Bericht zur öffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses am 08.07.2025
TOP 1: Einwohnerfragestunde
Keine Fragen
TOP 2: Bekanntgabe Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung
Keine Bekanntgaben
TOP 3: Informelle Bauvoranfrage für den Abbruch und die Neubebauung mit Tiefgarage auf dem Grundstück Bahnhofstr. 130, Flurstück-Nr. 4580
Hier: Vorberatung und In-Aussicht-Stellung des gemeindlichen Einvernehmens bei Abweichungen vom Bebauungsplan „Blöhsteinstraße“
Auf dem Grundstück Bahnhofstraße 130 ist der Abbruch und Neubebauung mit Tiefgarage vorgesehen. Das Bauvorhaben ist innerhalb der Baugrenze geplant. Durch das Vorhaben können mehrere Stellplätze direkt auf dem Grundstück realisiert werden und zudem ist auch eine Tiefgarage geplant. Dies trägt zur Entlastung des öffentlichen Straßenraums bei.
Der Technische Ausschuss hat in dieser Vorberatung das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht gestellt.
TOP 4: Bauantrag zum Umbau eines Wohnhauses auf dem Grundstück Bahnhofstr. 49, Flurstück-Nr. 4214/1
Hier: Entscheidung über gemeindliches Einvernehmen gemäß § 34 BauGB
Auf dem Grundstück Bahnhofstraße 49 wurde der Umbau eines Wohnhauses beantragt. Nach § 34 BauGB sind innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile Vorhaben zulässig, wenn sie sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen und die Erschließung gesichert ist.
Diese Zulassungsvoraussetzungen werden nach Auffassung der Verwaltung bei dem geplanten Vorhaben erfüllt. Seitens der Baurechtsbehörde Mössingen bestehen ebenfalls keine Bedenken.
Der Technische Ausschuss stimmt dem Bauantrag einstimmig zu.
TOP 5: Bauantrag zum Neubau einer Scheune auf bestehende Unterkellerung auf dem Grundstück Heidengässle 2, Flurstück-Nr. 137/2
Hier: Antrag auf Befreiung von den Bestimmungen des § 5 LBO (Abstandsflächen)
Auf dem Grundstück Heidengäßle 2 wurde ein Neubau einer Scheune auf bestehende Unterkellerung beantragt. Im Rahmen des Baugesuchs wurde eine Abweichung von den Vorschriften des § 5 LBO beantragt, da die geplante Bebauung auf der Südseite die erforderliche Abstandsfläche zur Grundstücksgrenze unterschreitet. Die Grenzbebauung entspricht dem historischen Bestand. Von der Nutzung sind keine unzumutbaren Auswirkungen auf das Nachbargrundstück zu erwarten; insbesondere sind keine Beeinträchtigungen hinsichtlich Belichtung, Belüftung oder Brandschutz zu befürchten.
Der Technische Ausschuss stimmt der beantragten Abweichung einstimmig zu. Diese Zustimmung wird nur unter der Auflage erteilt, dass das Gebäude auch hinsichtlich Kubatur und Höhe dem Altbestand entspricht.
TOP 6: Informationen zu sonstigen Bauvorhaben
Die Mitglieder des Technischen Ausschusses nahmen von drei Bauvorhaben Kenntnis, welche keiner Beratung und Beschlussfassung bedürfen, da die Vorgaben des Bebauungsplans eingehalten werden oder kein Bebauungsplan besteht.
TOP 7: Verschiedenes, Bekanntgaben
Keine Bekanntgaben
TOP 8: Einwohnerfragestunde
Keine Fragen
