Lärmaktionsplan Stufe 4 der Gemeinde Bodelshausen

Verkehrslärm gehört zu den bedeutendsten Umweltbelastungen für die Bevölkerung. Um die Lärmsituation entlang stark befahrener Straßen regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls Verbesserungen umzusetzen, sind Kommunen gesetzlich verpflichtet, ihre Lärmaktionsplanung fortzuschreiben.

Die Gemeinde Bodelshausen befasst sich bereits seit mehreren Jahren mit diesem Thema. Nachdem in den Jahren 2016, 2017 und 2019 erste Lärmaktionspläne beziehungsweise Fortschreibungen erstellt wurden, begann im Jahr 2023 die Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Stufe 4. Dabei wurden neben den gesetzlich vorgegebenen Streckenabschnitten der B 27 und der L 389 auch die weiteren Ortsdurchfahrten freiwillig in die Untersuchung einbezogen, um die Belastungssituation im gesamten Gemeindegebiet umfassend zu betrachten.


Zeitlicher Ablauf

November 2023
Der Gemeinderat beschließt die Fortschreibung des Lärmaktionsplans im qualifizierten Verfahren und erweitert den Untersuchungsumfang freiwillig auf die gesamte Ortsdurchfahrt der L 389 sowie die Kreisstraßen K 6931 (Hechinger Straße) und K 6932 (Bahnhofstraße). Mit der fachlichen Begleitung wird das Ingenieurbüro Rapp AG beauftragt.

Oktober 2024
Die Ergebnisse der Lärmkartierung werden vorgestellt. Auf Grundlage der festgestellten Belastungen beschließt der Gemeinderat, verschiedene Geschwindigkeitsbeschränkungen als mögliche Lärmschutzmaßnahmen näher untersuchen zu lassen.

Oktober 2025
Nach Abschluss der Wirkungsanalysen werden konkrete Maßnahmen festgelegt. Dazu gehören insbesondere Tempo 40 auf ausgewählten Ortsdurchfahrten, der Einsatz lärmmindernder Fahrbahnbeläge sowie flankierende Maßnahmen zur Geschwindigkeitskontrolle. Anschließend erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange.

Juni 2026
Nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen beschließt der Gemeinderat den Lärmaktionsplan Stufe 4 der Gemeinde Bodelshausen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung der festgesetzten Maßnahmen bei den zuständigen Behörden zu beantragen.

Der Lärmaktionsplan enthält insbesondere folgende Maßnahmen:

- Tempo 40 ganztags auf der L 389 (Rottenburger Straße/Bahnhofstraße) sowie der K 6931 (Hechinger Straße) und K 6932 (Bahnhofstraße),
- Ausbesserung hervorstehender Kanal- und Schachtdeckel,
- Einbau lärmmindernder Fahrbahnbeläge in besonders belasteten Bereichen,
- Maßnahmen zur Anzeige und Kontrolle der zulässigen Höchstgeschwindigkeit.

Nachfolgend finden Sie den beschlossenen Lärmaktionsplan sowie die zugehörigen Unterlagen und Karten.

Lärmaktionsplan Bodelshausen (4,239 MB)

Beilagen Lärmaktionsplan Bodelshausen (20,37 MB)