Anträge von Vereinen auf Investitionsförderung für Investitionen in 2026

T E R M I N N I C H T V E R S Ä U M E N!

Nach der Vereinsförderrichtlinie vom 11.12.2018, zuletzt geändert am 14.12.2021, müssen Förderanträge für 2026 mit förderfähigen Kosten von über 6.000,00 € bis spätestens

1. September 2025

bei der Gemeindeverwaltung eingegangen sein. Förderanträge für Maßnahmen zwischen 2.500,00 und 6.000,00 € sind bis spätestens 30. Juni 2026 zu stellen. Vereine, welche beabsichtigen, im Jahr 2026 förderfähige Investitionen durchzufüh­ren, werden auf diese Termine aufmerksam gemacht, da verspätet eingehende Anträge abgelehnt werden müssen.

Ihre Gemeindeverwaltung