Abbrennen von Feuerwerk

Die Gemeinde Bodelshausen erinnert daran, dass nach dem Sprengstoffgesetz Feuerwerk in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie an besonders brandempfindlichen Gebäuden, etwa Fachwerk- und anderen historischen Häusern, verboten ist. Wir bitten alle Anwohnerinnen, Anwohner und Gäste, ihr Feuerwerk außerhalb des Ortskerns und mit ausreichend Abstand zu zünden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.

Ihre Gemeindeverwaltung