Anlage 1 zur Entgeltordnung für die Benutzung des FORUM, des Alten Rathauses, der Krebsbachhalle, der Schulturnhalle und des Gymnastikraums der Gemeinde Bodelshausen vom 01.01.2026


Anlage 1 zur Entgeltordnung für die Benutzung des FORUM, des Alten Rathauses, der Krebsbachhalle, der Schulturnhalle und des Gymnastikraums der Gemeinde Bodelshausen

vom 01.01.2026

A. Entgelte FORUM

Die nachfolgenden Entgelte beziehen sich jeweils auf einen Tag.

1. Saal

Veranstaltungsdauer Pro Tag

1.1 Veranstaltungen örtlicher Vereine, Vereinigungen und Verbände:
 
Ohne Küchenbenutzung und ohne Eintritt 50,00 €
   
Ohne Küchenbenutzung und mit Eintritt 120,00 €
   
Zuschlag für Küchenbenutzung 40,00 €
   
Zuschlag für Barbenutzung 40,00 €

1.2 Veranstaltungen von natürl. und juristischen Personen aus Bodelshausen:
 
Ohne Küchenbenutzung und ohne Eintritt 200,00 €
   
Zuschlag für Küchenbenutzung 80,00 €
   
Zuschlag für Barbenutzung 80,00 €

1.3 Gewerbliche Veranstaltungen von Betrieben aus Bodelshausen:
 
Ohne Küchenbenutzung und ohne Eintritt 280,00 €
   
Ohne Küchenbenutzung und mit Eintritt 430,00 €
   
Zuschlag für Küchenbenutzung 80,00 €
   
Zuschlag für Barbenutzung 80,00 €

1.4 Gewerbliche Veranstaltungen von Betrieben außerhalb von Bodelshausen:
 
Ohne Küchenbenutzung und ohne Eintritt 400,00 €
   
Ohne Küchenbenutzung und mit Eintritt 550,00 €
   
Zuschlag für Küchenbenutzung 150,00 €
   
Zuschlag für Barbenutzung 150,00 €
   

1.5 Heizkosten bei notwendiger Beheizung
100,00 €

1.6 Lüftungskosten bei notwendiger Lüftung
30,00 €

Bei einer teilweisen Nutzung des Saales (1/3, 1/2 oder 2/3) gelten die entsprechenden Anteile der oben genannten Entgelte (mit Ausnahme des Zuschlags für Küchenbenutzung und der Heizkosten) auf volle € aufgerundet.

Als Beginn der Veranstaltung zählt der tatsächliche Veranstaltungsbeginn (Hallen- bzw. Saalöffnung), als Ende die vollständige Räumung des Saales von Besuchern / Gästen.

Bühne / Beschallung:
Benutzer nach

Benutzer nach
  Ziff. 1.3 u. 1.4 Ziff. 1.1 u. 1.2
Bühnenbenutzung (ohne Vorhang) 50,00 € 25,00 €
Bühnenbenutzung (komplett mit Vorhang) 60,00 € 30,00 €
Bühnenbeleuchtung (Privatpersonen haben keinen Anspruch auf die Nutzung) 25,00 € 10,00 €

Beschallungsanlage (Privatpersonen

gewerbl. Veranst.
30,00 €

Vereine 20,00 €
haben keinen Anspruch auf die Nutzung)    

Beamer (Privatpersonen haben keinen
gewerbl. Veranst.
30,00 €
Vereine 20,00 €
Anspruch auf die Nutzung)    

2. Jugendraum
   

2.1.

Einzelveranstaltungen:

80,00 € / Veranstaltung
2.2. Discos u. ä. Veranstaltungen mit Eintritt: 120,00 € / Veranstaltung
2.3 Regelmäßige Veranstaltungen lt. Belegungsplan: 30,00 € / Veranstaltung
2.4 Heizkosten in der Zeit vom 01.11 – 31.03: 20,00 € / Veranstaltung

3. Kostenersätze (für Ziffer 1 und 2)

Reinigungskosten: Siehe Abschnitt F.

Hausmeister: 50,00 € / Arbeitsstunde nach Aufwand

B. Entgelt für das Alte Rathaus

Die Gemeinde, örtliche Vereine, Parteien und kommunale Arbeitskreise, sowie ehrenamtlich für die Gemeinde tätigen Personen, Personenvereinigungen, Gruppen und Initiativen erhalten den Raum mietfrei.

Sollte Entgelt (z.B. Eintritt) erhoben werden, erhalten die oben genannten Personengruppen den Raum nicht mietfrei.

Für die anderen Nutzer gilt folgende Entgeltordnung je Veranstaltung:

- Standesamtliche Trauungen: siehe Verwaltungsgebührensatzung

- Örtliche Vereine, Parteien, Vereinigungen und Verbände für Veranstaltungen gegen Entgelt (z.B. Eintritt): 50,00 €

- Privatnutzungen und Hochzeiten: 150,00 €

Reinigung: Die Reinigung erfolgt in Eigenregie durch den Benutzer und in Absprache mit dem Hausmeister. Gegebenenfalls eine Reinigung durch das Reinigungspersonal der Gemeinde gegen einen Kostenersatz von 35,00 € / Arbeitsstunde.

Hausmeister: 50,00 € / Arbeitsstunde nach Aufwand

C. Entgelt für die Krebsbachhalle bei Sonderveranstaltungen

Einschließlich Betischung und Bestuhlung, Foyer mit Theke, Lautsprecheranlage, Tribüne, Umkleideräume, Toiletten

Hallengröße

Nutzer / Veranstaltungsdauer
1/3

15m x 27m 405 m²
2/3

30m x 27m 810 m²
3/3

45m x 27m
1.215 m²
Bühne

11m x 9m 100 m²
Bühne (bei separater
Nutzung) 100 m²
Örtl. Vereine:
Ohne Eintritt
pro Tag

mit Eintritt
pro Tag

80,00 €

120,00 €

160,00 €

240,00 €

240,00 €

360,00 €

15,00 €

20,00 €

100,00 €

150,00 €
Sonstige Veranstalter (Gewerbe und auswärtige Vereine):

pro Tag

250,00 €

500,00 €

750,00 €

50,00 €

250,00 €
Küchenbenutzung örtliche Vereine: pro Tag pauschal 50,00 €
Küchenbenutzung sonstige Veranstalter: pro Tag pauschal 100,00 €

Als Beginn der Veranstaltung zählt der tatsächliche Veranstaltungsbeginn (Hallen- bzw. Saalöffnung), als Ende die vollständige Räumung des Saales von Besuchern / Gästen.

Kostenersätze:

Energiekosten

Energiekosten (Strom, Gas, Wasser) werden nach dem tatsächlichen Verbrauch und Tagespreis abgerechnet.

Hausmeister: 50,00 € / Arbeitsstunde nach Aufwand

Bei Veranstaltungen örtlicher Vereine ohne Eintritt gilt jedoch: 50,00 € / Arbeitsstunde nach Aufwand, jedoch maximal 100,00 € je Veranstaltung

Reinigung: siehe Abschnitt F.

D. Entgelt für die Schulturnhalle bei Sonderveranstaltungen

Das Entgelt beträgt:

für die Benutzung der Halle mit Nebenräumen: 200,00 € / Tag

für die Benutzung der Schulküche: 80,00 € / Tag

Heizkosten bei notwendiger Beheizung: 50,00 € / Tag

Als Beginn der Veranstaltung zählt der tatsächliche Veranstaltungsbeginn, als Ende die vollständige Räumung der Halle von Besuchern.

Kostenersätze:

Hausmeister: 50,00 € / Arbeitsstunde nach Aufwand

Bei Veranstaltungen örtlicher Vereine ohne Eintritt gilt jedoch: 50,00 € / Arbeitsstunde nach Aufwand, jedoch maximal 100,00 € je Veranstaltung

Reinigung: siehe Abschnitt F.

Schonbelag: Auslegen und aufräumen: pauschal 150,00 €

E. Entgelte für Sportveranstaltungen und den laufenden Übungsbetrieb in der Krebsbachhalle, der Schulturnhalle und dem Gymnastikraum

1. Sportveranstaltungen

1.1 Pflichtspiele: frei

1.2 Sonstige Sportveranstaltungen, Entgelt je angefangene Stunde:

Einschließlich Sportlereingang, Foyer mit Theke, Duschen, Umkleiden, Lautsprecheranlage, Tribüne, Bühne

Hallengröße

Nutzer / Veranstaltungsart
1/3 Krebsbachhalle oder Turnhalle 15 m x 27 m
405 m²
2/3 Krebsbachhalle

30 m x 27 m
810 m²
3/3 Krebsbachhalle

45 m x 27 m
1.215 m²
Örtl. Vereine: Jugendveranstaltung
Ohne Eintritt
Mit Eintritt

Erwachsenenveranstaltung
Ohne Eintritt
Mit Eintritt

1,50 €
2,50 €

3,00 €
5,00 €

3,00 €
5,00 €

6,00 €
10,00 €

4,50 €
7,50 €

9,00 €
15,00 €
Sonstige Veranstalter und Auswärt. Vereine: Jugendveranstaltung
Ohne Eintritt
Mit Eintritt

Erwachsenenveranstaltung
Ohne Eintritt
Mit Eintritt

3,00 €
5,00 €

6,00 €
10,00 €

6,00 €
10,00 €

12,00 €
20,00 €

9,00 €
15,00 €

18,00 €
30,00 €

Als Eintritt gilt nur das von Zuschauern erhobene Entgelt, nicht Startgelder.

Kostenersätze:

Energiekosten

Energiekosten (Strom, Gas, Wasser) werden in der Krebsbachhalle nach dem tatsächlichen Verbrauch und Tagespreis abgerechnet. In der Schulturnhalle wird ein Zuschlag von 3,00 € / Std. erhoben.

Hausmeister: 50,00 € / Arbeitsstunde nach Aufwand

Bei Veranstaltungen örtlicher Vereine ohne Eintritt gilt jedoch: 50,00 € / Arbeitsstunde nach Aufwand, jedoch maximal 100,00 € je Veranstaltung

Reinigung: siehe Abschnitt F.

Soweit ein Schonbelag notwendig ist, wird dies entsprechend Ziffer D. berechnet.

2. Übungsbetrieb für Sportliche Zwecke (Entgelt je angefangene Stunde):

Hallengröße

Nutzer
1/3 Krebsbachh. oder Turnhalle 15 m x 27 m
405 m²
2/3 Krebsbachh.

30 m x 27 m
810 m²
3/3 Krebsbachh.

45 m x 27 m
1.215 m²
Bühne

11 m x 9 m
100 m²
Örtl. Vereine:
Jugendliche
Erwachsene

1,50 €
2,50 €

2,50 €
4,50 €

3,50 €
6,50 €

0,50 €
1,00 €
Auswärt. Vereine:
Jugendliche
Erwachsene

4,00 €
8,00 €

8,00 €
16,00 €

12,00 €
24,00 €

1,00 €
2,00 €
Sonstige
(z.B. Betriebssportgruppen)

10,00 €

20,00 €

30,00 €

4,00 €

Separate Kostenersätze (Hausmeister, Reinigung, Energiekosten) werden nicht erhoben. Es findet keine Unterscheidung nach Sommer- und Winterbetrieb statt.

Der Gymnastikraum wird wie 1/4 der Turnhalle behandelt.

F. Reinigungskosten bei A., B., C., D. und E

Soweit keine Eigenreinigung mit den vom Hausmeister zugelassenen Mitteln erfolgt (Kehren und feucht wischen) oder nachgereinigt werden muss, erfolgt ein Kostenersatz auf Grundlage der tatsächlichen Kosten nach dem tatsächlichen Reinigungsaufwand des Reinigungspersonals. Es wird ein Zuschlag von 10 % für die allgemeine Grundreinigung und Fensterreinigung eingerechnet.

G. Überschreiten der Benutzungszeiten nach § 8 (2), (3) und (4) der Benutzungsordnung

Für den Fall, dass die Benutzungszeiten nach § 8 (2), (3) und (4) überschritten werden, ist vom Veranstalter ein zusätzliches Entgelt in Höhe von 100,00 € / angefangene Stunde Überschreitung zu entrichten.