Satzung zur Änderung der Benutzungs- und Gebührenordnung für die Bücherei im FORUM
Satzung zur Änderung der Benutzungs- und Gebührenordnung für die Bücherei im FORUM
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) und der §§ 2 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Bodelshausen am 20. Januar 2026 folgende Satzung zur Änderung der Benutzungs- und Gebührenordnung für die Bücherei im FORUM beschlossen:
§ 1
Die Benutzungs- und Gebührenordnung für die Bücherei im FORUM vom 08. Juli 2025 wird wie folgt geändert:
§ 11
Gebühren
(1) Für die Nutzung der Bücherei, bei Leihfristüberschreitung, für die Vorbestellung von Medien und für andere besondere Leistungen werden Gebühren entsprechend dem Gebührenverzeichnis erhoben, welches Bestandteil dieser Benutzungsordnung ist.
(2) Gebührenschuldner ist der Büchereibenutzer, bei minderjährigen Benutzern der gesetzliche Vertreter.
§ 2
Das Gebührenverzeichnis zur Benutzungs- und Gebührenordnung für die Bücherei im FORUM vom 08. Juli 2025 wird durch das als Anlage zu dieser Satzung beigefügte neue Gebührenverzeichnis ersetzt.
§ 3
Diese Änderungssatzung tritt mit der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Bodelshausen, 21. Januar 2026
gez. Florian King
Bürgermeister
Gebührenverzeichnis
1. Jahresgebühr für die Nutzung der Bücherei ab 18 Jahren 12,00 €
2. Ausstellung eines Ersatzausweises ab 18 Jahren 5,00 €
Ausstellung eines Ersatzausweises für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren 2,50 €
3. Bei Überschreiten der Leihfrist fallen Säumnisgebühren an. Diese betragen für Erwachsene ab 18 Jahren:
1. Mahnung - erfolgt nach Ablauf der Leihfrist nach 5 Öffnungstagen 3,00 €
2. Mahnung - erfolgt nach Ablauf der Leihfrist nach 15 Öffnungstagen 7,00 €
3. Mahnung - erfolgt nach Ablauf der Leihfrist nach 25 Öffnungstagen 11,00 €
Bleibt die dritte Mahnung erfolglos, so werden die ausgeliehenen Medien kostenpflichtig 12 Wochen nach Überschreitung durch die Gemeinde in Rechnung gestellt, zuzüglich der bis dahin angelaufenen Säumnisgebühren.
4. Bei Überschreiten der Leihfrist fallen Säumnisgebühren an. Diese betragen für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren:
1. Mahnung - erfolgt nach Ablauf der Leihfrist nach 5 Öffnungstagen 2,00 €
2. Mahnung - erfolgt nach Ablauf der Leihfrist nach 15 Öffnungstagen 4,00 €
3. Mahnung - erfolgt nach Ablauf der Leihfrist nach 25 Öffnungstagen 6,00 €
Bleibt die 3. Mahnung erfolglos, so werden die ausgeliehenen Medien kostenpflichtig 12 Wochen nach Überschreitung durch die Gemeinde in Rechnung gestellt, zuzüglich der bis dahin angelaufenen Säumnisgebühren.
5. Verwaltungsgebühr für die Vorbestellung eines entliehenen Mediums: 1,00 €
6. Schadensersatzleistungen für beschädigte oder verlorene Medien: Buch, Spiel, CD, DVD, Hörbuch, andere Datenträger:
1.-2. Jahr: Wiederbeschaffungswert zuzügl. 2,50 € Bearbeitungsgebühr
ab 3. Jahr: Wiederbeschaffungswert abzüglich 10 % pro Jahr, Mindestwert: 5,00 € zuzügl. 2,50 € Bearbeitungsgebühr
Zeitschriften: Wiederbeschaffungswert zuzügl. 2,50 € Bearbeitungsgebühr
