Rad- und Fußweg Oberwiesen

Rad- und Fußwege dürfen nicht mit Mofas befahren werden. Sie sind ausschließlich für Fahrräder, Pedelecs ohne Kennzeichen und Fußgänger zugelassen.

Die Nutzung durch Mofas ist laut Straßenverkehrsordnung untersagt. Das Befahren dieser Wege durch Mofas gefährdet die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer und beeinträchtigt das friedliche Miteinander auf dem Weg.

In letzter Zeit wurde vermehrt festgestellt, dass Mofas dennoch auf diesen Wegen unterwegs sind.

Die Gemeinde bittet daher um Beachtung der geltenden Regeln.

Zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit werden stichprobenartige Kontrollen durchgeführt.
Ein Verstoß kann mit einem Bußgeld von 50 € geahndet werden.