E-Scooter – Die Polizei informiert

E-Scooter werden immer beliebter und sind auch hier in Bodelshausen und Umgebung in einer Vielzahl anzutreffen. Leider handelt es sich oftmals um Fahrzeuge ohne erforderliche Betriebserlaubnis und Haftpflichtversicherung, welche im öffentlichen Verkehrsraum nicht benutzt werden dürfen.

Bitte beachten Sie beim Kauf, der Benutzung oder der Überlassung des Fahrzeuges an andere Personen, vor allem an ihre Kinder, dass der E-Scooter eine allgemeine Betriebserlaubnis hat, sofern der E-Scooter auf öffentlichem Verkehrsraum benutzt werden soll.

Die Benutzung eines E-Scooters ohne Betriebserlaubnis und Haftpflichtversicherung im öffentlichen Straßenverkehr stellt eine Straftat dar und kann eine Geldstrafe und/oder führerscheinrechtliche Maßnahmen zur Folge haben.

Weitere wichtige Infos erhalten Sie unter folgendem Link:

https://www.dvr.de//fileadmin/downloads/Themen/e-scooter/E-Scooter-Flyer.pdf

Bei Tipps rund um den Kauf und den Betrieb von E-Scootern stehen die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten des Polizeiposten Bodelshausen sehr gerne zur Verfügung.

Matthias Heck

Leiter des Polizeipostens Bodelshausen