Bekanntmachung des Wirtschaftsplanes 2026
Der Gemeinderat hat am 12. Mai 2026 den Wirtschaftsplan 2026 beschlossen. Das Landratsamt als Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Erlass vom 23. Juni 2026 die Gesetzmäßigkeit des Wirtschaftsplans bestätigt und die Genehmigung der genehmigungspflichtigen Teile erteilt. Der Wirtschaftsplan wird nachstehend gem. § 81 Abs. 3 der Gemeindeordnung öffentlich bekannt gemacht:
Gemeinde Bodelshausen
Landkreis Tübingen
Wirtschaftsplan
des Eigenbetriebs Gemeindewerke Bodelshausen
für das Wirtschaftsjahr 2026
Aufgrund von § 14 des Eigenbetriebsgesetzes hat der Gemeinderat am 12. Mai 2026 folgenden Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2026 beschlossen:
§ 1 Erfolgsplan, Liquiditätsplan
Für den Wirtschaftsplan 2026 wird festgesetzt: EUR
1. im Erfolgsplan mit den folgenden Beträgen
1.1 Gesamtbetrag der Erträge von 2.616.800
1.2 Gesamtbetrag der Aufwendungen von 2.650.900
1.3 Veranschlagtes Jahresergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von - 34.100
2. im Liquiditätsplan mit den folgenden Beträgen
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit von 2.479.800
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit von 1.946.100
2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus lfd. Geschäftstätigkeit 533.700
(Saldo aus 2.1 und 2.2) von
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 27.000
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 641.900
2.6 Veranschlagter Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus - 614.900
Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf - 81.200
(Saldo aus 2.3 und 2.6) von
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 450.000
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 445.700
2.10Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus 4.300
Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands - 76.900
zum Ende des Wirtschaftsjahres (Saldo aus 2.7 und 2.10) von
§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen wird festgesetzt auf 450.000 Euro
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf 0 Euro
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite
wird festgesetzt auf 1.000.000 Euro
Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von aufgrund der GemO erlassener Verfahrens- und Formvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung ist nach § 4 Abs. 4 der GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch und unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung bei der Gemeinde Bodelshausen geltend gemacht worden ist.
Wer die Jahresfrist, ohne tätig zu werden, verstreichen lässt, kann eine etwaige Verletzung gleichwohl auch später geltend machen, wenn
- die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung verletzt worden sind oder
- der Bürgermeister in dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit
widersprochen hat oder
- vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder eine dritte Person die Verletzung gerügt hat.
Bodelshausen, 01. Juli 2026
gez. Florian King
Bürgermeister
Auslegung
Der Wirtschaftsplan 2026 liegt zur Einsichtnahme vom Montag, 13. Juli bis Donnerstag, 23. Juli 2026, öffentlich im Rathaus, Zimmer 002 aus.
Ebenfalls ist der Wirtschaftsplan 2026 zur Einsichtnahme öffentlich auf der Internetseite der Gemeinde Bodelshausen unter Gemeindeportrait / Bodelshausen in Zahlen / Haushaltspläne unter „Haushaltsplan 2026“ abrufbar: https://www.bodelshausen.de/gemeindeportrait/bodelshausen+in+zahlen/haushaltsplaene
