3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Mössingen – Bodelshausen – Ofterdingen – Aufstellungsbeschluss

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

und der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zur

3. Flächennutzungsplanänderung

Der Gemeinderat der Gemeinde Bodelshausen hat in seiner Sitzung am 23.04.2024 beschlossen, den seit 1992 wirksamen und im Jahr 2001 fortgeschriebenen Flächennutzungsplan der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft (VVG) zu ändern. Am 15.04.2024 und am 23.04.2024 haben die Gemeinderäte der Stadt Mössingen und der Gemeinde Ofterdingen die Aufstellung der 3. Flächennutzungsplanänderung beschlossen. Der Gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Mössingen – Bodelshausen – Ofterdingen hat in seiner Sitzung am 06.06.2024 ebenfalls beschlossen, den Flächennutzungsplan der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft zu ändern.

Insbesondere aus Gründen der bisherigen baulichen Entwicklung wird neben der Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes ein Änderungsverfahren notwendig. In dieses Änderungsverfahren sollen insbesondere folgende Bereiche einbezogen werden:

Mössingen
  • Beim hohen Steg in Mössingen
    – Änderung einer gewerblichen Bauflache und einer Grünflache in eine gemischte Baufläche im Zusammenhang mit der Entwicklung des Bebauungsplans „Beim hohen Steg“ in Mössingen; ca. 2,1 ha
  • Hoeckle in Mössingen
    – Änderung einer gewerblichen und einer gemischten Baufläche in eine Wohnbaufläche im Zusammenhang mit der Entwicklung des Bebauungsplans „Hoeckle“ in Mössingen; ca. 4,7 ha
  • Nordring-Mulde (Sonderbaufläche) in Mössingen
    – Änderung einer Fläche für Ver- und Entsorgung (Mülldeponie) in eine Sonderbaufläche zur Gewinnung von Sonnenenergie im Zusammenhang mit der Entwicklung des Bebauungsplans „Nordring-Mulde“ in Mössingen; ca. 2,3 ha
  • Westlich der Steinlachstraße in Talheim (Gewerbebauflächen)
    – Änderung einer gewerblichen Baufläche, einer geplanten gewerblichen, einer gemischten Baufläche und einer Grünflache in eine Wohnbaufläche im Zusammenhang mit der Entwicklung des Bebauungsplans „Westlich der Steinlachstraße“ in Mössingen-Talheim; ca. 5,9 ha
Ofterdingen
  • Solarpark (Sonderbaufläche)
    – Neuausweisung einer Sonderbaufläche zur Gewinnung von Sonnenenergie im Bereich von Grünland im Zusammenhang mit der Entwicklung des Bebauungsplanes „Solarpark“ in Ofterdingen; ca. 13,1 ha
  • Bannweg III
    – Neuausweisung einer Wohnbaufläche im Bereich einer landwirtschaftlichen Fläche; ca. 3,6 ha
  • Im Grund II (Wohnbauflächen)
    – Neuausweisung einer Wohnbaufläche anstatt einer landwirtschaftlichen Fläche; ca. 2,3 ha
Bodelshausen
  • Oberhausen 3. Änderung und Erweiterung
    – Nachvollzug der Wohnbauflache in Bodelshausen-Oberhausen im Zusammenhang mit der Entwicklung des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Oberhausen 3. Änderung und Erweiterung“; ca. 0,3 ha
  • Binsenäcker II Nord und Süd
    – Nachvollzug zweier gewerblicher Bauflächen im Zusammenhang mit den rechtsverbindlichen Bebauungsplänen „Binsenäcker 11 Nord“ und „Binsenäcker 11 Süd“ in Bodelshausen; ca. 3,4 ha
  • Äußere Bahnhofstraße
    – Neuausweisung einer Wohnbaufläche im Zusammenhang mit der Anpassung des Bebauungsplanes „Neufassung – Äußere Bahnhofstraße“ in Bodelshausen; ca. 0,2 ha

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Die Planunterlagen zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes (Vorentwurf) vom 24.03.2025 und die Drucksache der VVG 2024/064 werden gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit von

Freitag, 04.04.2025 bis einschließlich Freitag, 09.05.2025

im Internet unter folgenden Link:

https://www.moessingen.de/de/Wirtschaft-Bauen/Stadtentwicklung/Beteiligungsprozesse

auf der Homepage der Stadt Mössingen bereitgestellt.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.
Die Übermittlung erfolgt elektronisch an folgende E-Mail-Adresse:

stadtentwicklung@moessingen.de

Bei Bedarf besteht auch telefonisch die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. In dem o.g. Zeitraum können – schriftlich oder mündlich (auch telefonisch) – Stellungnahmen zur Niederschrift bei der Stadt Mössingen abgegeben werden.

Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.

Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung wird ebenfalls unter obigem Link in das Internet eingestellt.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die genannten Unterlagen in dem o.g. Zeitraum im Rathaus Mössingen, Freiherr-vom-Stein-Straße 20, Flurbereich im 3. Obergeschoss, während der folgenden Öffnungszeiten aus:

Vormittags:

Montag bis Donnerstag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Freitag: 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr

Nachmittags:

Dienstag: 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Mittwoch: 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Die Öffentlichkeit hat hier die Gelegenheit Auskunft über Inhalt, Zweck und Auswirkungen der vorgesehenen Planung zu erhalten. In dem o.g. Zeitraum können – schriftlich oder mündlich (auch telefonisch) – Stellungnahmen bei der Stadt Mössingen abgegeben werden.

Bei Fragen erreichen Sie uns telefonisch unter 07473/370 337 und schriftlich unter Stadtverwaltung Mössingen, Sachgebiet Stadtentwicklung, Umwelt, Liegenschaften, Freiherr-vom-Stein-Straße 20, 72116 Mössingen.

Im selben Zeitraum kann der Planentwurf für die Markung der Gemeinde Ofterdingen im Rathaus Ofterdingen (Flur im 1. OG), Rathausgasse 2 (Zugang über die Bachsatzstraße) in Ofterdingen zu den Öffnungszeiten

Montag: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:30 Uhr

Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch: geschlossen

Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr

Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

eingesehen werden. Bitte melden Sie sich vorab in Zimmer 1.03 an.

Im selben Zeitraum kann der Planentwurf für die Markung der Gemeinde Bodelshausen im Rathaus Bodelshausen, Büro 103, Am Burghof 8 in Bodelshausen zu den Öffnungszeiten

Montag: 08.00 - 12.00 Uhr

Dienstag: geschlossen

Mittwoch: 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr

Donnerstag: 08.00 - 12.00 Uhr

Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr

eingesehen werden.

Hinweise:

– Diese Öffentlichkeitsbeteiligung stellt noch nicht die Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB dar. Diese wird zu gegebener Zeit gesondert bekannt gegeben.

– Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB erfolgt im selben Zeitraum.

– Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Bodelshausen, 28.03.2025

Bürgermeisteramt