Bericht zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 13.05.2025
TOP 1: Einwohnerfragestunde
Keine Fragen.
TOP 2: Bekanntgabe Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung
Keine Bekanntgaben.
TOP 3: Städtebauliches Konzept „Grabenstraße“
Hier: Beschluss einer Variante als Grundlage zur weiteren Bearbeitung des Projektes und der Durchführung eines Konzeptvergabeverfahrens
Nachdem in der Gemeinderatssitzung am 20.02.2024 der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Grabenstraße“ gefasst worden ist, wurden in der Gemeinderatssitzung am 13.05.2025 der aktuelle Projektstand sowie die weiterführende Planung durch die Verwaltung und das Planungsbüro vorgestellt. Seit dem Aufstellungsbeschluss wurden diverse Gutachten beauftragt und teilweise bereits durchgeführt (z.B. Lärmschutz, Artenschutz). Es ist vorgesehen, im Plangebiet des Bebauungsplanes zum einen die bestehenden Nutzungen zu sichern und zum anderen eine Nachverdichtung im Bereich der unbebauten Teilflächen zwischen Bahnhofstraße und Grabenstraße zu ermöglichen. Vom Büro Baldauf Architekten und Stadtplaner GmbH wurden in diesem Zusammenhang drei Varianten eines Städtebaulichen Konzeptes für die unbebaute Fläche entworfen, die dem Gremium in der Sitzung vorgestellt wurden. Die Variante 1 mit einem „Dreigiebelhaus“ entlang der Bahnhofstraße, in dem u.a. ein Ärztehaus untergebracht werden kann, wurde aufgrund des harmonischen städtebaulichen Erscheinungsbildes durch das Planungsbüro und die Verwaltung empfohlen. Die angedachten Punkthäuser entlang der Grabenstraße fügen sich gut in die Bestandsbebauung ein, während die Bebauung entlang der Bahnhofstraße das Ortsbild sichtlich aufwerten würde.
Diese Pläne werden Grundlage für ein sogenanntes Konzeptvergabeverfahren sein. Bei Konzeptvergaben handelt es sich um ein Verfahren der Grundstücksveräußerung, bei dem die Gemeinde Einfluss nimmt auf Art und Maß der Nutzung und Gestaltung, ohne dabei selbst die Rolle des Bauherrn oder Investors einzunehmen. Dabei werden kommunale Grundstücke gerade nicht ausschließlich zum Höchstpreis, sondern im Rahmen von wettbewerblichen Verfahren nach der Qualität des von den Bewerbern geforderten Konzeptes veräußert. Das Konzept soll dabei sowohl einen Nutzungsvorschlag als auch die hochbauliche Gestaltung beinhalten. Bewertet werden etwa die Erfüllungsgrade der vorgegebenen ökologischen, sozialen sowie städtebaulichen und architektonischen Kriterien oder auch quantitative oder qualitative Programmvorgaben.
Der Gemeinderat fasste einstimmig folgenden Beschluss:
1. Der aktuelle Stand zum Projekt „Grabenstraße“ in Bodelshausen wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Gemeinderat der Gemeinde Bodelshausen beschließt, das Städtebauliche Konzept Variante 1 (siehe Anlage 4) als Grundlage für die weitere Bearbeitung des Projektes heranzuziehen.
3. Der Gemeinderat der Gemeinde Bodelshausen beschließt, für die ca. 5.410 m² große kommunale Fläche, bestehend aus den Flurstücken 4365, 4367, 4368, 4242/2 (siehe Anlage 2), ein Konzeptvergabeverfahren durchzuführen.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Vorbereitungen zur Durchführung eines Konzeptvergabeverfahrens zu treffen und juristische und städtebauliche Begleitung in das Projekt einzubinden.
TOP 4: Neugestaltung der Außenanlage des Kinderhauses Birkenweg
Die Außenanlage des Kinderhauses Birkenweg entstand in den heutigen Grundzügen seit 1975 und entspricht nicht mehr den Anforderungen an eine Kindergarteneinrichtung ausschließlich für U3-Kinder. Mangelnde Übersicht und Kontrolle der Kinder, unzureichende Sicherheitsvorkehrungen und Verletzungsgefahren sowie sanierungsbedürftige Materialien und zu wenige Spielgeräte prägen das Bild. In Zusammenarbeit mit der Kindergartenleitung und einem Planungsbüro hat das Ortsbauamt einen Entwurf zur Verbesserung der Außenanlage im Birkenweg vorgestellt. Schwerpunkt der zukünftigen Gestaltung ist eine großzügigere Freifläche mit geringeren Verletzungsgefahren, ausreichender Beschattung der einzelnen Bereiche, zusätzlichen Begrenzungen und weiteren Spielelementen wie eine Hangrutsche und ein Spielhaus. Am 10.12.2024 wurde das Projekt Neugestaltung Außenanlage Kinderhaus Birkenweg erstmalig dem Gemeinderat vorgestellt. Auf Grund der aktuell angespannten Situation der Gemeinde wurden die hohen Gesamtkosten jedoch in Frage gestellt und eine Überplanung und Reduzierung der Kosten vereinbart. Nachdem der Gemeinderat am 11.03.2025 eine Kostenobergrenze von 75.000 € brutto festgelegt hatte, stand die Verwaltung vor der Aufgabe, die Baukosten weiter zu reduzieren und dennoch ein akzeptables und funktionierendes Ergebnis für das Kinderhaus Birkenweg zu entwerfen.
Der neue Umsetzungsvorschlag zur Neugestaltung und eine grobe Kostenschätzung wurden durch das Ortsbauamt präsentiert und durch den Gemeinderat mehrheitlich beschlossen. Des Weiteren wurde mehrheitlich beschlossen, die erforderlichen Zuarbeiten wie Ausführungsplanung, Ausschreibung und Vergabe und Bauüberwachung an das Büro Röcker freiraumplanung zu vergeben. Der Beschluss wurde mehrheitlich mit einer Gegenstimme und einer Enthaltung gefasst.
TOP 5: Neufassung der Marktsatzung der Gemeinde Bodelshausen
Die Marktsatzung der Gemeinde wurde 1987 erlassen und zuletzt 2001 angepasst. Bei der Organisation und Durchführung des Osterjahrmarktes ist erneut aufgefallen, dass die Regelungen teilweise veraltet und überholt waren. Die überarbeitete Fassung enthält Anpassungen an vergleichbare Satzungen benachbarter Gemeinden und an die tatsächliche Praxis. So wurde der nicht mehr durchgeführte „Fensterblümlesmarkt“ gestrichen, die Marktzeiten wurden an die durchgeführte Praxis angepasst und bestehende Gebühren (Strombereitstellungspauschale von 2,00 € sowie 5,00 € Entgelt bei Strombezug) in die Satzung aufgenommen. Außerdem wurde die Standgebühr von 1,50 € auf 2,00 € je laufendem Meter erhöht. Mit der Neufassung wurde eine rechtssichere und praktikable Grundlage für die Durchführung des Osterjahrmarktes geschaffen.
Der Gemeinderat beschloss mehrheitlich mit einer Enthaltung die Neufassung der Marktsatzung.
TOP 6: Verschiedenes, Bekanntgaben
Verschiedene Termine
Bürgermeister King informierte über folgende Termine im Mai:
- Sport- und Kulturehrung am 23.05.2025
- Frühjahrskonzert Musikverein am 24.05.2025
- Auftakt Förderprojekt IHK „Innenstadtberater“ am 28.05.2025
Eine Gemeinderätin stellte Fragen zur Inbetriebnahme des Brunnens in Oberhausen, zum Zustand von Mülleimern bei der Linde und am Sportplatz sowie zum Verhalten auf dem Kunstrasenplatz und an der Bushaltestelle in der Steinstraße. Die Verwaltung informierte, dass der Brunnen mit Niederschlagswasser betrieben wird. An der Linde ist kein neuer Mülleimer geplant. Für den Sportplatz wurde eine häufigere Kontrolle des Mülleimers zugesagt. Der Kunstrasenplatz ist öffentlich zugänglich, Maßnahmen zur Verbesserung werden geprüft. Die Bushaltestelle in der Steinstraße wird im Zuge der Straßensanierung barrierefrei ausgebaut.
Ein Gemeinderatsmitglied erkundigte sich nach dem Stand bezüglich eines möglichen Fußwegs in der Steigstraße. Die Verwaltung teilte mit, dass entsprechende Planungen vorliegen und das Thema im Rahmen der nächsten Verkehrsschau behandelt wird.
TOP 7: Einwohnerfragestunde
Keine Fragen.


