Bericht zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderates
TOP 1: Einwohnerfragestunde
Keine Fragen
TOP 2: Bekanntgabe Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung
Betriebsführung Wasserversorgung
Die Gemeinde Bodelshausen wird sich ab dem Jahr 2027 hinsichtlich der Betriebsführung der Wasserversorgung in der Gemeinde an die Stadtwerke Mössingen angliedern.
Baggerbeschaffung Bauhof
Im örtlichen Bauhof wurde ein neuer Bagger benötigt. Um Einsparungen zu treffen, wurde ein gebrauchtes Fahrzeug gesucht und auch gefunden, welches sich aktuell noch bei einer Spezialfirma zur Aufbereitung befindet.
TOP 3: Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2026
Im Gemeinderat wurde der Entwurf des Haushaltsplanes für das Jahr 2026 durch Bürgermeister Florian King und Kämmerin Kathrin Eberle eingebracht. Ausführlich wurde hierbei erklärt, welche Entwicklungen sich im laufenden Betrieb (Ergebnishaushalt) und bei den Investitionen (Finanzhaushalt) ergeben.
Die finanzielle Lage aller Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg ist sehr angespannt. Im laufenden Betrieb reichen die Erträge nicht mehr aus, um die Aufwendungen zu decken. Deshalb weisen nahezu alle Gemeinden einen negativen Saldo aus.
Die Gemeinde Bodelshausen verzeichnet im laufenden Betrieb ein negatives Ergebnis in Höhe von - 1,6 Mio. €. Der Haushalt ist somit nicht ausgeglichen. Das Problem ist, dass die Aufwendungen deutlich schneller ansteigen als die Erträge. Besonders belastend sind höhere Umlagen an den Landkreis. Auch im Finanzhaushalt ist die Finanzierung von Investitionen immer schwieriger. Die Gemeinde muss hier auf Kreditaufnahmen über 1,65 Mio. € zurückgreifen.
Im Haushaltsplan werden auch die drei kommenden Jahre beleuchtet. Es gibt derzeit keine Anzeichen dafür, dass sich die Situation in naher Zukunft verbessern wird.
Die Gemeinde steht deshalb vor wichtigen Entscheidungen:
- Ausgaben und Einnahmen müssen überprüft und priorisiert werden.
- Investitionen werden stärker auf notwendige Pflichtaufgaben konzentriert.
- Eine langfristige Haushaltskonsolidierung ist erforderlich.
Bodelshausen bleibt eine lebenswerte Gemeinde mit guter wirtschaftlicher Basis. Gleichzeitig erfordert die aktuelle finanzielle Situation ein verantwortungsvolles Handeln, klare Prioritäten und gemeinsame Anstrengungen, um die Zukunft der Gemeinde nachhaltig zu sichern.
Der komplette Planentwurf kann über das Ratsinformationssystem auf der Internetseite der Gemeinde unter der Rubrik Verwaltung / Gemeinderat und dem Sitzungsdatum 21.04.2026 abgerufen werden.
Die Beratung und Verabschiedung der Haushaltssatzung sowie des Wirtschaftsplans sind für den 12.05.2026 vorgesehen.
TOP 4: Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Bodelshausen und der Geschäftsordnung des Gemeinderates
Der Gemeinderat befasste sich mit der Neufassung der Hauptsatzung sowie der Geschäftsordnung. Ziel der Überarbeitung ist eine klarere Organisationsstruktur und eine Stärkung des Gemeinderats als zentrales Entscheidungsorgan.
Künftig wird auf beschließende Ausschüsse verzichtet, sodass wesentliche Entscheidungen direkt im Gemeinderat getroffen werden. Gleichzeitig wurden einfache und regelmäßig wiederkehrende Aufgaben des Technischen Ausschusses verstärkt auf die Verwaltung übertragen, um Verfahren zu beschleunigen.
Auch die Geschäftsordnung aus dem Jahr 1986 wurde grundlegend überarbeitet und an aktuelle rechtliche, sprachliche sowie organisatorische Anforderungen angepasst, insbesondere im Hinblick auf digitale Abläufe.
Auf die öffentliche Bekanntmachung der Hauptsatzung wird verwiesen.
Der Gemeinderat fasste einstimmig folgenden Beschluss:
1. Der Gemeinderat beschließt die Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Bodelshausen entsprechend dem vorgelegten Entwurf.
2. Der Gemeinderat beschließt die Neufassung der Geschäftsordnung des Gemeinderates entsprechend dem vorgelegten Entwurf.
3. Die bisherigen Regelungen treten mit Inkrafttreten der neuen Satzungen außer Kraft.
TOP 5: 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft
Hier: Feststellungsbeschluss
Im Gemeinderat wurde der Feststellungsbeschluss für die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft (VVG) Mössingen-Bodelshausen-Ofterdingen gefasst.
Im Zuge des Verfahrens wurden die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden geprüft und gegeneinander abgewogen. Aus der Bürgerschaft gingen keine Stellungnahmen ein.
Die Änderung umfasst in Bodelshausen drei Flächen, deren Nutzung klargestellt bzw. nachvollzogen wird.
Zuständig für den Satzungsbeschluss ist der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft. Anschließend erfolgt die Genehmigung durch das Regierungspräsidium Tübingen.
Der Gemeinderat fasste einstimmig folgenden Beschluss:
1. Die zum Entwurf zur 3. Änderung des Flächennutzungsplans vorgebrachten Stellungnahmen der öffentlichen und privaten Belange werden untereinander und gegeneinander entsprechend der Anlage 1 abgewogen.
2. Der Gemeinderat stimmt der 3. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 06.03.2026 zu und empfiehlt dem gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Mössingen - Ofterdingen - Bodelshausen, diese gemäß § 6 BauGB als Satzung zu beschließen.
TOP 6: Bebauungsplan „Grabenstraße“
Hier: Billigung des Entwurfs und Beschluss zur Veröffentlichung im Internet gem. § 3 Abs. 2 BauGB und gleichzeitig Einholung von Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
Der Gemeinderat befasste sich mit dem Bebauungsplan „Grabenstraße“, der am 20.02.2024 im beschleunigten Verfahren der Innenentwicklung aufgestellt wurde.
Ziel der Planung ist die Nachverdichtung innerörtlicher Flächen und die Schaffung zusätzlichen Wohnraums. Im Fokus steht dabei die gemeindeeigene Fläche zwischen der Bahnhofstraße und der Grabenstraße, die parallel im Rahmen eines Konzeptvergabeverfahrens entwickelt werden soll. Auch angrenzende Grundstücke sollen langfristig stärker für Wohnen genutzt werden.
Aufgrund zusätzlicher Anschlussbeitragspflichten und der bestehenden Bebauung sowie der neuen Möglichkeiten des „Wohnungsbauturbos“, auch im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB, wurde das Plangebiet auf 1,3 Hektar verkleinert.
Auf die öffentliche Bekanntmachung wird verwiesen.
Der Gemeinderat fasste einstimmig folgenden Beschluss:
1. Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Grabenstraße“ vom 14.02.2006 wird zur Klarstellung förmlich aufgehoben.
2. Der Gemeinderat billigt den Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Grabenstraße“ vom 21.04.2026 (siehe Anlagen 1 + 2), mit Begründung vom 21.04.2026 (siehe Anlage 3) und den Anlagen zum Bebauungsplan und den örtlichen Bauvorschriften (siehe Anlage 4 - 7).
3. Der Gemeinderat beschließt gem. § 3 Abs. 2 BauGB die Veröffentlichung der unter Punkt 2 genannten Unterlagen im Internet sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB.
TOP 7: Verschiedenes, Bekanntgaben
- Kunstausstellung zu Ehren von Helga Schüssler am 08.05.2026
- Frühjahrskonzert des Musikvereins am 09.05.2026
- Herzlichen Dank den Initiatoren der Bankstellung in Oberhausen
- Hinweis auf die Putzaktion der Azubis der Marc Cain GmbH
TOP 8: Einwohnerfragestunde
Keine Fragen
