Bericht zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 25.11.2025

TOP 1: Einwohnerfragestunde

Keine Fragen

TOP 2: Bekanntgabe Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung

Bürgermeister King gab bekannt, dass die Stromleistungen für die kommunalen Gebäude und Liegenschaften für den Zeitraum der Jahre 2026 bis 2028 an die Erdgas Südwest GmbH in Ettlingen vergeben wurden. Die GmbH gab als Einzige ein Angebot ab. Das Ergebnis war erfreulich, da die Aufwendungen für drei Jahre rund eine halbe Million günstiger werden, als sie bisher waren.

Diese Entscheidung wurde im Zuge eines Umlaufbeschlusses durch den Gemeinderat wegen der Einhaltung von zeitlichen Fristen durchgeführt.

TOP 3: 3. Änderung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft

Bereits in der Gemeinderatssitzung am 23.04.2024 sowie in der Sitzung des Gemeinsamen Ausschusses der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Mössingen-Bodelshausen-Ofterdingen am 06.06.2024 wurde die Aufstellung der 3. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen. Nach Abschluss der frühzeitigen öffentlichen Beteiligung stand in der Sitzung des Gemeinderats am 25.11.2025 nun der Auslegungsbeschluss für den Entwurf an.

Die eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit sowie von Behörden und Trägern öffentlicher Belange wurden abgewogen und in den Entwurf eingearbeitet. Die 3. Änderung des Flächennutzungsplans umfasst für den Bereich Bodelshausen folgende Punkte:

  • Klarstellung der gemischten Baufläche für Flst. 4685 im Bereich „Äußere Bahnhofstraße“
  • Nachvollzug der Wohnbaufläche in Bodelshausen-Oberhausen entsprechend dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Oberhausen – 3. Änderung und Erweiterung“
  • Nachvollzug zweier gewerblicher Bauflächen gemäß den Bebauungsplänen „Binsenäcker II Nord“ und „Binsenäcker II Süd“

Zuständig für die Änderung des Flächennutzungsplans ist der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft. Für das weitere Verfahren war daher die Zustimmung des Gemeinderats Bodelshausen zu den Bodelshausen betreffenden Änderungen erforderlich.

Der Gemeinderat fasste einstimmig folgenden Beschluss:

  1. Der Gemeinderat stimmt den in der Drucksache dargestellten Änderungen des Flächennutzungsplans und der Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung zu.
  2. Der Entwurf zur 3. Flächennutzungsplan-Änderung vom 31.10.2025 wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet veröffentlicht (öffentliche Auslegung). Die Behörden und Träger öffentlicher Belang werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zur Stellungnahme aufgefordert.

TOP 4: Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung für die kommunalen Einrichtungen in Bodelshausen

Die Gemeindeverwaltung stellte am Sitzungstag die neue Benutzungs- und Entgeltordnung für kommunale Einrichtungen in Bodelshausen vor. Bisher galt die Benutzungs- und Entgeltordnung, die am 12.04.2005 beschlossen wurde. Aufgrund dessen, dass die Gebühren seit dem Jahr 2005 nicht mehr angepasst wurden und das Alte Rathaus bisher nur in einem Nutzungskonzept geregelt war, wurde dies nun überarbeitet. Bereits am 08.07.2025 wurden die Änderungen dem Gremium in nichtöffentlicher Sitzung präsentiert und im Vereinsgespräch am 20.10.2025 wurde der Entwurf mit den Vereinsvorsitzenden besprochen. Mit der neuen Regelung ist es nun möglich, dass unsere örtlichen Vereine auch in den Ferien in der Krebsbachhalle, Schulturnhalle und im Gymnastikraum trainieren können. Ebenso wurden die Schließzeiten des FORUM, Jugendraum, der Krebsbachhalle und der Schulturnhalle einheitlich auf 02.00 Uhr angepasst. Für die Benutzung des Forums und der Krebsbachhalle wurde nun eine Tagespauschale eingeführt, sodass diese nicht mehr nach Stunden abgerechnet werden. Die Entgelte wurden in allen Bereichen zeitgerecht angepasst. Der Beschluss wurde einstimmig gefasst und eine Veröffentlichung erfolgt.

TOP 5: Neubeschaffung eines Radladers für den kommunalen Bauhof

Der aktuelle Fahrmaschinenbestand im Bauhof umfasst aktuell 6 Baufahrzeuge, unter anderem einen Lkw, Bagger, einen Holder und einen Radlader. Die Fahrzeuge sind zunehmend reparaturbedürftig und nicht mehr verlässlich im alltäglichen Einsatz. Das Ortsbauamt und die Bauhofleitung erarbeiten aktuell ein gesamtheitliches Fahrzeugkonzept für die nächsten 10 Jahre.

Bereits seit 2024 besteht der dringende Bedarf eines zweiten Allround-Fahrzeuges, das vielseitig, flexibel und auch auf kleinstem Raum eingesetzt werden kann. Ein neuer zusätzlicher Radlader wird Entlastung und Einsatzsicherheit im alltäglichen Arbeitsablauf bringen und die bereits vorhandenen Fahrzeuge schonen.

Im Haushalt 2025 wurde die Beschaffung eines zusätzlichen Radladers bereits aufgenommen und berücksichtigt.

Nach umfangreicher Prüfung und Auswahl durch das Bauhofteam hat man sich für die Anschaffung eines kompakten Teleskopradladers entschieden. Das Fahrzeug ist ein flexibler Alleskönner für zahlreiche Aufgaben, für die normalerweise unterschiedliche Maschinen oder gar Handarbeit notwendig sind. Mögliche Anbaugeräte sind Schaufel, Palettengabel und Winterdienstgeräte. Auch eine Wildkrautbürste, Mulcher und Seitenkipper sind mögliche Erweiterungen. Bereits vorhandene Anbaugeräte des Radladers im Bestand können von dem neuen Radlader genutzt werden.

Der Gemeinderat hat nach sorgfältiger Prüfung und Abwägung der Neubeschaffung eines Teleskopradladers zugestimmt. Der Kaufpreis des Fahrzeugs beläuft sich auf 69.400 €. Der Beschluss erfolgte einstimmig.

TOP 6: Verschiedenes, Bekanntgaben

Verkehrsschau 2025

Die Verwaltung hatte am 09.09.2025 eine gemeinsame Verkehrsschau mit der Verkehrsbehörde der Stadt Mössingen sowie Vertretern des Landratsamts und der Verkehrspolizei. Die Organisation und Moderation der Veranstaltung übernahm die Verkehrsbehörde. Hierbei wurden verschiedene Punkte verkehrsrechtlich bewertet, die in den vergangenen Monaten bei der Gemeindeverwaltung eingegangen sind. Die Ergebnisse dieses verwaltungsinternen Termins wurden im Rahmen der Sitzung dem Gemeinderat präsentiert.

Sondervermögen des Bundes

Am 24.11.2025 hat das Finanzministerium Details zur Verteilung des Sondervermögens Infrastruktur veröffentlicht. Das Land Baden-Württemberg wird ⅔ des Sondervermögens Infrastruktur des Bundes an die Kommunen weitergeben. Das sind 8,77 Milliarden Euro. Das Land wird die Mittel pauschal an die Kommunen weiterleiten. Bislang ist der Anteil in keinem anderen Bundesland höher. Für Bodelshausen bedeutet das konkret eine Summe in Höhe von 3.481.856,64 Euro, die für Investitionen verwendet werden soll.

IHK Innenstadtberater

Die beiden im November durchgeführten Workshops zur Belebung der Ortsmitte waren gut besucht und haben bereits erste Ansatzpunkte für die Entwicklung konkreter Maßnahmen erkennen lassen. Die Verwaltung kündigte an, dass der nächste, entscheidende Workshop (Maßnahmenworkshop) am 21.01.2026 um 18:30 Uhr im Bürgersaal des Rathauses stattfinden wird. Auch Bürgerinnen und Bürger, die bisher noch nicht beteiligt waren, sind herzlich eingeladen.

Verkehrspräventionspreis des Landes BW

Das seit 2011 im Schulalltag etablierte Projekt „Schulwegtiger“ wird mit dem Verkehrspräventionspreis des Landes Baden-Württemberg gewürdigt. Die Preisverleihung erfolgt am 2.2.2026 im Rahmen der Verkehrssicherheitskonferenz in Pforzheim. Eine besonders hohe Würdigung, die nur vier Städte und Gemeinden im Land Baden-Württemberg erfahren.

Preisverleihung Wettbewerb „Alle inklusive – Barrierefreie Gemeinde Baden-Württemberg“

Der Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e. V. hatte die Teilnahme zum Wettbewerb für barrierefreie Kommunen ausgeschrieben. Die Gemeinde Bodelshausen wird den Anforderungen gerecht und erhält am 16.12.2025 in Stuttgart den Preis.

Sachstand Kinderhaus Birkenweg

Seit Anfang November laufen die vorbereitenden Maßnahmen zu Umbau und Neugestaltung der Außenanlage im Kinderhaus Birkenweg. Das Bauhofteam hat vorbereitend die notwendigen Abbrucharbeiten durchgeführt. Alte Palisaden wurden entfernt, Beläge teils rückgebaut, die Entwässerung des Geländes wurde vorbereitend überarbeitet. Zeitgleich haben die Mitarbeiter der Gemeindewerke die Wasserversorgung der Außenanlage neu strukturiert.

Im Zuge von Baumpflegearbeiten auf dem Gelände wurde festgestellt, dass ein alter Ahorn nicht mehr stand- und verkehrssicher war. Dieser wurde gefällt und durch eine neue stattliche Hainbuche ersetzt.

In den kommenden Tagen wird die Gartenbaufirma Werner mit der weiteren Überarbeitung der Außenanlage beginnen.

Termine

Es wurde vorinformiert, dass am 11. Januar 2026 der traditionelle Neujahrsempfang des Bürgermeisters stattfindet.

TOP 7: Einwohnerfragestunde

Keine Fragen