Bericht zur Sitzung des Gemeinderates am 09.12.2025

TOP 1: Einwohnerfragestunde

Keine Fragen

TOP 2: Bekanntgabe Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung

Keine Bekanntgaben

TOP 3: Jahresbericht 2025 und Betriebsplan 2026 für den Gemeindewald Bodelshausen

Der zuständige Revierleiter Joachim Kern berichtete über das Jahr 2025 im Gemeindewald. Er ging vor allem auf die Holzmarktsituation, Verkehrssicherungsmaßnahmen und die Biotoppflege ein. Besonders war im Jahr 2025 die Bodenschutzkalkung, bei welcher ein Helikopter 3,21 t/ha Dolomitkalk auf einer bestimmten Fläche im Forst verteilte. Des Weiteren stellte er die benötigten finanziellen Mittel für 2026 vor.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig den Jahresbericht 2025 sowie den Betriebsplan 2026.

TOP 4: Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Grabenstraße“

Hier: Verlängerung der Veränderungssperre

Die mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Grabenstraße“ am 20.02.2024 beschlossene Veränderungssperre läuft im Februar 2026 aus. Gemäß § 17 Abs. 1 BauGB kann die Gemeinde die Frist um ein Jahr verlängern. Da sich der Entwurf des Bebauungsplans noch in der Ausarbeitung befindet und mehrere fachgutachterliche Untersuchungen aktuell in Bearbeitung sind bzw. ausgewertet werden, wurde in der Gemeinderatssitzung über die Verlängerung der Veränderungssperre um ein Jahr entschieden.

Mit der Veränderungssperre soll verhindert werden, dass bauliche Maßnahmen durchgeführt werden, die die städtebaulichen Ziele beeinträchtigen könnten. Im Mittelpunkt steht eine geordnete Nachverdichtung entlang der L389.

Der Geltungsbereich der Veränderungssperre bleibt unverändert und umfasst weiterhin rund 2,87 Hektar im Bereich zwischen Bahnhofstraße, „Oberwiesen II“ und „Hascherleshecke“.

Die Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre für das Gebiet „Grabenstraße“ wird zu gegebener Zeit im Gemeindeboten öffentlich bekanntgemacht.

Der Gemeinderat fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Die am 20.02.2024 durch den Gemeinderat beschlossene Veränderungssperre für den in Anlage 2 dargestellten Bereich wird gemäß § 17 Abs. 1 BauGB um ein weiteres Jahr verlängert. Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB dürfen weiterhin nicht durchgeführt werden. Erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderung nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig ist, dürfen nicht vorgenommen werden.

TOP 5: Kommunale Wärmeplanung

Bereits in der Sitzung am 14.10.2025 beschäftigte sich der Gemeinderat mit der Wärmeplanung. Hierbei wurde analysiert, wie die Gebäude in Bodelshausen in den nächsten Jahren beheizt werden können. Wichtig war in diesem Zusammenhang der Zeitpunkt, ab dem die fossilen Energieträger Öl und Gas nicht mehr eingesetzt werden können.

Seit der letzten Sitzung wurden die Träger öffentlicher Belange wie der Gasnetz- und Stromnetzbetreiber und die Öffentlichkeit beteiligt.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig den Wärmeplan für die Gemeinde Bodelshausen.

TOP 6: Einführung einer kommunalen Katzenschutzverordnung

Die Einführung einer kommunalen Katzenschutzverordnung für das gesamte Gemeindegebiet Bodelshausen, welche zum 01.01.2026 in Kraft treten soll, wurde im Gemeinderat beraten und beschlossen.

Zentraler Inhalt der Verordnung ist die Einführung einer Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Halterkatzen, denen unkontrolliert Auslauf gewährt wird.

Durch diese Maßnahmen will die Gemeinde langfristig die Katzenpopulation kontrollieren und den Tierschutz fördern.

Der Gemeinderat beschloss die Einführung einer kommunalen Katzenschutzverordnung zum 01.01.2026 mehrheitlich mit einer Enthaltung und einer Gegenstimme.

TOP 7: Verschiedenes, Bekanntgaben

Kämmerin Eberle schilderte dem Gemeinderat das vorläufige Rechnungsergebnis für das Jahr 2025. Der laufende Betrieb wurde im Ergebnishaushalt abgebildet. Dieser wurde im Haushaltsplan geschätzt auf 19,1 Mio. € Erträge und 19,7 Mio. €. Sowohl die Erträge als auch die Aufwendungen schlossen laut der Hochrechnung mit einem geringeren Betrag ab (je 300.000 € / 400.000 € weniger). Das Ergebnis belief sich auf einen negativen Saldo von - 700.000 €, womit der Haushaltsausgleich nicht erreicht wurde. Durch ein Sonderergebnis von einer halben Million verringerte sich der hochgerechnete Saldo auf -200.000 € im Ergebnishaushalt.

Im Finanzhaushalt wurden vor allem Investitionen und Kredite abgebildet. Für das laufende Jahr wurde kein weiterer Kredit vorgeschlagen. Der Stand der liquiden Mittel änderte sich laut der Hochrechnung um + 1,9 Mio. €. Diese gleichen das Ergebnis des Finanzhaushaltes 2024 mit – 2 Mio. € aus. Der Zahlungsmittelüberschuss betrug + 600.000 €, dieser war höher als die Kredittilgungen, weshalb die zweite Voraussetzung des Haushaltsausgleiches erreicht wurde.

Laut der Hochrechnung trägt sich der Ergebnishaushalt der Gemeinde durch ein Sonderergebnis nahezu selbst, und die Liquidität bleibt in einem Zweijahreszeitraum auf dem gleichen Stand. Alle Gemeinden in Baden-Württemberg befinden sich in einer finanziell sehr angespannten Situation, weshalb derzeit alle Gemeinden ganz besonders auf die eigene finanzielle Lage schauen.

TOP 8: Einwohnerfragestunde

Keine Fragen