Bericht zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 09.06.2026
TOP 1: Einwohnerfragestunde
Keine Fragen
TOP 2: Bekanntgabe Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung
Keine Bekanntgaben
TOP 3: Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Solarpark Bodelshausen I“
Hier: Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Anhörung und Beteiligung, Entwurfsberatung, Beschluss über die Anhörung und Beteiligung
Der Gemeinderat hat sich mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Bodelshausen“ befasst. Dabei wurden die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen geprüft und die Entwurfsunterlagen für das weitere Verfahren gebilligt.
Geplant ist die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf einer rund zwei Hektar großen Fläche auf der Gemarkung Bodelshausen. Das Projekt wird gemeinsam mit den Stadtwerken Tübingen umgesetzt und ist Teil eines interkommunalen Solarparks, der sich auf Hechinger Gemarkung fortsetzt.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gingen keine Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit ein. Die Hinweise der Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden in den Planunterlagen berücksichtigt. Ergänzt wurden unter anderem Regelungen zur Energiespeicherung, zum Naturschutz sowie zum Blend- und Verkehrsschutz.
Mit dem Solarpark möchte die Gemeinde einen Beitrag zur regionalen Stromversorgung und zum Klimaschutz leisten. Als nächster Schritt folgt die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs.
Der Gemeinderat fasste mit zwei Gegenstimmen folgenden Beschluss:
- Der Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Anhörung der Öffentlichkeit sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (§§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB) wird zugestimmt.
- Der vorliegende Entwurf des Bebauungsplanes in Plan und Text wird gebilligt.
- Der vorliegende Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften in Plan und Text wird gebilligt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, diesen Beschluss ortsüblich bekannt zu machen und die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
TOP 4: Lärmaktionsplan Bodelshausen Stufe 4
Hier: Beschlussfassung über den Planentwurf
Der Gemeinderat hat sich in seiner Sitzung mit dem Lärmaktionsplan der Gemeinde Bodelshausen befasst. Ziel des Plans ist es, die Belastung durch Verkehrslärm zu reduzieren und die Wohnqualität entlang stark befahrener Straßen zu verbessern.
Zentrale Maßnahme ist die Einführung von Tempo 40 auf der L 389 (Rottenburger Straße/Bahnhofstraße) sowie auf der K 6931 (Hechinger Straße) und der K 6932 (Bahnhofstraße). Die Regelung stellt einen Kompromiss zwischen den Anforderungen des Lärmschutzes und den Belangen von Verkehr, ÖPNV und Rettungsdiensten dar. Darüber hinaus sollen hervorstehende Kanal- und Schachtdeckel ausgebessert, lärmmindernde Fahrbahnbeläge bei künftigen Straßensanierungen berücksichtigt und Maßnahmen zur Geschwindigkeitskontrolle umgesetzt werden.
Im Rahmen der Beteiligung gingen Stellungnahmen von Behörden, Trägern öffentlicher Belange und aus der Bürgerschaft ein. Nach Prüfung aller Hinweise hielt die Verwaltung an dem vorgeschlagenen Maßnahmenkonzept fest. Mit dem Beschluss des Lärmaktionsplans wird die Verwaltung nun die weiteren Verfahrensschritte einleiten und die Umsetzung der Maßnahmen bei der zuständigen Verkehrsbehörde beantragen.
Der Gemeinderat fasste einstimmig folgenden Beschluss:
- Der Gemeinderat nimmt die Ergebnisse der eingegangenen Stellungnahmen und deren Wertung zur Kenntnis.
- Der Gemeinderat beschließt den Lärmaktionsplan der Gemeinde Bodelshausen mit den darin enthaltenen Maßnahmen:
- Tempo 40 ganztags aus Lärmschutzgründen in folgenden Bereichen:
- L 389 Rottenburger Straße / Bahnhofstraße: auf gesamter Länge zwischen nördlichem und östlichem Ortsschild
- K 6931 Hechinger Straße: vom Kreisverkehrsplatz L 389 bis zum westlichen Ortsschild
- K 6932 Bahnhofstraße: von der Einmündung L 389 bis zum südlichen Ortsschild
- Ausbesserung hervorstehender Kanal- und Schachtdeckel
- Einbau eines lärmmindernden Fahrbahnbelags als vordringlicher Bedarf in allen Bereichen, in denen die Immissionsgrenzwerte von 65/55 dB(A) tags/nachts überschritten werden
- Flankierende Maßnahmen zur Anzeige und Kontrolle der zulässigen Höchstgeschwindigkeit.
3. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, den Lärmaktionsplan formal abzuschließen und bei der zuständigen Verkehrsbehörde die Umsetzung der im Lärmaktionsplan festgesetzten Maßnahmen zu beantragen.
TOP 5: Satzung über die Benutzung und Erhebung von Gebühren für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Bodelshausen – Kindergartenjahre 2026/2027 und 2027/2028
Die Gemeinde Bodelshausen hat sowohl bei den Kindertageseinrichtungen als auch bei der Schulkindbetreuung die Satzungen öffentlich-rechtlich ausgestaltet. Vor diesem Hintergrund wurde die neue Satzung in zahlreichen Punkten überarbeitet und im Hinblick auf das öffentlich-rechtliche Benutzungsverhältnis präzisiert.
Aufgrund der sehr geringen Nachfrage in den vergangenen Jahren wurde die Ferienbetreuung im Kinderhaus Birkenweg während der Schließzeiten der übrigen Kindertageseinrichtungen nicht mehr in die Satzung aufgenommen. Die Ferienbetreuung wird daher letztmalig in diesem Sommer angeboten.
Die Elternbeiträge orientieren sich an den von den kommunalen Landesverbänden gemeinsam mit den Kirchen ausgesprochenen Empfehlungen (Landesrichtsätze) – die Vertreter des Städtetages, Gemeindetages und der Kirchenleitungen empfehlen
- für das Kindergartenjahr 2026/2027 eine Erhöhung
der Elternbeiträge um 4,5 Prozent. - Für das Kindergartenjahr 2027/2028 wird eine
Erhöhung um 4,0 Prozent empfohlen.
Das angestrebte Ziel der unterzeichnenden Verbände in Baden-Württemberg bleibt ein Kostendeckungsgrad von 20 Prozent durch Elternbeiträge.
Der Gesamtelternbeirat der Kindertageseinrichtungen wurde in seiner Sitzung am Dienstag, 19.05.2026, über die geplanten Erhöhungen und weitere Änderungen in der Satzung informiert. Die Verwaltung hat deshalb dem Gremium vorgeschlagen, die Gebühren entsprechend den ausgesprochenen Empfehlungen der kommunalen Landesverbände und der Kirchen um 4,5 Prozent im Kindergartenjahr 2026/2027 und 4,0 Prozent im Kindergartenjahr 2027/2028 zu erhöhen:
Mit Wirkung ab 1. September 2026 werden folgende Gebühren erhoben:
Mit Wirkung ab 1. September 2027 werden folgende Gebühren erhoben:
An dieser Stelle werden die wichtigsten Änderungen in der Satzung aufgeführt:
- Die Kriterien für die Aufnahme von Kindern mit 2 Jahren und 9 Monaten in den Kindergarten wurden festgelegt
- Die Anmeldung ist zukünftig nur noch digital über das Anmeldeportal der Gemeinde möglich
- Die Aufnahme des Kindes durch schriftlichen Nachweis über die ärztliche Untersuchung ist auch durch Vorlage der Teilnahmekarte aus dem Vorsorgeuntersuchungsheft („U-Heft“) möglich.
- Das Benutzungsverhältnis kann beendet werden
- wenn unverhältnismäßige Nachteile für andere in der Einrichtung betreute Kinder und/oder den Träger der Einrichtung entstehen
- oder wenn der Nachweis, dass das Kind die gesetzlich vorgeschriebenen Impfungen erhalten hat – bzw. bei Vorliegen einer Kontraindikation, der Nachweis, dass eine Kontraindikation vorliegt – von den Personensorgeberechtigten nicht beigebracht wird
- Die Änderung des Betreuungsumfangs im Kinderhaus Birkenweg (Zahl der Betreuungstage) ist nur zu bestimmten Fristen möglich.
- Bei Ausscheiden bis eines Kindes bis einschließlich 15. des jeweiligen
Monats bzw. Aufnahme nach dem 15. des jeweiligen Monats sind 50 % der monatlichen Gebühr zu bezahlen
Der Gemeinderat fasste einstimmig nachfolgenden Beschluss:
Es wird die Satzung über die Benutzung und Erhebung von Gebühren für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Bodelshausen für die Kindergartenjahre 2026/2027 und 2027/2028 beschlossen.
TOP 6: Satzung über die Benutzung und Erhebung von Gebühren für die Schulkindbetreuung an der Steinäcker-Schule – Schuljahr 2026/2027
Die Gemeinde Bodelshausen hat sowohl bei den Kindertageseinrichtungen als auch bei der Schulkindbetreuung die Satzungen öffentlich-rechtlich ausgestaltet. Vor diesem Hintergrund wurde die neue Satzung in zahlreichen Punkten überarbeitet und im Hinblick auf das öffentlich-rechtliche Benutzungsverhältnis präzisiert.
An dieser Stelle werden die wichtigsten Änderungen in der Satzung aufgeführt:
- Aufgrund der sehr geringen Nachfrage in bei der Spätbetreuung
(Montag bis Donnerstag von 15.50 bis 17.00 Uhr) in diesem Schuljahr wurde dieses Angebot nicht mehr in die Satzung aufgenommen. - Anpassungen bezüglich des Rechtsanspruchs auf Ganztagesbetreuung bezüglich der Ferienbetreuung:
- 20 Schließtage pro Schuljahr
- Ferienbetreuung kann auch interkommunal angeboten werden
- Schüler der Klassenstufe 1 können bei Bedarf noch einen zusätzlichen Betreuungsbaustein buchen und die Aufnahme von Geschwisterkindern
- Anmeldung nur wochenweise möglich
- Beendigung des Benutzungsverhältnisses, wenn unverhältnismäßige
Nachteile für andere in der Einrichtung betreute Kinder und/oder den Träger der Einrichtung entstehen
Die Gebühren für die Schulkindbetreuung an Schultagen (Ankommen) werden anhand der Anzahl der in Anspruch genommenen Betreuungseinheiten als Monatspauschale berechnet. Die Betreuungseinheiten (BE) sind folgendermaßen definiert:
Die Monatspauschale wird für 11 Monate erhoben. Der August ist beitragsfrei.
In Verbindung mit den Empfehlungen der kommunalen Landesverbände und Kirchen bezüglich der Erhöhung der Elternbeiträge für die Kindertageseinrichtungen hat die Verwaltung vorgeschlagen, die Gebühren in gleichem Umfang im Schuljahr 2026/2027 in der Schulkindbetreuung zu erhöhen (um 4,5 %):
- Schulkindbetreuung (mit Wirkung ab 01.08.2026)
- Schulferienbetreuung (mit Wirkung ab 01.09.2026):
Die Schüler der 1. Klassenstufe können bei Bedarf noch zusätzlich einen Betreuungsbaustein von 13.30 bis 14.30 Uhr buchen:
Mit Wirkung ab 01.08.2026:
Der Gemeinderat fasste einstimmig nachfolgenden Beschluss:
Es wird die Satzung über die Benutzung und Erhebung von Gebühren für die Schulkindbetreuung an der Steinäcker-Schule für das Schuljahr 2026/2027 beschlossen.
TOP 7: Umrüstung der Flutlichtanlage am Kunstrasenplatz auf LED
Seit 2022 ist die Verwaltung bemüht, die Flutlichtanlage am Kunstrasenplatz im Gerstlaich auf LED-Flutlichtstrahler umzurüsten. Die bisherigen Halogen-Metalldampf-Strahler entsprechen nicht mehr dem aktuellen Standard und weisen hohe Wartungs- und Energiekosten auf. Im September 2025 wurde nun ein Förderantrag bei der ZUG (Zukunft Umwelt Gesellschaft) bewilligt, so dass die Gemeinde mit einem Zuschuss von 8.765,00 € rechnen kann. Im Hinblick auf die angespannte Haushaltssituation kann dank des Zuschusses die Umrüstung der Flutlichtanlage auf LED zeitnah erfolgen. Den Auftrag erhält die Firma Max Schmid GmbH aus Stuttgart. Die Kosten der Umrüstung belaufen sich auf insgesamt 31.521,91 € brutto.
Die Vorteile der Umrüstung auf LED sind langfristig drastische Kosten- und Energieeinsparungen bei gleichzeitig verbesserter Lichtqualität und reduzierter Umweltbelastung. Die LED-Strahler sind dabei langlebiger, Wartungskosten werden gesenkt. Zudem kann eine Teilausleuchtung oder eine gedimmte Ausleuchtung gesteuert und gezielt eingestellt werden. Lichtverschmutzung und störende Einstrahlung in die Nachbarschaft und Natur werden reduziert. Durch die niedrige Kelvin-Zahl ist die Beleuchtung insektenfreundlicher.
Der Gemeinderat hat die Umrüstung der Flutlichtanlage auf LED und die Beauftragung an die Firma Max Schmid GmbH einstimmig beschlossen.
TOP 8: Verschiedenes, Bekanntgaben
- Termine
Insbesondere wird auf folgende Termine hingewiesen:
12.06.2026 Sport- und Kulturehrung
20.06.2026 Jubiläumsfeier Naturkindergarten Märchenwald
- Sirenförderprogramm
Im Rahmen des Sirenenförderprogramms stellte die Verwaltung einen Förderantrag für den Ausbau der Sireneninfrastruktur in Bodelshausen. Vorgesehen ist die Beschaffung von drei Sirenen an strategisch günstigen Standorten. - Anmeldesituation Ganztagesbetreuung 2026/2027
Die vorläufigen Anmeldezahlen für die Schulkindbetreuung für das nächste Schuljahr liegen nun vor. Aufgrund des Rechtsanspruchs auf Ganztagesbetreuung für die zukünftigen Erstklässler stehen aktuell nicht ausreichend Plätze im Mittagsband (Mittagessen und Schulaufgabenbetreuung) dienstags und donnerstags zur Verfügung. Die räumlichen Kapazitäten der Mensa reichen an diesen beiden Tagen bei einem Ein-Schicht-System nicht mehr aus. Die Verwaltung prüft in Abstimmung mit der Schule, wie möglichst alle Anmeldungen berücksichtigt werden können. - Kooperationsversuch mit der EEnA bezüglich Aufdach-Photovoltaikanlagen
Die Gemeindeverwaltung hatte bereits vor einiger Zeit auf Grundlage eines entsprechenden Gemeinderatsbeschlusses Gespräche über eine Kooperation mit der EEnA aufgenommen. Ziel war es, die Dachflächen gemeindeeigener Gebäude mit Photovoltaikanlagen auszustatten.
Im Rahmen der nun erfolgten Detailprüfung hat sich jedoch gezeigt, dass eine Zusammenarbeit aus wirtschaftlichen Gründen nicht sinnvoll realisiert werden kann. Die Verwaltung wird daher prüfen, inwieweit die Gemeinde die Ausstattung der geeigneten Dachflächen künftig schrittweise und in eigener Verantwortung umsetzen kann.
- Sanierung der B27 - Thema Umleitungsverkehre
Aus der Mitte des Gemeinderates wurde der Pressebericht zur geplanten Sperrung des Gemeindeverbindungsweges zwischen Bodelshausen und Ofterdingen angesprochen. Hierzu verweisen wir auf die gesonderte Berichterstattung auf den nachfolgenden Seiten.
TOP 9: Einwohnerfragestunde
Keine Fragen
