Aufstellung des Lärmaktionsplans der Gemeinde Bodelshausen – Beteiligung der Öffentlichkeit

Nach § 47c Bundesimmissionsschutzgesetz wurden im Dezember 2023 von der Landesanstalt für Umwelt alle Hauptverkehrsstraßen mit über 3 Mio. Kfz/Jahr bzw. 8.200 Kfz/24h analysiert. Auf Gemarkung Bodelshausen wurden aufgrund dessen die B 27 sowie die L 389 zwischen B 27 und Kreisverkehrsplatz erfasst. Die Gemeinde ist daher zur Aufstellung eines Lärmaktionsplans verpflichtet. Zur Verbesserung des Wohnumfeldes untersucht die Gemeinde freiwillig auch die Lärmbelastung entlang der L 389 Bahnhofstraße / Rottenburger Straße (nördlich des Kreisverkehrs) sowie die K 6931 Hechinger Straße und die K 6932 Bahnhofstraße.

Im November 2023 beauftragte die Gemeinde Bodelshausen die Rapp AG mit der Aufstellung des Lärmaktionsplans Stufe 4 im qualifizierten Verfahren. Der Gemeinderat hat der Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 47d Bundesimmissionsschutzgesetz in seiner Sitzung vom 14. Oktober 2025 zugestimmt.

Die Gemeindeverwaltung schlägt die Festsetzung folgender Lärmminderungsmaßnahmen vor:

  • Geschwindigkeitsbeschränkung 40 km/h ganztags aus Lärmschutzgründen für folgende Bereiche:
  • L 389 Rottenburger Straße / Bahnhofstraße: auf gesamter Länge zwischen nördlichem und östlichem Ortsschild
  • K 6931 Hechinger Straße: vom Kreisverkehrsplatz L 389 bis zum westlichen Ortsschild
  • K 6932 Bahnhofstraße: von der Einmündung L 389 bis zum südlichen Ortsschild
  • Einbau eines lärmmindernden Fahrbahnbelags als vordringlicher Bedarf in allen Bereichen, in denen die Auslösewerte der Lärmaktionsplanung (65/55 dB(A) tags/nachts) erreicht/überschritten werden
  • Flankierende Maßnahmen zur Anzeige und Kontrolle der zulässigen Höchstgeschwindigkeit

Der Entwurf des Lärmaktionsplans liegt in der Zeit vom 27.10.2025 bis einschließlich 30.11.2025 im Rathaus der Gemeinde Bodelshausen, Am Burghof 8, Büro 103 öffentlich aus. Jede:r kann die Unterlagen während der Dauer der Auslegung zu den derzeit geltenden Öffnungszeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung. Die Unterlagen können auch auf der Homepage der Gemeinde unter https://www.bodelshausen.de/verwaltung/rathaus/oeffentliche+bekanntmachungen eingesehen werden. Stellungnahmen und Anregungen zu den ausgelegten Unterlagen können bis einschließlich 30.11.2025 schriftlich vorgebracht werden.

Bodelshausen, den 24.10.2025

gez. Florian King

Bürgermeister