Erinnerung an die Reinigungspflicht von Gehwegen

Das Ordnungsamt der Gemeinde Bodelshausen weist darauf hin, dass die Verantwortung für die Sauberkeit und Verkehrssicherheit der Gehwege nicht bei der Gemeinde, sondern bei den Anwohnerinnen und Anwohnern liegt.

Grundlage hierfür ist die „Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege“. Danach sind alle Eigentümerinnen und Eigentümer verpflichtet, die an ihr Grundstück angrenzenden Gehwege regelmäßig zu säubern.

Zu den Aufgaben zählen insbesondere:

  • das Entfernen von Unkraut, Laub und sonstigen Verunreinigungen,
  • das Schneeräumen im Winter sowie
  • das Bestreuen bei Glätte.

Diese Maßnahmen dienen nicht nur der Sauberkeit, sondern auch der Sicherheit aller Bürgerinnen und Bürger.
Bitte beachten Sie: Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

Die vollständige Satzung finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Bodelshausen.
Wir bitten alle Anwohnerinnen und Anwohner um Ihre Mithilfe, damit Bodelshausen sauber und sicher bleibt.