen eines größeren Teils der Schülerschaft geleistet.
  • für die Schule insgesamt:
    Die verbindliche Ganztagsschule schafft bessere Voraussetzungen für eine verlässliche Planung und Organisation des Schulalltags sowie der Ganztagsangebote.
  • für die Eltern:
    - Der zeitliche Umfang von drei Tagen mit jeweils sieben Zeitstunden gewährleistet einerseits eine verlässliche Betreuung und lässt andererseits ausreichend Raum für familiäre Termine sowie Vereins- und Freizeitaktivitäten der Kinder.
    - An drei Tagen pro Woche kann den Eltern ein kostenfreies und verlässliches Ganztagsangebot zur Verfügung gestellt werden. Dies stellt zugleich einen wichtigen Beitrag zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf dar.

Der Gemeinderat fasste mehrheitlich mit 13 Fürstimmen und einer Enthaltung folgenden Beschluss:

Mit dem Schuljahr 2028/2029 wird an der Steinäcker-Schule die Ganztagesschule nach § 4a Schulgesetz eingeführt.

Der Gemeinderat fasste außerdem mehrheitlich mit neun Fürstimmen und fünf Gegenstimmen folgenden Beschluss:

Die Ganztagesschule nach § 4a Schulgesetz zum Schuljahr 2028/2029 wird in verbindlicher Form an 3 Tagen mit jeweils 7 Stunden eingeführt.

TOP 6: Bedarfsplanung Kindertagesbetreuung

- Fortschreibung für das Kindergartenjahr 2026/2027

Die Bedarfsplanung weist für das Kindergartenjahr 2026/2027 insgesamt ausreichende Betreuungskapazitäten aus. Im U3-Bereich reichen die vorhandenen bis zu 40 Plätze nach aktuellem Stand aus. Im Ü3-Bereich ist die Belegung angespannter als in den Vorjahren; dennoch kann allen Familien ein Platz angeboten werden. Nach der demografischen Prognose reichen die Ü3-Kapazitäten voraussichtlich auch in den kommenden drei Jahren aus.

Demografische Ausgangslage und soziale Aspekte:

Die Bevölkerungszahl in Bodelshausen steigt seit 2013 kontinuierlich und lag 2025 erstmals bei über 6.000 Einwohnerinnen und Einwohnern:

  • Die Zahl der Kinder von 0 bis unter 6 Jahren sowie der Kinder unter 3 Jahren bewegt sich seit Jahren auf stabilem Niveau.
  • Im Jahr 2025 wurden 58 Kinder geboren; aufgrund des Zuzugs wird weiterhin mit Kindergartenjahrgängen von rund 50 bis 60 Kindern gerechnet.

Die Zahl der Kinder, für die die wirtschaftliche Jugendhilfe die Kindergartengebühren übernimmt, ist von 32 auf 37 gestiegen. Auch die Leistungen für Bildung und Teilhabe nahmen von 160 auf 178 zu. Einen Zuschuss zum Mittagessen erhalten aktuell 37 Kinder in Kindertageseinrichtungen bzw. insgesamt 48 Kinder in Kindertageseinrichtungen und der Steinäcker-Schule.

Kinder unter 3 Jahren (U3):

Im Kinderhaus Birkenweg stehen in vier Krippengruppen mit verlängerten Öffnungszeiten insgesamt 40 Plätze zur Verfügung. Anfang April 2026 waren 37 Plätze belegt; drei Plätze waren frei.

Der Bedarf liegt weiterhin bei 30 bis 40 Plätzen. Die Betreuungsquote beträgt einschließlich Tageseltern 24 % und liegt damit unter der Landesquote von 32,1 %.

Bei steigendem U3-Bedarf könnten frei werdende Ü3-Kapazitäten genutzt werden, indem Ü3-Gruppen in altersgemischte Gruppen für Kinder von 2 bis 6 Jahren umgewandelt werden.

Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt (Ü3):

Die Belegung im Ü3-Bereich ist angespannter als in den Vorjahren, da Plätze früher belegt wurden als prognostiziert. Die Gemeinde kann jedoch weiterhin allen Familien einen Platz anbieten.

Ü3-Prognose:

Für 2026/2027 wird mit 58 Schulabgänger/-innen und 64 Aufnahmen gerechnet, sodass ein Mehrbedarf von sechs Plätzen entsteht. Zum Jahresende werden im Ü3-Bereich dennoch 16 freie Plätze prognostiziert. Für 2027/2028 wird bei 257 Plätzen mit 25 freien Plätzen gerechnet.

Kindergarten Achalmstraße – Änderung der Betreuungszeit:

Die Nachfrage nach Ganztagsplätzen im Ü3-Bereich war in den vergangenen Jahren deutlich zurückgegangen. In der Gemeinde standen bislang bis zu 40 Ganztagsplätze im Kinderhaus Oberwiesen sowie bis zu 10 Plätze im Kindergarten Achalmstraße zur Verfügung. Vor diesem Hintergrund wird die Ganztagsbetreuung im Kindergarten Achalmstraße ab dem Kindergartenjahr 2027/2028 nicht mehr angeboten. Der Mindestpersonalbedarf wird dadurch von 5,80 auf 5,00 Vollzeitstellen reduziert.

Zusammenfassung:

Der Gemeinderat fasste einstimmig folgenden Beschluss:

  1. Die Gemeinde wird ab dem Kindergartenjahr 2027/2028 keine Ganztagsbetreuung mehr im Kindergarten Achalmstraße anbieten. Durch diese Maßnahme sinkt der Mindestpersonalbedarf im Kindergarten Achalmstraße von 5,80 Stellen auf 5,00 Stellen.
  2. Die Bedarfsplanung Kindertagesbetreuung (Fortschreibung für das Kindergartenjahr 2026/2027) wird beschlossen.

TOP 7: Gebührenkalkulation Bestattungswesen für die Jahre 2027–2032

Hier: Vergabe der Bestattungsleistungen auf dem Friedhof der Gemeinde Bodelshausen sowie Abschluss eines neuen Werkvertrags über die Durchführung der Bestattungsleistungen

Im Zuge der Neukalkulation der Bestattungsgebühren für den Zeitraum 2027 bis 2031 hat sich der Gemeinderat mit der Vergabe der Bestattungsleistungen auf dem Friedhof befasst.

Es wurde eine beschränkte Ausschreibung durchgeführt, bei der zwei Angebote eingereicht wurden. Es wurde empfohlen, dem wirtschaftlichsten Angebot den Zuschlag zu erteilen. Die im Vergabeverfahren ermittelten Preise bilden die Grundlage für die anstehende Gebührenkalkulation im Bestattungswesen und damit für die neue Friedhofssatzung ab 01.01.2027. Der neue Werkvertrag tritt ebenfalls zum 01.01.2027 in Kraft und läuft zunächst bis zum 31.12.2031.

Der Gemeinderat fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Die Durchführung der Bestattungsleistungen auf dem Friedhof der Gemeinde Bodelshausen wird entsprechend der in Anlage 1 dargestellten Pauschalpreise (Preise jeweils brutto inkl. MWSt.) an das Bestattungshaus Stiefel GmbH, Lehrstraße 20, 72411 Bodelshausen vergeben.

Die Vertragslaufzeit beginnt am 01.01.2027 und endet frühestens mit Ablauf des Kalkulationszeitraums, zum 31.12.2031.

Die Verwaltung wird mit der entsprechenden Neufassung des Werkvertrags mit Bestattungshaus Stiefel GmbH zum 01.01.2027 beauftragt.

TOP 8: Verschiedenes, Bekanntgaben

Haushaltsgenehmigung:

Der Gemeinderat wurde darüber informiert, dass das Landratsamt den Haushaltsplan 2026 genehmigt und dessen Gesetzmäßigkeit bestätigt hat. Die Genehmigung der vorgesehenen Kreditaufnahmen ist jedoch mit Auflagen verbunden. So muss die Gemeinde bis zum Haushalt 2027 ein Haushaltskonsolidierungskonzept mit Einsparungen von 500.000 Euro erarbeiten und zudem bis dahin drei Jahresabschlüsse fertigstellen.

Raumkapazität in der Mensa:

In der vergangenen Sitzung wurde darüber informiert, dass die räumlichen Kapazitäten der Mensa an der Steinäcker-Schule aufgrund der vorliegenden Anmeldezahlen für die Ganztagsbetreuung im kommenden Schuljahr dienstags und donnerstags voraussichtlich nicht ausreichen würden. Inzwischen hat sich die Situation jedoch etwas entspannt. Nach aktuellem Stand reichen die Kapazitäten dienstags voraussichtlich aus. Donnerstags kann das Mittagessen aufgrund eines angepassten Ablaufs in zwei Schichten stattfinden, sodass auch an diesem Tag ausreichend Platz vorhanden ist.

TOP 9: Einwohnerfragestunde

Keine Fragen.