Bericht zur Sitzung des Gemeinderates am 08.04.2025

TOP 1: Einwohnerfragestunde

Keine Fragen

TOP 2: Bekanntgabe Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung

Keine Bekanntgaben

TOP 3: Bebauungsplan „Neufassung - Äußere Bahnhofstraße“

Hier: - Behandlung der während der Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen

- Satzungsbeschluss

In Bodelshausen soll eine Brachfläche am südlichen Ortsrand einer Wohnnutzung zugeführt werden. Der bisherige Bebauungsplan „Äußere Bahnhofstraße“ aus dem Jahre 2004 lässt Neubauten im Wesentlichen nur im Bereich der Bestandsbebauung der ehemaligen Kfz-Werkstatt auf Flst. 4690 zu.

Der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes wurde in der Sitzung des Gemeinderates am 18.06.2024 gefasst. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange fand im Zeitraum vom 27.06.2024 – 26.07.2024 statt. Die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung wurden daraufhin aufgearbeitet. Am 15.10.2024 beschloss der Gemeinderat die Entwurfsannahme und fasste den Auslegungsbeschluss. Die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgte vom 23.10.2024 – 22.11.2024.

Um das Planverfahren zum Abschluss zu bringen, wurden in der Sitzung am 08.04.2025 die eingegangenen Stellungnahmen abgewogen und der Satzungsbeschluss gefasst. Die Änderungen, die sich aus den Stellungnahmen ergeben haben, waren vorrangig redaktioneller Natur.

Der Gemeinderat fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Zum Abschluss des Bebauungsplanverfahrens „Neufassung – Äußere Bahnhofstraße“, Gemeinde Bodelshausen, mit Örtlichen Bauvorschriften wird beschlossen:

1. Die zum Entwurf des Bebauungsplans „Neufassung – Äußere Bahnhofstraße“, bisher vorgebrachten Stellungnahmen werden wie in der Anlage „Stellungnahmen und Behandlung der Stellungnahmen“ vom 08.04.2025 aufgeführt, behandelt.

2. Die zum Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Neufassung – Äußere Bahnhofstraße“, bisher vorgebrachten Stellungnahmen werden wie in der Anlage „Stellungnahmen und Behandlung der Stellungnahmen” vom 08.04.2025 aufgeführt, behandelt.

3. Der Bebauungsplan „Neufassung – Äußere Bahnhofstraße“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) vom 08.04.2025 und dem Schriftlichen Teil (Teil B 1.) vom 08.04.2025, wird gebilligt und als Satzung beschlossen.

4. Die Örtlichen Bauvorschriften „Neufassung – Äußere Bahnhofstraße“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) vom 08.04.2025 und dem Schriftlichen Teil (Teil B 1.) vom 08.04.2025, werden gebilligt und als Satzung beschlossen.

5. Die Begründung zum Bebauungsplan und zu den Örtlichen Bauvorschriften mit Datum vom 08.04.2025 wird festgestellt.

6. Der Bebauungsplan wird gemäß § 10 (2) BauGB und die Örtlichen Bauvorschriften werden gemäß § 74 (7) LBO i.V.m. § 10 (2) BauGB dem Landratsamt zur Genehmigung vorgelegt und die Erteilung der Genehmigung wird gemäß § 10 (3) BauGB alsdann ortsüblich bekannt gemacht.

7. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen erhoben haben, von diesem Ergebnis unter Angaben von Gründen in Kenntnis zu setzen.

TOP 4: Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Solarpark Bodelshausen“

Hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

Im Zusammenhang mit dem derzeit in Aufstellung befindlichen Teilregionalplan Solarenergie des Regionalverbandes Neckar-Alb haben die Gemeinde Bodelshausen und die Stadt Hechingen eine attraktive Fläche identifiziert, die relativ unkritisch mit einer Freiflächen-Photovoltaikanlage zu beplanen wäre. Hierbei handelt es sich um das vormals angedachte interkommunale Gewerbegebiet „Hinter dem See/Butzenwiesen/Seewiesen“ zwischen der B27 und der Bahnlinie.

Die Gemeinderäte der Gemeinde Bodelshausen und der Stadt Hechingen haben sich darauf verständigt, die Umsetzung des Solarparks Bodelshausen-Sickingen auf dem durch die Teilfortschreibung des Regionalplanes identifizierten Gebiet konkret anzugehen. Als Projektpartner wurden die Stadtwerke Tübingen ausgewählt. Insgesamt werden auf der Fläche von knapp 9,3 ha, 8,2 MW Leistung erwartet. Das entspricht dem Jahresbedarf von 2.500 Haushalten. Ein Großteil der Flächen – sowohl auf der Gemarkung Bodelshausen als auch auf der Gemarkung Hechingen / Sickingen – befindet sich im kommunalen Eigentum der Gemeinde Bodelshausen.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Bodelshausen“ werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung der Photovoltaikanlage auf der Gemarkung Bodelshausen geschaffen. Der Geltungsbereich umfasst ca. 2 ha. Für die Fläche auf der Gemarkung Sickingen (7,8 ha) wird durch die Stadt Hechingen ein separater Bebauungsplan mit dem Titel „Solarpark Sickingen“ aufgestellt.

Der Gemeinderat fasste mehrheitlich mit zwei Gegenstimmen folgenden Beschluss:

1. Der Fassung eines Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Bodelshausen“ wird zugestimmt.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, diesen Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.

TOP 5: Vorstellung des neuen Leiters des Polizeipostens Bodelshausen

Im Rahmen der Gemeinderatssitzung stellte sich der neue Leiter des Polizeipostens Bodelshausen, Matthias Heck, im Gremium vor. Herr Heck trat am 01.04.2025 als Nachfolger von Herrn Richard Kesenheimer sein Amt in Bodelshausen an.

Herr Heck wurde vom Gremium in Bodelshausen herzlich willkommen geheißen.

Im Gemeindeboten wurde bereits vergangene Woche über den Wechsel der Polizeipostenleitung berichtet.

TOP 6: Änderung Benutzungsordnung des Häckselplatzes

In der Gemeinderatssitzung am 20.02.2024 wurde die Benutzungsordnung für den Häckselplatz zuletzt überarbeitet. Dabei wurden die Annahmebedingungen in § 2 erweitert, unter anderem mit dem Verbot, vom Buchsbaumzünsler befallenes Pflanzenmaterial anzuliefern, da dieses bislang im Restmüll entsorgt werden musste.

Inzwischen hat jedoch der Abfallwirtschaftsbetrieb Tübingen seine Regelungen angepasst: Eine reguläre Abgabe von Buchsschnitt – auch wenn er vom Buchsbaumzünsler befallen ist – auf den Häckselplätzen im Landkreis wird nun ausdrücklich befürwortet. Diese Entscheidung wurde mit der Abteilung Landwirtschaft sowie dem Zweckverband Abfallwirtschaft Reutlingen/Tübingen (ZAV) abgestimmt und entspricht auch den Empfehlungen des Landwirtschaftlichen Technologiezentrums Augustenberg.

Auf dieser Grundlage wurde die Einschränkung zur Annahme von Buchsbaumzünsler-Material in § 2 (3) der Benutzungsordnung wieder entfernt. Ein aktualisiertes Merkblatt ist online verfügbar, und ein entsprechender Hinweis wurde am 14. März 2025 im Gemeindeboten veröffentlicht.

Der Gemeinderat stimmte der Änderung der Benutzungsordnung für den Häckselplatz mit Wirkung zum 01.05.2025 einstimmig zu.

TOP 7: Verschiedenes, Bekanntgaben

Zwei SprachFit-Gruppen ab dem Schuljahr 2025/2026:

Ab dem neuen Schuljahr 2025/2026 werden zwei SprachFit-Gruppen für die Vorschulkinder angeboten, bei denen das Gesundheitsamt einen
intensiven Sprachförderbedarf festgestellt hat. Das Programm wird vom Land finanziell gefördert. Die Kinder werden in Gruppen von 4 bis max. 12 Kindern gefördert und das Programm umfasst 4 Stunden pro Woche. Die Teilnahme der Kinder ist freiwillig; ab dem Schuljahr 2027 ist eine verbindliche Teilnahme vorgesehen.

Startchancen BW:
Die Steinäcker-Schule ist ab dem Schuljahr 2025/2026 in das Startchancen-Programm des Landes aufgenommen worden.
Das Startchancen-Programm ist ein wichtiger Baustein, um die Bildungs- und Teilhabechancen der Kinder und Jugendlichen in Baden-Württemberg zu verbessern. Das Programm soll gezielt Schulen mit einem hohen Anteil sozial benachteiligter Schülerinnen und Schüler unterstützen, um dort die Lernbedingungen zu verbessern und Kinder und Jugendliche ganzheitlich zu fördern.

Damit erhält die Schule ab dem kommenden Schuljahr zusätzliche Unterstützung und vor allem auch zusätzliche Ressourcen, um die Herausforderungen besser bewältigen zu können. Die Unterstützung für jede Schule umfasst dabei Investitionen in Ausstattung und Gebäude (Säule I), Investitionen in zusätzliches Personal für multiprofessionelle Teams (Säule III) sowie ein Chancenbudget (Säule II), das die Schulen bedarfsgerecht in Lösungen vor Ort investieren können.

Veranstaltungen:

Auf folgende Veranstaltungen wurde hingewiesen:

  • Ostermarkt am 12.04.2025
  • Maihockete am 30.04.2025
  • Eröffnung Pyrolyseanlage KBF am 09.05.2025
  • Betriebsbesichtigung am 09.05.2025
  • Winzerfest 19. – 21.09.2025

Stand REWE-Erweiterung:

Bürgermeister King informierte, dass die Verwaltung mit der Investorengruppe des REWE nochmals einen Termin hatte, um die seit Jahren geplante Erweiterung zu konkretisieren. Voraussichtlich im Mai wird verbindlich rückgemeldet, wann und mit wem die Erweiterung des Marktes angegangen wird.

Panoramabank Oberhausen:

Die Verwaltung informierte über eine Anregung aus der Mitte des Gemeinderates, im Kreuzungsbereich vom „Feldweg 90“ Richtung Oberhausen eine Bank mit Informationstafel aufzustellen. Der Gemeinderat nahm dies zur Kenntnis.

TOP 8: Einwohnerfragestunde

Keine Fragen